Vorblatt
Ziel(e)
- Sicherstellung der Versorgungssicherheit
- Erhöhung des Anteils von erneuerbarem Gas am österreichischen Gasabsatz bis 2030 auf 7,5 TWh
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Einführung einer verpflichtenden Grün-Gas-Quote bis 2030
- Weiterführung der verpflichtenden Grün-Gas-Quote bis 2040
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Mehrkosten insgesamt:
Abhängig von der Entwicklung der Erdgaspreise pro MWh (zwischen EUR 110,--/MWh als Hochpreisszenario und EUR 80,--/MWh als Niedrigpreisszenario) ergeben sich für den Zeitraum von 2024 bis einschließlich 2030 durch die Grün-Gas-Quote Mehrkosten für Unternehmen und Haushalte von insgesamt EUR 90 Mio. bis zu EUR 266 Mio. Es wird angenommen, dass sonstige Kostenkomponenten (Netztarife etc.) konstant bleiben.
Auswirkungen auf Unternehmen:
Bei Gasversorgern entsteht durch die Einhaltung und die Administration der Quotenverpflichtung ein zusätzlicher Aufwand. Dieser beinhaltet unter anderem die Notwendigkeit mit Produzenten von erneuerbaren Gasen Verträge abzuschließen oder die Verpflichtung die Erfüllung der Quote bei der Regulierungsbehörde nachzuweisen. Die Erzeugung oder der Zukauf von erneuerbaren Gasen geht mit einem finanziellen Mehraufwand einher, der an Gaskunden weitergereicht wird und sich somit auf die Kostenstruktur von Unternehmen (als Endverbrauchern) auswirkt.
Im Jahr 2024 beträgt die absolute finanzielle Entlastung aufgrund der Quotenverpflichtung für Unternehmen (Großindustrie, mittlere Industrie, sonstige Kleinabnehmer), je nach Kostenszenario, zwischen EUR 9,7 Mio. und EUR 4,1 Mio. Im Jahr 2030 kommt es zu einer Belastung zwischen EUR 38,9 Mio. und EUR 105,3 Mio. Dabei wird davon ausgegangen, dass 81% des gesamten Gasinlandsverbrauchs auf Unternehmen entfallen.
Auswirkungen auf die Umwelt:
Durch den Ersatz fossiler Gasmengen durch erneuerbare Gase ist bis zum Jahr 2030 kumuliert mit Netto-CO2-Einsparungen im Ausmaß von rd. 4,5 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente (CO2eq) zu rechnen.
Konsumentenschutzpolitische Auswirkungen:
Die durch die Quotenverpflichtung bewirkte Erzeugung bzw. der Zukauf von erneuerbaren Gasen geht mit einem finanziellen Mehraufwand bei Gasversorgern einher, der an Gaskunden weitergereicht wird und sich somit auf die Kostenstruktur von Haushalten (als Endverbrauchern) auswirkt.
Dieser Mehraufwand ist auch von Haushalten zu tragen Die absolute finanzielle Entlastung aufgrund der Quotenverpflichtung beträgt für Haushalte, je nach Annahme der Entwicklung der Erdgaspreise, im Jahr 2024 zwischen EUR 2,3 Mio. und EUR 1 Mio. Für das Jahr 2030 wird eine Belastung der Haushalte von zwischen EUR 9,1 Mio. und EUR 24,7 Mio. geschätzt. Dabei wird davon ausgegangen, dass 19% des gesamten Gasinlandsverbrauchs auf Haushalte entfallen.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen dienen dem Ziel der Europäischen Union, die Treibhausgase bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 2030 zu vermindern, den Bruttoendenergieverbrauch der Union bis 2030 zu einem Anteil von mindestens 40% durch erneuerbare Energie zu decken ("Fit for 55") und die Abhängigkeit insbesondere von fossilen Brennstoffen aus Russland rasch zu verringern ("REPowerEU").
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Verfassungsbestimmungen erfordern Zweidrittelmehrheit im Nationalrat.
Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz über die Einführung einer Quote für Gas aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbaren-Gasquoten-Gesetz – EGG)
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2023 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2023 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Reduktion der Treibhausgasemissionen und Realisierung eines nachhaltigen wettbewerbsfähigen Energiesystems durch Steigerung des Einsatzes von Erneuerbaren Energien, Steigerung der Energieeffizienz und durch Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit“ der Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie im Bundesvoranschlag des Jahres 2023 bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Der Absatz von national produziertem erneuerbarem Gas am österreichischen Gasmarkt soll bis 2030 auf 7,5 TWh pro Jahr erhöht werden.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Ohne Einführung einer verpflichtenden Grün-Gas-Quote würde sich der Anteil von erneuerbarem Gas voraussichtlich nicht im gleichen Ausmaß erhöhen.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2025
Evaluierungsunterlagen und -methode: Die Evaluierung erfolgt laufend durch die betroffenen Fachabteilungen innerhalb des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Darüber hinaus erfolgt eine externe Envaluierung durch die zuständige Regulierungsbehörde entsprechend den Vorgaben des § 8 des Gesetzes.
Ziele
Ziel 1: Sicherstellung der Versorgungssicherheit
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Österreich ist weitgehend auf den Import von fossilen Gasen angewiesen. Die Versorgungssicherheit ist damit von Faktoren abhängig, die nur in beschränktem Ausmaß der Einflussmöglichkeit Österreichs unterliegen. |
Durch die Förderung der inländischen Erzeugung von erneuerbaren Gasen wird die Importabhängigkeit reduziert und die Versorgungssicherheit gestärkt. |
Ziel 2: Erhöhung des Anteils von erneuerbarem Gas am österreichischen Gasabsatz bis 2030 auf 7,5 TWh
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Der Anteil von erneuerbarem Gas am österreichischen Gasabsatz liegt weit unter 7,5 TWh |
Erhöhung des Anteils von erneuerbarem Gas am österreichischen Gasabsatz bis 2030 auf 7,5 TWh |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Einführung einer verpflichtenden Grün-Gas-Quote bis 2030
Beschreibung der Maßnahme:
Ab dem 1. Jänner 2024 haben Versorger, die Endverbraucher in Österreich entgeltlich beliefern, zumindest folgende Anteile der von ihnen im Vorjahr an Endverbraucher im Bundesgebiet verkauften Gasmengen, durch erneuerbare Gase zu substituieren:
Jahr |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
|
0,7% |
1,05% |
1,75% |
2,8% |
4,2% |
5,95% |
7,7% jedoch insgesamt mindestens 7,5 TWh |
Wird die Substitutionsverpflichtung eines Jahres nicht erfüllt, ist die Fehlmenge bis zum 31. Dezember des nächsten Jahres durch entsprechende zusätzliche Gasmengen zu substituieren. Die in einem Jahr entstehende Fehlmenge darf einen Anteil von 20 % der Substitutionsverpflichtung desselben Jahres gemäß Abs. 1 nicht überschreiten.
Bis zum 31. Dezember 2030 haben Versorger insgesamt zumindest 7,5 TWh der von ihnen in diesem Jahr an Endverbraucher verkauften Gasmengen durch erneuerbare Gase zu substituieren.
Umsetzung von Ziel 1, 2
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Produktion erneuerbarer Gase 2022: 0,14 TWh |
Produktion erneuerbarer Gase 2030: 7,5 TWh |
Maßnahme 2: Weiterführung der verpflichtenden Grün-Gas-Quote von 2031 bis 2040
Beschreibung der Maßnahme:
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft und dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft mit Verordnung die Höhe der jährlich einzuhaltenden Grün-Gas-Quote für den Zeitraum vom 1. Jänner 2031 bis zum 31. Dezember 2040 festzulegen. Die Höhe der Quote ist dabei so festzulegen, dass im Zeitraum vom 31. Dezember 2035 bis zum 31. Dezember 2040 zumindest 15 TWh der an Endverbraucher verkauften Gasmengen durch erneuerbare Gase substituiert werden, die gemäß §§ 85 bis 87 EAG zu belegen sind.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Produktion erneuerbarer Gase 2022: 0,14 TWh |
Produktion erneuerbarer Gase vom 31. Dezember 2035 bis zum 31. Dezember 2040: 15 TWh |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte
Unternehmen
Auswirkungen auf die Kosten- und Erlösstruktur
Gasversorger werden durch die Grün-Gas-Quote dazu verpflichtet, einen bestimmten Teil an fossilen Erdgasen, die sie im Vorjahr an österreichische Endkunden geliefert haben, durch erneuerbare Gase zu substituieren. Diese erneuerbaren Gase können entweder selbst erzeugt oder zugekauft werden. Sofern die Erzeugung oder der Zukauf von erneuerbaren Gasen mit einem finanziellen Mehraufwand einhergeht, der die Kosten für die Belieferung mit fossilen Gasen übersteigt, wird dieser Mehraufwand an Gaskunden weitergereicht und wirkt sich somit auf die Kostenstruktur von Unternehmen (als Endverbrauchern) aus.
In der unten stehenden Tabelle werden für die jeweiligen Netzebenen Fallbeispiele mit gewissem Jahresverbrauch und gewisser Anschlussleistung berechnet, um die Kosten pro Netzebene und Zählpunkt zu veranschaulichen. Hinzuweisen ist darauf, dass die tatsächlichen Kosten aufgrund abweichender Verbrauchsverhalten sowie Preisvolatilität vom Fallbeispiel stark abweichen können.
Quantitative Auswirkungen auf die Kosten- und Erlösstruktur von Unternehmen
Betroffene Gruppe |
Anzahl der Fälle |
Be-/Entlastung pro Fall/Unternehmen |
Gesamtkosten in EUR Mio. |
Erläuterung |
Unternehmen |
2024: EUR -9,7 Mio. und EUR -4,1 Mio. (Entlastung der Unternehmen) 2030: Von 38,9 bis 105,3 (Mehrkosten für die Unternehmen) |
Die Kosten stellen die geschätzten Gesamtkosten für alle Unternehmen in Österreich dar. Abhängig von der Entwicklung der Erdgaspreise pro MWh (zwischen EUR 110/MWh als Hochpreisszenario und EUR 80/MWh als Niedrigpreisszenario) ergeben sich für den Zeitraum von 2024 bis einschließlich 2030 eine Bandbreite an Kosten für Unternehmen. Es wurde angenommen, dass 81% des gesamten Gasverbrauchs auf Unternehmen entfallen und dieser Wert zwischen 2024 und 2030 konstant bleibt. |
Auswirkungen auf die Umwelt
Auswirkungen auf Treibhausgasemissionen
Für die Ermittlung der CO2-Effekte wird angenommen, dass die aufgrund der Quotenverpflichtung zusätzlich erzeugten Mengen an erneuerbaren Gasen gleich große Mengen an Erdgas substituieren.
Für die Berechnung der THG-Emissionen wird angenommen, dass die Gesamtmenge an erneuerbaren Gasen ausgehend von 0,7 TWh in 2024 auf 7,5 TWh in 2030 ansteigt. Die THG-Emissionen wurden über den Eigenstrom-Verbrauch der Produktionsanlagen (H2 Elektrolyse, CH4 aus Vergärung und Vergasung) errechnet. Dabei wurden typische Wirkungsgrade angenommen und eine lineare Abnahme der Emission an CO2-Äquivalenten des Österreichischen Strom-Aufbringungsmix bis 2030 auf Null angenommen. Die angenommene Gas-Produktion nach Technologien sowie die Summe der THG-Emissionen sind in folgender Tabelle ersichtlich:
Jahr |
H2 aus Elektrolyse [TWh] |
CH4 aus Vergärung [TWh] |
CH4 aus Vergasung [TWh] |
Netto-THG-Einsparung [t CO2-eq] |
2024 |
0,07 |
0,63 |
0,00 |
122.675 |
2025 |
0,14 |
0,84 |
0,00 |
175.000 |
2026 |
0,35 |
1,19 |
0,14 |
299.250 |
2027 |
0,56 |
1,82 |
0,35 |
497.175 |
2028 |
0,98 |
2,59 |
0,49 |
763.175 |
2029 |
1,61 |
3,5 |
0,63 |
1.113.350 |
2030 |
2,67 |
4,07 |
0,71 |
1.490.000 |
2024-2030 |
6,4 |
14,6 |
2,3 |
4.460.625 |
Auswirkungen auf Energie oder Abfall
Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Energie oder Abfall.
Das vorliegende Gesetzesvorhaben wirkt vor allem erzeugungsseitig und regelt damit, wie der Gesamtverbrauch gedeckt wird. Es hat aber wenig Einfluss auf den Verbrauch selbst.
Konsumentenschutzpolitische Auswirkungen
Auswirkungen auf die finanzielle Position der Verbraucherinnen/Verbraucher
Gasversorger werden durch die Grün-Gas-Quote dazu verpflichtet, einen bestimmten Teil an fossilen Erdgasen, die sie im Vorjahr an österreichische Endkunden geliefert haben, durch erneuerbare Gase zu substituieren. Diese erneuerbaren Gase können entweder selbst erzeugt oder zugekauft werden. Sofern die Erzeugung oder der Zukauf von erneuerbaren Gasen mit einem finanziellen Mehraufwand einhergeht, der die Kosten für die Belieferung mit fossilen Gasen übersteigt, wird dieser Mehraufwand an Gaskunden weitergereicht und wirkt sich somit auf die Kostenstruktur von Haushalten (als Endverbrauchern) aus.
Haushalte sind an die Netzebene 3 des Gas-Verteilernetzes angeschlossen. In der untenstehenden Tabelle wird für Haushaltszählpunkte mit einem angenommenen Jahresverbrauch von 15.000 kWh berechnet, welche Kosten durch die Einführung einer Quotenverpflichtung, deren Mehrkosten sich im Gaspreis niederschlagen, entstehen. Hinzuweisen ist darauf, dass dieses Fallbeispiel in der Realität aufgrund abweichender Verbrauchsverhalten und Preisvolatilität stark variieren kann.
Quantitative Darstellung der Auswirkungen auf die finanzielle Position von KonsumentInnen
Betroffene Gruppe |
Anzahl der Betroffenen |
Aufwand pro Betroffener/Betroffenem |
Gesamtkosten in EUR Mio. |
Quelle/Erläuterung |
Haushalte |
2024: Von – 2,3 -1 (Entlastung der Haushalte)2030: Von 9,1 bis 24,7 (Mehrkosten für Haushalte). |
Die Kosten stellen die geschätzten Gesamtkosten für alle Haushalte in Österreich dar. Abhängig von der Entwicklung der Erdgaspreise pro MWh (zwischen EUR 110/MWh als Hochpreisszenario und EUR 80/MWh als Niedrigpreisszenario) ergeben sich für den Zeitraum von 2024 bis einschließlich 2030 eine Bandbreite an Kosten für österr. Haushalte. Es wurde angenommen, dass 19% des gesamten Gasverbrauchs auf Haushalte entfallen und dieser Wert zwischen 2024 und 2030 konstant bleibt. |
Angaben zur Wesentlichkeit
Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.
Wirkungsdimension |
Subdimension der Wirkungsdimension |
Wesentlichkeitskriterium |
Verwaltungs- kosten |
Verwaltungskosten für Unternehmen |
Mehr als 100 000 € an Verwaltungskosten für alle Betroffenen pro Jahr |
Gleichstellung von Frauen und Männern |
Öffentliche Einnahmen |
- Direkte und indirekte Steuern (zB Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern) von natürlichen Personen: über 1 Mio. € pro Jahr - Direkte Steuern von Unternehmen/juristischen Personen (zB Körperschaftsteuer, Gebühren für Unternehmen): über 5 Mio. € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den Nutzerinnen/Nutzern/Begünstigten |
Umwelt |
Energie oder Abfall |
- Änderung des Energieverbrauchs um mehr als 100 TJ pro Jahr oder - Änderung des Ausmaßes an gefährlichen Abfällen von mehr als 1 000 Tonnen pro Jahr oder des Ausmaßes an nicht gefährlichen Abfällen, die einer Beseitigung (Deponierung) zuzuführen sind, von mehr als 10 000 Tonnen pro Jahr. |
Konsumenten- schutzpolitik |
Verhältnis der KonsumentInnen zu Unternehmen |
- Mehr als 100 000 potenziell oder 5 000 aktuell betroffene KonsumentInnen pro Jahr oder - finanzielle Auswirkung von mehr als 500 000 € für alle KonsumentInnen oder mehr als 400 € pro Einzelfall bei mehr als 500 Personen pro Jahr |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.12 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1460873979).