Vorblatt
Ziel(e)
- Stärkung der österreichischen Unternehmen mit Eigenkapital
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Errichtung von Wagniskapitalfonds
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Mit der Maßnahme sind auch finanzielle Auswirkungen in Form von Steuermindereinnahmen verbunden, die sich wie in der Tabelle darstellen:
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Nettofinanzierung Bund |
0 |
0 |
‑3.337 |
‑3.337 |
‑3.337 |
Nettofinanzierung Länder |
0 |
0 |
‑1.059 |
‑1.059 |
‑1.059 |
Nettofinanzierung Gemeinden |
0 |
0 |
‑604 |
‑604 |
‑604 |
Nettofinanzierung Gesamt |
0 |
0 |
‑5.000 |
‑5.000 |
‑5.000 |
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:
Die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die Bewältigung der COVID-19-Krise soll durch Eigenkapitalstärkung über Wagniskapitalfonds insgesamt verbessert und nachhaltig abgesichert werden. Der Wagniskapitalfonds ermöglicht die Eigenkapitalstärkung der Unternehmen dank seiner Funktion als Intermediär zwischen Investoren und Unternehmen. Investoren stellen Kapital bereit, das der Wagniskapitalfonds auf Grundlage seiner Veranlagungsexpertise in Unternehmen mit Kapitalbedarf investiert.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Wagniskapitalfonds erlassen (Wagniskapitalfondsgesetz – WKFG) und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Finanzen |
|
Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2022 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2022 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.
Problemanalyse
Problemdefinition
Die Finanzierung von Unternehmen erfolgt in der Regel zu einem großen Teil über von Kreditinstituten gewährte Kredite. Im Vergleich dazu fällt der Anteil an finanziellen Mitteln, die von den Unternehmen auf dem Kapitalmarkt aufgenommen werden, gering aus. Der Beteiligung von Anlegern an Unternehmen, sei es über den Kapitalmarkt oder in anderer Form, kommt ebenfalls nur eine untergeordnete Bedeutung zu. Die Möglichkeiten der Anleger, sich an Unternehmen zu beteiligen, sind teilweise beschränkt. So ist beispielsweise für institutionelle Anleger die direkte Beteiligung an Personengesellschaften meist nicht möglich, da sie einerseits nur in verbriefte Vermögenswerte investieren dürfen und andererseits solche Investments aus Risikogesichtspunkten nicht eingegangen werden können. Beschränkte Möglichkeiten der Finanzierung von Unternehmen verringern deren Handlungsspielraum und Wachstumschancen.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Österreichische Unternehmen, insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen, die die überwiegende Mehrzahl der Unternehmen darstellen, wären weiterhin in erster Linie auf die Kreditfinanzierung angewiesen.
Die Möglichkeiten von Investoren zur Beteiligung an Unternehmen blieben beschränkt.
Institutionelle Anleger könnten nicht im möglichen Ausmaß der mittelständischen Wirtschaft Kapital zur Verfügung stellen und dieses Kapital würde in andere Investitionsmöglichkeiten fließen.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2025
Evaluierungsunterlagen und -methode: Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Bewältigung der COVID-19-Auswirkungen voraussichtlich bis ins Jahr 2024 dauern wird. Es erscheint daher eine Evaluierung im Jahr 2025 sinnvoll.
Ziele
Ziel 1: Stärkung der österreichischen Unternehmen mit Eigenkapital
Beschreibung des Ziels:
Die Eigenkapitalbasis der Unternehmen soll mittelfristig gestärkt werden, indem Kapitalgebern Investitionen in die Unternehmen erleichtert werden. Eine gute Eigenkapitalbasis der Unternehmen ist ein wesentlicher Faktor für wirtschaftliche Resilienz in Krisenzeiten, Wachstum und Innovation.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die COVID-19-Krise hat dazu geführt, dass die Unternehmen nach Inanspruchnahme der verschiedenen staatlichen Stützungs- und Förderungsmaßnahmen massive wirtschaftliche Probleme vermeiden konnten, für eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung werden jedoch Kapitalmaßnahmen notwendig werden, die nicht ausschließlich über Kreditfinanzierungen durch Banken aufgebracht werden sollen. |
Es wurden mehrere Wagniskapitalfonds gegründet und diese haben zur Veranlagung zur Verfügung stehende Mittel eingesammelt und den Unternehmen zur Verfügung gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass acht Wagniskapitalfonds ein Investitionsvolumen von rund 500 Mio. Euro aufbringen können. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Errichtung von Wagniskapitalfonds
Beschreibung der Maßnahme:
Mit der Möglichkeit der Errichtung von Wagniskapitalfonds soll vorhandenes Investitionskapital zur Eigenkapitalstärkung von österreichischen Unternehmen herangezogen werden.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Derzeit werden die für alternative Investments zulässigen Veranlagungsformen im Hinblick auf die Zurverfügungstellung von Eigenkapital zu eingeschränkt genutzt. |
Es wurden mehrere Wagniskapitalfonds gegründet und diese haben zur Veranlagung zur Verfügung stehende Mittel eingesammelt und den Unternehmen zur Verfügung gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass acht Wagniskapitalfonds ein Investitionsvolumen von rund 500 Mio. Euro aufbringen können. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt
in Tsd. € |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Erträge |
0 |
0 |
‑3.337 |
‑3.337 |
‑3.337 |
Finanzielle Auswirkungen für die Länder
– Kostenmäßige Auswirkungen
in Tsd. € |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Erlöse |
0 |
0 |
‑1.059 |
‑1.059 |
‑1.059 |
Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden
– Kostenmäßige Auswirkungen
in Tsd. € |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Erlöse |
0 |
0 |
‑604 |
‑604 |
‑604 |
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Sozialversicherungsträger.
Unternehmen
Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Das Vorhaben hat keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf Unternehmen.
Erläuterung
Die Wesentlichkeitskriterien werden im Zusammenhang mit dem leichteren Zugang zu Finanzmitteln jedenfalls nicht erreicht werden.
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.
Angebotsseitige Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Kapitalangebot bzw. die Kapitalnachfrage
Es soll den Unternehmen durch institutionelle Investoren zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung gestellt werden. Es wird davon ausgegangen, dass acht Wagniskapitalfonds ein Investitionsvolumen von rund 500 Mio. Euro aufbringen können.
Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort
Finanziell solide aufgestellte Unternehmen werden den Wirtschaftsstandort Österreich insgesamt stärken.
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
|
|
3.337 |
3.337 |
3.337 |
Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers
Körperschaft (Angaben in €) |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Bund |
|
|
‑3.337.100,00 |
‑3.337.100,00 |
‑3.337.100,00 |
Länder |
|
|
‑1.058.850,00 |
‑1.058.850,00 |
‑1.058.850,00 |
Gemeinden |
|
|
‑604.050,00 |
‑604.050,00 |
‑604.050,00 |
GESAMTSUMME |
|
|
‑5.000.000,00 |
‑5.000.000,00 |
‑5.000.000,00 |
|
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2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Errichtung von Wagniskapitalfonds |
Bund |
|
|
|
|
1 |
‑3.337.100,00 |
1 |
‑3.337.100,00 |
1 |
‑3.337.100,00 |
|
Länder |
|
|
|
|
1 |
‑1.058.850,00 |
1 |
‑1.058.850,00 |
1 |
‑1.058.850,00 |
|
Gemd. |
|
|
|
|
1 |
‑604.050,00 |
1 |
‑604.050,00 |
1 |
‑604.050,00 |
Die Bagatellgrenze für die Transformation von anderen, dem Tarif unterliegenden Einkünften (insbesondere Einkünften aus Gewerbebetrieb) in KESt-endbesteuerte Kapitaleinkünfte soll von 10% auf 20% erhöht werden. Durch die Differenz zum Tarifsteuersatz bei natürlichen Personen als Anleger können sich Kosten in der Größenordnung von rund 5 Millionen Euro jährlich ab 2023 ergeben.
Verteilung der Erträge und Aufwendungen zwischen den Gebietskörperschaften:
ESt (alle Einhebungsformen) und KöSt:
Bund: 66,742%; Länder 21,177%; Gemeinden 12,081%
Angaben zur Wesentlichkeit
Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.
Wirkungsdimension |
Subdimension der Wirkungsdimension |
Wesentlichkeitskriterium |
Unternehmen |
Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen |
Mindestens 10 000 betroffene Unternehmen oder 2,5 Mio. € Gesamtbe- bzw. entlastung pro Jahr |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.12 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 202207740).