Bundesministerium 

Justiz

bmj.gv.at

BMJ - I 3 (Unternehmens- und Gesellschaftsrecht)

 

Mag. Eva Reichel

Sachbearbeiterin

eva.reichel@bmj.gv.at

+43 1 521 52-302081

Museumstraße 7, 1070 Wien

E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an team.z@bmj.gv.at zu richten.

An die Empfänger des Verteilers

Geschäftszahl: 2022-0.611.107

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem zur Umsetzung der Gesellschaftsrechtlichen Mobilitäts-Richtlinie 2019/2121 ein Bundesgesetz über grenzüberschreitende Umgründungen von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union (EU-Umgründungsgesetz – EU-UmgrG) erlassen wird und mit dem das Firmenbuchgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Übernahmegesetz sowie das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Gesellschaftsrechtliches Mobilitäts-Gesetz – GesMobG)

Versendung zur allgemeinen Begutachtung

 

Das Bundesministerium für Justiz übermittelt den oben angeführten Entwurf und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens

24. Februar 2023

per E-Mail an die Adresse team.z@bmj.gv.at.

Falls bis zu diesem Termin keine Stellungnahme einlangt, wird angenommen, dass keine Bedenken gegen den Entwurf bestehen. In Bezug auf das Inkrafttreten ist anzumerken, dass das im Entwurf genannte Datum – der 31. Jänner 2023 (Ende der Umsetzungsfrist für die Mobilitäts-Richtlinie) – nach dem Begutachtungsverfahren noch entsprechend anzupassen sein wird.

Es wird gebeten, die Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrats zu übersenden, und zwar

·         die Bundesministerien über die ELAK-Schnittstelle,

·         alle anderen Stellen über die Internetseite
https://www.parlament.gv.at/PERK/BET/VPBEST/#AbgabeStellungnahme.

Soweit dieser Entwurf den Landesgerichten oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.

Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999; die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.

 

20. Jänner 2023

Für die Bundesministerin:

Mag. Christian Auinger

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