Entwurf

Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds (IWF-Quotenerhöhungsgesetz 2024)

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. (1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds (IWF) wird von 3.932,00 Millionen Sonderziehungsrechten (SZR) auf 5.898,00 Millionen SZR erhöht.

(2) Der zusätzliche Quotenanteil am IWF ist von der Oesterreichischen Nationalbank zu übernehmen.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.