Bundesministerium 

Justiz

bmj.gv.at

BMJ - IV 1 (Materielles Strafrecht)

 

Mag. Sherif Selim

Sachbearbeiter

sherif.selim@bmj.gv.at

+43 1 521 52-302272

Museumstraße 7, 1070 Wien

E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an team.s@bmj.gv.at zu richten.

An die Empfänger des Verteilers

Geschäftszahl: 2023-0.019.123

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch im Bereich der Korruptionsbekämpfung, das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates und das Bundesgesetz über die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments geändert wird - Versendung zur allgemeinen Begutachtung

Das Bundesministerium für Justiz beehrt sich, den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch im Bereich der Korruptionsbekämpfung, das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates und das Bundesgesetz über die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments geändert wird, samt Erläuterungen mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme zu übersenden.

Die Begutachtungsfrist endet am 9. März 2022.

Es wird um Verständnis ersucht, dass nach diesem Termin einlangende Stellungnahmen nicht mehr berücksichtigt werden können. Allfällige Stellungnahmen sind elektronisch an die Adresse team.s@bmj.gv.at zu richten.

Überdies wird ersucht, die Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrats zu übersenden, und zwar

·         die Bundesministerien über die ELAK-Schnittstelle;

·         alle anderen Stellen über die Internetseite https://parlament.gv.at/PERK/BET/VPBEST/#AbgabeStellungnahme.

Soweit dieser Entwurf den Landesgerichten, Staatsanwaltschaften oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf auch auf der Website des Bundesministeriums für Justiz (www.bmj.gv.at) abgerufen werden kann.

Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999; die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.

Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.

12. Januar 2023

Für die Bundesministerin:

Dr. Christian Manquet

Elektronisch gefertigt