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bmeia.gv.at BMEIA - I.A (Völkerrechtsbüro: Abteilungen I.5, I.6 und I.7) abtIa@bmeia.gv.at
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An Verteiler für Begutachtung |
Dr. Philip Bittner Sachbearbeiter philip.bittner@bmeia.gv.at +43 50 11 50-3397 Minoritenplatz 8, 1010 Wien E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an abtIa@bmeia.gv.at zu richten |
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Geschäftszahl: 2024-0.282.381 |
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FATF-Prüfungsanpassungsgesetz 2024; Aussendung zur Begutachtung
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) übermittelt in der Anlage den Entwurf des FATF-Prüfungsanpassungsgesetzes 2024 und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens
17. Oktober 2024
ausschließlich in elektronischer Form an die E-Mail Adresse abtia@bmeia.gv.at
Weiters werden die begutachtenden Stellen ersucht, ihre allfällige Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrats über die Internetseite Ministerialentwürfe | Parlament Österreich zur Verfügung zu stellen. Befasste Bundesministerien werden gebeten, die ELAK-Schnittstelle zu nutzen.
Das BMEIA bittet um Verständnis, dass Stellungnahmen, die nach dem Ende der Begutachtungsfrist abgegeben werden, nicht mehr berücksichtigt werden können.
Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird davon ausgegangen, dass keine Einwendungen erhoben werden.
Wien, am 10. Oktober 2024
Für den Bundesminister:
Bot. Hon.-Prof. MMag. Gregor SCHUSTERSCHITZ
Elektronisch gefertigt
Beilagen: 4