Bundesministerium 

Justiz

bmj.gv.at

BMJ - I 7 (Persönlichkeitsrechte, Gerichtsgebühren, zivilrechtliche Nebengesetze und Rechnungslegung

 

Dr. Dietmar Dokalik

Sachbearbeiter

+43 1 521 52-2856

Museumstraße 7, 1070 Wien

E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an team.z@bmj.gv.at zu richten.

An

die Empfänger des Verteilers

Geschäftszahl: 2024-0.256.544

 

Bundesgesetz über die Veröffentlichung länderbezogener Ertragsteuerinformationsberichte (CBCR-Veröffentlichungsgesetz – CBCR-VG)

Versendung zur allgemeinen Begutachtung

Das Bundesministerium für Justiz übermittelt den oben angeführten Entwurf und ersucht um allfällige Stellungnahme dazu bis spätestens

02. Mai 2024 (einlangend)

per E-Mail an die Adresse team.z@bmj.gv.at.

Falls bis zu diesem Termin keine Stellungnahme einlangt, wird angenommen, dass keine Bedenken gegen den Entwurf bestehen.

Es wird gebeten, die Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrats zu übersenden, und zwar

·         die Bundesministerien über die ELAK-Schnittstelle,

·         alle anderen Stellen über die Internetsseite
https://www.parlament.gv.at/PERK/BET/VPBEST/#AbgabeStellungnahme.

Soweit dieser Entwurf den Landesgerichten oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.

Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999; die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.

03. April 2024

Für die Bundesministerin:

SC Mag. Christian Auinger

Elektronisch gefertigt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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