Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz und das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz geändert werden
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
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Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2023 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2023 |
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Vorblatt
Problemanalyse
Die Einführung von Lehrausbildungen im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege erfordert die Sicherstellung eines geeigneten Berufsschulunterrichts.
Ziel(e)
Die Einführung von Lehrausbildungen in Pflegeassistenzberufen erfordert die Sicherstellung eines effizienten und effektiven Berufsschulunterrichts.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Es soll ermöglicht werden, dass Berufsschulunterricht in Pflegeassistenzberufen in fachtheoretischen und -praktischen Unterrichtgegenständen auch unter Nutzung der Räumlichkeiten und Einrichtungen von Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege durchgeführt werden kann.
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung
Aus den Vorhaben ergeben sich keine Erfordernisse gemäß Art. 35 DSGVO.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.12 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 395363309).