Bundesgesetz, mit dem die Zivilprozessordnung geändert wird

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Justiz

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2022

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2023

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Mit § 3 des 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetzes (BGBl I 16/2020 idF BGBl I 106/2021) wurde für zivilgerichtliche Verfahren erstmals die Möglichkeit eingeführt, mit Einverständnis der Parteien mündliche Verhandlungen und Anhörungen ohne persönliche Anwesenheit der Parteien oder ihrer Vertreter unter Verwendung geeigneter technischer Kommunikationsmittel zur Wort- und Bildübertragung durchzuführen sowie auf diese Weise auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 277 ZPO Beweise in der mündlichen Verhandlung oder außerhalb dieser aufzunehmen und sonst der Verhandlung beizuziehende Personen teilnehmen zu lassen. Auch in Verfahren nach der IO und nach der EO ist der Einsatz von geeigneten technischen Kommunikationsmittel zur Wort- und Bildübertragung vorgesehen.

Die Einführung dieser Bestimmung erfolgte pandemiebedingt mit dem Ziel, persönliche Kontakte zwischen Menschen auf das Notwendigste zu reduzieren und das direkte Zusammentreffen von Menschen bei mündlichen Verhandlungen, die einander in den meisten Fällen sonst nicht begegnen würden, zu vermeiden.

Derzeit ist vorgesehen, dass diese Bestimmung mit 30.6.2023 außer Kraft treten soll.

Da sich die Regelung in der Praxis bewährt hat, wurde sowohl von Anwalts- als auch von Richterseite der Wunsch nach einer Übernahme der Möglichkeit zur Verhandlung via Videokonferenz in das Dauerrecht geäußert.

 

Ziel(e)

Da sich die Regelung in der Praxis bewährt hat, wurde sowohl von Rechtsanwalts- als auch von Richterseite der Wunsch nach einer (maßvollen) Übernahme der Möglichkeit zur Verhandlung mittels Videokonferenz in das "Dauerrecht" im Rahmen der zivilgerichtlichen Verfahrensgesetze geäußert. Dies soll überdies zum Anlass genommen werden, eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage zur Gewährleistung der Datensicherheit bei mündlichen Verhandlungen im Wege von Bild- und Tonübertragungen zu schaffen.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Es wird die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und (in eingeschränktem Umfang) einer Beweisaufnahme unter Verwendung von Videotechnologie im Zivilprozess und im Verfahren außer Streitsachen ermöglicht. Ergänzend dazu wird ein Regulativ für einen prozessökonomischen Umgang bei technischen Pannen geschaffen. Auch in Verfahren nach der IO und nach der EO ist der Einsatz von geeigneten technischen Kommunikationsmittel zur Wort- und Bildübertragung vorgesehen, wobei der Schuldner bzw. die Parteien dennoch persönlich vor Gericht erscheinen können. Schließlich wird eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage zur Gewährleistung der Datensicherheit bei mündlichen Verhandlungen im Wege von Bild- und Tonübertragungen geschaffen.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Erarbeitung legistischer Maßnahmen im Bereich des Straf- und Zivilrechts" für das Wirkungsziel "Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens, insbesondere durch Vorschläge zur Anpassung und Weiterentwicklung des Rechtssystems im Hinblick auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse" der Untergliederung 13 Justiz im Bundesvoranschlag des Jahres 2022 bei.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Zur Herstellung der für die Durchführung von Videokonferenzen erforderlichen technischen Ausstattung an den Gerichten sind entsprechende IT-Investitionen vorzusehen.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2022

2023

2024

2025

2026

Nettofinanzierung Bund

‑350

‑1 840

‑720

‑720

‑720

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Regelungen der Europäischen Union sind nicht unmittelbar betroffen.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine

 

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung

Es handelt sich bei den im Rahmen des Vorhabens verarbeiteten Daten ausschließlich um Inhalte, die für die Zwecke der betreffenden Gerichtsverfahren in Österreich erforderlich sind. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten bei einer "Videoverhandlung" erfolgt im Rahmen des auch für Gerichtsverhandlungen in physischer Präsenz geltenden einschlägigen zivilgerichtlichen Verfahrensrechts (welches die Zwecke, Voraussetzungen und den Umfang der Datenverarbeitung auch unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben gesetzlich umfassend festlegt, weshalb für den zivilverfahrensrechtlichen Teil des Vorhabens die Ausnahmeregelung des Art. 35 Abs. 10 DSGVO zur Anwendung kommt) auf einem vom Bundesministerium für Justiz zur Verfügung gestellten Videokonferenzsystem.

 

Die Videoverhandlungsräume sind standardmäßig mit komplexen Kennungen versehen und mittels Passwort geschützt. Der Datenverkehr im Rahmen von Videoverhandlungen, einschließlich Video-, Sprach- und Datenfreigaben, erfolgt darüber hinaus defaultmäßig verschlüsselt. Durch weitere Vorgaben für den Einsatz der Bild- und Tonübertragung im Rahmen gerichtlicher Verfahren wird ein gemäß Art. 32 DSGVO, § 54 DSG und Art. 29 DSRL-PJ angemessenes Schutzniveau gewährleistet.

 

Die Verarbeitung ist auf das notwendige Maß beschränkt, weil die personenbezogenen Daten nur in jenem Ausmaß erfasst und verarbeitet werden, als dies zur effizienten Aufgabenerfüllung nötig ist. Zudem ist sichergestellt, dass die Zugriffsmöglichkeiten auf die nötigen Personen beschränkt bleibt. Die Speicherdauer richtet sich nach den Erfordernissen der Verfahrensgesetze.


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2022

2023

2024

2025

2026

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

350

1 840

720

720

720

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2022

2023

2024

2025

2026

gem. BFRG/BFG

13.02.06 Zentr. Ressourcen

 

350

1 840

720

720

720

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung wird innerhalb des für IT-Projekte vorgesehenen Budgets durch entsprechende Priorisierungen sichergestellt

 

Laufende Auswirkungen – Werkleistungen

 

Körperschaft (Angaben in €)

2022

2023

2024

2025

2026

Bund

350 000,00

720 000,00

720 000,00

720 000,00

720 000,00

 

 

 

2022

2023

2024

2025

2026

Bezeichnung

Körpersch.

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Ausbau der zentralen Videokonferenz-Infrastruktur

Bund

1

50 000,00

1

50 000,00

1

50 000,00

1

50 000,00

1

50 000,00

Bedarfsorientierter Ausbau der CNAx-Netzwerkbandbreiten an Dienststellen

Bund

1

20 000,00

1

300 000,00

1

300 000,00

1

300 000,00

1

300 000,00

Ausbau der organisatorischen und technischen Betreuung BRZ

Bund

1

40 000,00

1

130 000,00

1

130 000,00

1

130 000,00

1

130 000,00

Ausbau der Videokonferenzlizenzen

Bund

2 000

120,00

2 000

120,00

2 000

120,00

2 000

120,00

2 000

120,00

 

1. Ausbau der zentralen Videokonferenz-Infrastruktur im BRZ durch Verdoppelung der Kapazitäten.

2. Die erhöhte Durchführung von Videokonferenzen aus Gerichtslokationen erfordert höhere Bandbreiten im CNAx, welche bedarfsorientiert sukzessive anzuheben sind.

3. Die organisatorische und technische Betreuung von Videokonferenz ist durch einen Betrieb im BRZ sicherzustellen

4. Erweiterung des Lizenzumfanges für Videokonferenzen

 

Laufende Auswirkungen – Investitionen

 

Vermögens-, Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

in Tsd. €

2022

2023

2024

2025

2026

Anschaffungswert

 

1 120

 

 

 

Auszahlung

 

1 120

 

 

 

Abschreibung

 

80

160

160

160

 

Ansch.dat.

Bezeichnung

Anlagentyp

Körperschaft

ND

Menge

Anschaffungskosten €

Gesamt €

01.07.2023

Raumkonferenzsysteme

Großrechensysteme, Server-, Netzwerk- und Kommunikationssysteme einschließlich der erforderlichen Komponenten

Bund

7

280

4 000,00

1 120 000,00

 

Ausbau der Verhandlungssaalausstattung mit Raumkonferenzsystemen inkl. der dafür erforderlichen Lizenzen.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.12 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 889125091).