Anlage 2

Folgende Daten dürfen gemäß § 6 Abs. 2 mittels standardisierter elektronischer Schnittstelle dem Kompetenzzentrum KBG zur Verfügung gestellt werden:

           1. Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK) der Mutter

           2. Vorname und Zuname der Mutter

           3. Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK) des Kindes/der Kinder (Mehrlingsgeburt)

           4. Vorname und Zuname des Kindes/der Kinder (Mehrlinge)

           5. Errechneter Geburtstermin des Kindes/der Kinder

           6. Kennzeichnung/Nachweis der vollständigen Durchführung der relevanten Untersuchungen (getrennt nach Untersuchungen 1-10)

           7. Tag/Tage der jeweiligen Untersuchungen/Beratung inkl. Name des durchführenden Arztes bzw. der beratenden Hebamme (betreffend die Pflichtberatung)