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bmj.gv.at BMJ – I 2 (Sachen, Schuld- und Wohnrecht)
Mag. Marie Christin Wieser Sachbearbeiterin
+43 1 521 52-0 Museumstraße 7, 1070 Wien E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an team.z@bmj.gv.at zu richten. |
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An die Empfänger des Verteilers |
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Geschäftszahl: 2024-0.039.775 |
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Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem zur Lösung haftungsrechtlicher Fragen bei Bäumen das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird (Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2024 – HaftRÄG 2024); Versendung zur allgemeinen Begutachtung
Das Bundesministerium für Justiz übermittelt den oben angeführten Entwurf und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens
21.2.2024 (einlangend)
per E-Mail an die Adresse team.z@bmj.gv.at.
Falls bis zu diesem Termin keine Stellungnahme einlangt, wird angenommen, dass keine Bedenken gegen den Entwurf bestehen.
In den zuletzt geführten Diskussionen um den Ministerialentwurf wurde auch die Frage thematisiert, ob die in § 1319b ABGB geregelte Haftung des Baumhalters zusätzlich zu den im Entwurf vorgeschlagenen Neuerungen auch auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit eingeschränkt werden sollte. Der Entwurf sieht dies aus verschiedenen Gründen nicht vor, insbesondere wegen der Bedeutung des Schutzes von Leib und Leben und weil die besondere Schutzwürdigkeit von Bäumen bereits im Rahmen der Sorgfaltspflichten Berücksichtigung findet. Es darf gebeten werden, in einer allfälligen Stellungnahme auch auf dieses Thema einzugehen.
Es wird gebeten, die Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrats zu übersenden, und zwar
· die Bundesministerien über die ELAK-Schnittstelle,
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alle anderen Stellen über die Internetseite
https://www.parlament.gv.at/PERK/BET/VPBEST/#AbgabeStellungnahme.
Soweit dieser Entwurf den Landesgerichten oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.
Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999; die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.
29.01.2024
Für die Bundesministerin:
Mag. Christian Auinger
Elektronisch gefertigt
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