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BMK - IV/ST2 (Rechtsbereich Straßenverkehr)

st2@bmk.gv.at

Mag. Ingrid Holzerbauer-Högler

Sachbearbeiter:in

INGRID.HOLZERBAUER-HOEGLER@BMK.GV.AT

+43 1 71162 651802

Postanschrift: Postfach 201, 1000 Wien

Büroanschrift: Radetzkystraße 2, 1030 Wien

E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an oben angeführte E-Mail-Adresse zu richten.

 

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«Anmerkungen»

«zH»

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Geschäftszahl: 2023-0.861.652

Wien, 17. Jänner 2024

Entwurf einer 35. StVO-Novelle; Begutachtungsverfahren

 

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übermittelt in der Beilage den Entwurf einer 35. Novelle der Straßenverkehrsordnung samt Erläuterungen und Textgegenüberstellung mit der Bitte um Stellungnahme bis

 

28. Februar 2024.

 

Es wird ersucht, Stellungnahmen mittels elektronischer Post an st2@bmk.gv.at zu richten sowie dem Präsidium des Nationalrates über die Internetseite

https://www.parlament.gv.at/PERK/BET/VPBEST/#AbgabeStellungnahme zur Verfügung zu stellen.

 

Sollte bis zum oben angeführten Termin eine Stellungnahme nicht einlangen, darf angenommen werden, dass der Entwurf dieser Novelle keinen Anlass zu einer Äußerung gibt.

 

Für die Ämter der Landesregierungen, die Verbindungsstelle der Bundesländer, den österreichischen Gemeindebund und den österreichischen Städtebund ergeht der Hinweis, dass die gegenständliche Übermittlung gleichzeitig als Versendung aufgrund des Art. 1 Abs. 1 und 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, anzusehen ist. Innerhalb der oben genannten Frist kann gemäß Art. 2 dieser Vereinbarung beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie das Verlangen gestellt werden, dass im Konsultationsgremium Verhandlungen über die durch dieses Vorhaben im Fall seiner Verwirklichung dem Antragsteller zusätzlich verursachten finanziellen Ausgaben einschließlich zusätzlicher Personalkosten aufgenommen werden.

 

 

Beilagen:

 

Gesetzestext samt Vorblatt und Erläuterungen

Textgegenüberstellung

 

 

Für die Bundesministerin:

Mag. Christian Kainzmeier