Bundesministerium 

Justiz

bmj.gv.at

BMJ - I (Zivilrecht)

 

Mag. Eva Reichel

Sachbearbeiterin

 

+43 1 521 52-302081

Museumstraße 7, 1070 Wien

E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an team.z@bmj.gv.at zu richten.

An

die Empfänger des Verteilers

Geschäftszahl: 2023-0.472.102

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz, das Genossenschaftsgesetz, das SE-Gesetz, das SCE-Gesetz und das Firmenbuchgesetz geändert werden (Gesellschaftsrechtliches Digitalisierungsgesetz 2023 – GesDigG 2023)

Versendung zur allgemeinen Begutachtung

 

Das Bundesministerium für Justiz übermittelt den oben angeführten Entwurf und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens

23. August 2023

per E-Mail an die Adresse team.z@bmj.gv.at.

Falls bis zu diesem Termin keine Stellungnahme einlangt, wird angenommen, dass keine Bedenken gegen den Entwurf bestehen.

Es wird gebeten, die Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrats zu übersenden, und zwar

·         die Bundesministerien über die ELAK-Schnittstelle,

·         alle anderen Stellen über die Internetseite
https://www.parlament.gv.at/PERK/BET/VPBEST/#AbgabeStellungnahme.

Soweit dieser Entwurf den Landesgerichten oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.

Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999; die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.

 

12. Juli 2023

Für die Bundesministerin:

Mag. Christian Auinger

Elektronisch gefertigt