Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
|
Einbringende Stelle: |
BMK |
|
|
Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
|
|
Laufendes Finanzjahr: |
2023 |
|
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2023 |
|
Vorblatt
Problemanalyse
Im Bereich der Haltestellengenehmigungen für nicht-kommerzielle Verkehrsdienste, die im Rahmen
öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bestellt werden,
besteht ein vermeidbarer Verwaltungsaufwand, der beseitigt wird, in dem die Haltestellengenehmigungen
automatisch auf die neue Konzessionsinhaberin bzw. den neuen Konzessionsinhaber übergehen können.
Die Änderungen vermindern durch die Nichtabhaltung von Verfahren den Verwaltungsaufwand der Konzessionsbehörden und bringen finanzielle Einsparungen für die Unternehmen. Die Novellierung bringt überdies Anpassungen im Bereich der Anrufsammeltaxis, indem einerseits die Vorbestellungsarten erweitert und andererseits die Betriebszeiten flexibilisiert werden. Im Zuge der Novellierung werden des Weiteren auch die Ressortbezeichnungen aktualisiert, Meldepflichten der Länder verringert sowie
geschlechtergerechte Anpassungen vorgenommen.
Ziel(e)
Verwaltungsvereinfachung.
Redaktionelle Anpassungen.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Übergang einer Haltestellengenehmigung auf die neue Konzessionsinhaberin bzw. den neuen Konzessionsinhaber. Bei Erteilung einer Kraftfahrlinienkonzession im Sinne des § 23 Abs. 3 KflG soll die Haltestellengenehmigung auf die neue Konzessionsinhaberin bzw. den neuen Konzessionsinhaber übergehen. Die bisherige Regelung, dass nach jeder Neuerteilung einer Konzession alle Haltestellengenehmigungen neu beantragt und wiedererteilt werden mussten, stellte einen Verwaltungsaufwand dar, der durch die Neuregelung verhindert wird.
Erweiterung der Vorbestellungsarten der Anrufsammeltaxis aufgrund des digitalen Fortschritts. Des Weiteren war eine Flexibilisierung der Betriebszeiten von Anrufsammeltaxis vorzunehmen, damit den Bedürfnissen der Fahrgäste größtmöglich entsprochen werden kann.
Aktualisierung der Ressortbezeichnungen und geschlechtergerechte Anpassungen. Die Ressortbezeichnungen wurden auf Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie geändert. In den geänderten Bestimmungen wurden die männlichen Formen um die weiblichen Formen erweitert.
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Bei der Vergabe von Verkehrsbündeln im Kraftfahrlinienverkehr müssen fallweise schlagartig hunderte neue Haltestellengenehmigungen von den Konzessionsbehörden der Länder ausgestellt werden. Durch den Übergang der Haltestellengenehmigungen wird dieser teils enorme Verwaltungsaufwand eingespart. Im Gegenzug würde dies auch eine Verringerung der Einnahmen aus Abgaben und Gebühren bedeuten.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen
Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
Keine.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.12 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 673654043).