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An die Empfänger des Verteilers |
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Geschäftszahl: 2023-0.651.495 |
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Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Koordinator-für-digitale-Dienste-Gesetz erlassen und das KommAustria-Gesetz, das E-Commerce-Gesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Urheberrechtsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Mediengesetz, die Strafprozeßordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das EU-JZG, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz und das Telekommunikationsgesetz 2021 geändert werden (DSA-Begleitgesetz – DSA-BegG)
Versendung zur allgemeinen Begutachtung
Das Bundesministerium für Justiz und das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst übermitteln den oben angeführten Entwurf sowie die Erläuterungen, die Textgegenüberstellung und 5 Vorblätter samt WFA und ersuchen um allfällige Stellungnahme bis spätestens
12. November 2023
per E-Mail an die Adressen team.z@bmj.gv.at und medienrecht@bka.gv.at.
Es wird gebeten, die Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrats zu übersenden, und zwar
· die Bundesministerien über die ELAK-Schnittstelle,
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alle anderen Stellen über die Internetseite
https://www.parlament.gv.at/PERK/BET/VPBEST/#AbgabeStellungnahme.
Soweit dieser Entwurf den Landesgerichten oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.
Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999; die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.
23. Oktober 2023
Für die Bundesministerin für Justiz: Für die Bundesministerin für Frauen,
iV Dr. Dietmar Dokalik Familie, Integration und Medien:
SC Dr. Albert Posch, LL.M.
Elektronisch gefertigt