Bundesgesetz, mit dem die Zivilprozessordnung geändert wird
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Justiz |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2022 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2023 |
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Vorblatt
Problemanalyse
Mit § 3 des 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetzes (BGBl I 16/2020 idF BGBl I 106/2021) wurde für zivilgerichtliche Verfahren erstmals die Möglichkeit eingeführt, mit Einverständnis der Parteien mündliche Verhandlungen und Anhörungen ohne persönliche Anwesenheit der Parteien oder ihrer Vertreter unter Verwendung geeigneter technischer Kommunikationsmittel zur Wort- und Bildübertragung durchzuführen sowie auf diese Weise auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 277 ZPO Beweise in der mündlichen Verhandlung oder außerhalb dieser aufzunehmen und sonst der Verhandlung beizuziehende Personen teilnehmen zu lassen. Auch in Verfahren nach der IO und nach der EO ist der Einsatz von geeigneten technischen Kommunikationsmittel zur Wort- und Bildübertragung vorgesehen.
Die Einführung dieser Bestimmung erfolgte pandemiebedingt mit dem Ziel, persönliche Kontakte zwischen Menschen auf das Notwendigste zu reduzieren und das direkte Zusammentreffen von Menschen bei mündlichen Verhandlungen, die einander in den meisten Fällen sonst nicht begegnen würden, zu vermeiden.
Derzeit ist vorgesehen, dass diese Bestimmung mit 30.6.2023 außer Kraft treten soll.
Da sich die Regelung in der Praxis bewährt hat, wurde sowohl von Anwalts- als auch von Richterseite der Wunsch nach einer Übernahme der Möglichkeit zur Verhandlung via Videokonferenz in das Dauerrecht geäußert.
Ziel(e)
Da sich die Regelung in der Praxis bewährt hat, wurde sowohl von Rechtsanwalts- als auch von Richterseite der Wunsch nach einer (maßvollen) Übernahme der Möglichkeit zur Verhandlung mittels Videokonferenz in das "Dauerrecht" im Rahmen der zivilgerichtlichen Verfahrensgesetze geäußert. Dies soll überdies zum Anlass genommen werden, eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage zur Gewährleistung der Datensicherheit bei mündlichen Verhandlungen im Wege von Bild- und Tonübertragungen zu schaffen.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Es wird die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und (in eingeschränktem Umfang) einer Beweisaufnahme unter Verwendung von Videotechnologie im Zivilprozess und im Verfahren außer Streitsachen ermöglicht. Ergänzend dazu wird ein Regulativ für einen prozessökonomischen Umgang bei technischen Pannen geschaffen. Auch in Verfahren nach der IO und nach der EO ist der Einsatz von geeigneten technischen Kommunikationsmittel zur Wort- und Bildübertragung vorgesehen, wobei der Schuldner bzw. die Parteien dennoch persönlich vor Gericht erscheinen können. Schließlich wird eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage zur Gewährleistung der Datensicherheit bei mündlichen Verhandlungen im Wege von Bild- und Tonübertragungen geschaffen.
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Erarbeitung legistischer Maßnahmen im Bereich des Straf- und Zivilrechts" für das Wirkungsziel "Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens, insbesondere durch Vorschläge zur Anpassung und Weiterentwicklung des Rechtssystems im Hinblick auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse" der Untergliederung 13 Justiz im Bundesvoranschlag des Jahres 2022 bei.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Zur Herstellung der für die Durchführung von Videokonferenzen erforderlichen technischen Ausstattung an den Gerichten sind entsprechende IT-Investitionen vorzusehen.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Nettofinanzierung Bund |
‑350 |
‑1 840 |
‑720 |
‑720 |
‑720 |
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Regelungen der Europäischen Union sind nicht unmittelbar betroffen.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
Keine
Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung
Es handelt sich bei den im Rahmen des Vorhabens verarbeiteten Daten ausschließlich um Inhalte, die für die Zwecke der betreffenden Gerichtsverfahren in Österreich erforderlich sind. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten bei einer "Videoverhandlung" erfolgt im Rahmen des auch für Gerichtsverhandlungen in physischer Präsenz geltenden einschlägigen zivilgerichtlichen Verfahrensrechts (welches die Zwecke, Voraussetzungen und den Umfang der Datenverarbeitung auch unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben gesetzlich umfassend festlegt, weshalb für den zivilverfahrensrechtlichen Teil des Vorhabens die Ausnahmeregelung des Art. 35 Abs. 10 DSGVO zur Anwendung kommt) auf einem vom Bundesministerium für Justiz zur Verfügung gestellten Videokonferenzsystem.
Die Videoverhandlungsräume sind standardmäßig mit komplexen Kennungen versehen und mittels Passwort geschützt. Der Datenverkehr im Rahmen von Videoverhandlungen, einschließlich Video-, Sprach- und Datenfreigaben, erfolgt darüber hinaus defaultmäßig verschlüsselt. Durch weitere Vorgaben für den Einsatz der Bild- und Tonübertragung im Rahmen gerichtlicher Verfahren wird ein gemäß Art. 32 DSGVO, § 54 DSG und Art. 29 DSRL-PJ angemessenes Schutzniveau gewährleistet.
Die Verarbeitung ist auf das notwendige Maß beschränkt, weil die personenbezogenen Daten nur in jenem Ausmaß erfasst und verarbeitet werden, als dies zur effizienten Aufgabenerfüllung nötig ist. Zudem ist sichergestellt, dass die Zugriffsmöglichkeiten auf die nötigen Personen beschränkt bleibt. Die Speicherdauer richtet sich nach den Erfordernissen der Verfahrensgesetze.
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
350 |
1 840 |
720 |
720 |
720 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
gem. BFRG/BFG |
13.02.06 Zentr. Ressourcen |
|
350 |
1 840 |
720 |
720 |
720 |
Erläuterung der Bedeckung
Die Bedeckung wird innerhalb des für IT-Projekte vorgesehenen Budgets durch entsprechende Priorisierungen sichergestellt
Laufende Auswirkungen – Werkleistungen
Körperschaft (Angaben in €) |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Bund |
350 000,00 |
720 000,00 |
720 000,00 |
720 000,00 |
720 000,00 |
|
|
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
|||||
Bezeichnung |
Körpersch. |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Ausbau der zentralen Videokonferenz-Infrastruktur |
Bund |
1 |
50 000,00 |
1 |
50 000,00 |
1 |
50 000,00 |
1 |
50 000,00 |
1 |
50 000,00 |
Bedarfsorientierter Ausbau der CNAx-Netzwerkbandbreiten an Dienststellen |
Bund |
1 |
20 000,00 |
1 |
300 000,00 |
1 |
300 000,00 |
1 |
300 000,00 |
1 |
300 000,00 |
Ausbau der organisatorischen und technischen Betreuung BRZ |
Bund |
1 |
40 000,00 |
1 |
130 000,00 |
1 |
130 000,00 |
1 |
130 000,00 |
1 |
130 000,00 |
Ausbau der Videokonferenzlizenzen |
Bund |
2 000 |
120,00 |
2 000 |
120,00 |
2 000 |
120,00 |
2 000 |
120,00 |
2 000 |
120,00 |
1. Ausbau der zentralen Videokonferenz-Infrastruktur im BRZ durch Verdoppelung der Kapazitäten.
2. Die erhöhte Durchführung von Videokonferenzen aus Gerichtslokationen erfordert höhere Bandbreiten im CNAx, welche bedarfsorientiert sukzessive anzuheben sind.
3. Die organisatorische und technische Betreuung von Videokonferenz ist durch einen Betrieb im BRZ sicherzustellen
4. Erweiterung des Lizenzumfanges für Videokonferenzen
Laufende Auswirkungen – Investitionen
Vermögens-, Finanzierungs- und Ergebnishaushalt
in Tsd. € |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Anschaffungswert |
|
1 120 |
|
|
|
Auszahlung |
|
1 120 |
|
|
|
Abschreibung |
|
80 |
160 |
160 |
160 |
Ansch.dat. |
Bezeichnung |
Anlagentyp |
Körperschaft |
ND |
Menge |
Anschaffungskosten € |
Gesamt € |
01.07.2023 |
Raumkonferenzsysteme |
Großrechensysteme, Server-, Netzwerk- und Kommunikationssysteme einschließlich der erforderlichen Komponenten |
Bund |
7 |
280 |
4 000,00 |
1 120 000,00 |
Ausbau der Verhandlungssaalausstattung mit Raumkonferenzsystemen inkl. der dafür erforderlichen Lizenzen.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.12 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 889125091).