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bmeia.gv.at BMEIA - I.A (Völkerrechtsbüro)
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An: Verteiler für Begutachtungen
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+43 50 11 50-3300 Minoritenplatz 8, 1010 Wien
E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an abti5@bmeia.gv.at zu richten |
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Geschäftszahl: 2020-0.701.524 |
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Bundesgesetz zur Stärkung Österreichs als internationaler Amtssitz- und Konferenzstandort (Amtssitzgesetz); Begutachtung
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) übermittelt in der Anlage den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz zur Stärkung Österreichs als internationaler Amtssitz- und Konferenzstandort (Amtssitzgesetz – ASG) erlassen wird und das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Internationale Steuervergütungsgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz 2005, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und das Meldegesetz 1991 geändert werden samt Materialien, Textgegenüberstellung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung.
Es wird um allfällige Stellungnahme bis Freitag, den 27. November 2020, ausschließlich in elektronischer Form, an die E-Mail-Adresse abti5@bmeia.gv.at gebeten. Gleichzeitig wird gebeten, eine Ausfertigung der Stellungnahme an das Präsidium des Nationalrats an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu senden und das BMEIA hiervon in Kenntnis zu setzen.
Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird davon ausgegangen, dass keine Einwendungen erhoben werden.
Wien, am 09. November 2020
Für den Bundesminister:
Dr. Helmut Tichy
Elektronisch gefertigt
Beilagen: 4