Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Stärkung der österreichischen Unternehmen mit Eigenkapital

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Errichtung von Wagniskapitalfonds

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Mit der Maßnahme sind auch finanzielle Auswirkungen in Form von Steuermindereinnahmen verbunden, die sich wie in der Tabelle darstellen:

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2022

2023

2024

2025

2026

Nettofinanzierung Bund

0

0

‑3.337

‑3.337

‑3.337

Nettofinanzierung Länder

0

0

‑1.059

‑1.059

‑1.059

Nettofinanzierung Gemeinden

0

0

‑604

‑604

‑604

Nettofinanzierung Gesamt

0

0

‑5.000

‑5.000

‑5.000

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:

Die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die Bewältigung der COVID-19-Krise soll durch Eigenkapitalstärkung über Wagniskapitalfonds insgesamt verbessert und nachhaltig abgesichert werden. Der Wagniskapitalfonds ermöglicht die Eigenkapitalstärkung der Unternehmen dank seiner Funktion als Intermediär zwischen Investoren und Unternehmen. Investoren stellen Kapital bereit, das der Wagniskapitalfonds auf Grundlage seiner Veranlagungsexpertise in Unternehmen mit Kapitalbedarf investiert.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Wagniskapitalfonds erlassen (Wagniskapitalfondsgesetz – WKFG) und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Finanzen

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2022

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2022

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Die Finanzierung von Unternehmen erfolgt in der Regel zu einem großen Teil über von Kreditinstituten gewährte Kredite. Im Vergleich dazu fällt der Anteil an finanziellen Mitteln, die von den Unternehmen auf dem Kapitalmarkt aufgenommen werden, gering aus. Der Beteiligung von Anlegern an Unternehmen, sei es über den Kapitalmarkt oder in anderer Form, kommt ebenfalls nur eine untergeordnete Bedeutung zu. Die Möglichkeiten der Anleger, sich an Unternehmen zu beteiligen, sind teilweise beschränkt. So ist beispielsweise für institutionelle Anleger die direkte Beteiligung an Personengesellschaften meist nicht möglich, da sie einerseits nur in verbriefte Vermögenswerte investieren dürfen und andererseits solche Investments aus Risikogesichtspunkten nicht eingegangen werden können. Beschränkte Möglichkeiten der Finanzierung von Unternehmen verringern deren Handlungsspielraum und Wachstumschancen.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Österreichische Unternehmen, insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen, die die überwiegende Mehrzahl der Unternehmen darstellen, wären weiterhin in erster Linie auf die Kreditfinanzierung angewiesen.

Die Möglichkeiten von Investoren zur Beteiligung an Unternehmen blieben beschränkt.

Institutionelle Anleger könnten nicht im möglichen Ausmaß der mittelständischen Wirtschaft Kapital zur Verfügung stellen und dieses Kapital würde in andere Investitionsmöglichkeiten fließen.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2025

Evaluierungsunterlagen und -methode: Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Bewältigung der COVID-19-Auswirkungen voraussichtlich bis ins Jahr 2024 dauern wird. Es erscheint daher eine Evaluierung im Jahr 2025 sinnvoll.

 

Ziele

 

Ziel 1: Stärkung der österreichischen Unternehmen mit Eigenkapital

 

Beschreibung des Ziels:

Die Eigenkapitalbasis der Unternehmen soll mittelfristig gestärkt werden, indem Kapitalgebern Investitionen in die Unternehmen erleichtert werden. Eine gute Eigenkapitalbasis der Unternehmen ist ein wesentlicher Faktor für wirtschaftliche Resilienz in Krisenzeiten, Wachstum und Innovation.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die COVID-19-Krise hat dazu geführt, dass die Unternehmen nach Inanspruchnahme der verschiedenen staatlichen Stützungs- und Förderungsmaßnahmen massive wirtschaftliche Probleme vermeiden konnten, für eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung werden jedoch Kapitalmaßnahmen notwendig werden, die nicht ausschließlich über Kreditfinanzierungen durch Banken aufgebracht werden sollen.

Es wurden mehrere Wagniskapitalfonds gegründet und diese haben zur Veranlagung zur Verfügung stehende Mittel eingesammelt und den Unternehmen zur Verfügung gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass acht Wagniskapitalfonds ein Investitionsvolumen von rund 500 Mio. Euro aufbringen können.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Errichtung von Wagniskapitalfonds

Beschreibung der Maßnahme:

Mit der Möglichkeit der Errichtung von Wagniskapitalfonds soll vorhandenes Investitionskapital zur Eigenkapitalstärkung von österreichischen Unternehmen herangezogen werden.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit werden die für alternative Investments zulässigen Veranlagungsformen im Hinblick auf die Zurverfügungstellung von Eigenkapital zu eingeschränkt genutzt.

Es wurden mehrere Wagniskapitalfonds gegründet und diese haben zur Veranlagung zur Verfügung stehende Mittel eingesammelt und den Unternehmen zur Verfügung gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass acht Wagniskapitalfonds ein Investitionsvolumen von rund 500 Mio. Euro aufbringen können.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2022

2023

2024

2025

2026

Erträge

0

0

‑3.337

‑3.337

‑3.337

 

Finanzielle Auswirkungen für die Länder

 

– Kostenmäßige Auswirkungen

 

in Tsd. €

2022

2023

2024

2025

2026

Erlöse

0

0

‑1.059

‑1.059

‑1.059

 

Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden

 

– Kostenmäßige Auswirkungen

 

in Tsd. €

2022

2023

2024

2025

2026

Erlöse

0

0

‑604

‑604

‑604

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Sozialversicherungsträger.

Unternehmen

 

Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Das Vorhaben hat keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf Unternehmen.

 

Erläuterung

Die Wesentlichkeitskriterien werden im Zusammenhang mit dem leichteren Zugang zu Finanzmitteln jedenfalls nicht erreicht werden.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Kapitalangebot bzw. die Kapitalnachfrage

Es soll den Unternehmen durch institutionelle Investoren zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung gestellt werden. Es wird davon ausgegangen, dass acht Wagniskapitalfonds ein Investitionsvolumen von rund 500 Mio. Euro aufbringen können.

 

Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort

Finanziell solide aufgestellte Unternehmen werden den Wirtschaftsstandort Österreich insgesamt stärken.


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2022

2023

2024

2025

2026

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

 

 

3.337

3.337

3.337

 

Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Körperschaft (Angaben in €)

2022

2023

2024

2025

2026

Bund

 

 

‑3.337.100,00

‑3.337.100,00

‑3.337.100,00

Länder

 

 

‑1.058.850,00

‑1.058.850,00

‑1.058.850,00

Gemeinden

 

 

‑604.050,00

‑604.050,00

‑604.050,00

GESAMTSUMME

 

 

‑5.000.000,00

‑5.000.000,00

‑5.000.000,00

 

 

 

2022

2023

2024

2025

2026

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Errichtung von Wagniskapitalfonds

Bund

 

 

 

 

1

‑3.337.100,00

1

‑3.337.100,00

1

‑3.337.100,00

 

Länder

 

 

 

 

1

‑1.058.850,00

1

‑1.058.850,00

1

‑1.058.850,00

 

Gemd.

 

 

 

 

1

‑604.050,00

1

‑604.050,00

1

‑604.050,00

 

Die Bagatellgrenze für die Transformation von anderen, dem Tarif unterliegenden Einkünften (insbesondere Einkünften aus Gewerbebetrieb) in KESt-endbesteuerte Kapitaleinkünfte soll von 10% auf 20% erhöht werden. Durch die Differenz zum Tarifsteuersatz bei natürlichen Personen als Anleger können sich Kosten in der Größenordnung von rund 5 Millionen Euro jährlich ab 2023 ergeben.

Verteilung der Erträge und Aufwendungen zwischen den Gebietskörperschaften:

ESt (alle Einhebungsformen) und KöSt:

Bund: 66,742%; Länder 21,177%; Gemeinden 12,081%

 

Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Unternehmen

Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Mindestens 10 000 betroffene Unternehmen oder 2,5 Mio. € Gesamtbe- bzw. entlastung pro Jahr

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.12 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 202207740).