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Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minis­terin! Herr Minister! Wir möchten trotzdem noch einmal aus Sicht der Freiheitlichen Partei ein paar Feststellungen treffen. Es ist allgemein bekannt, dass, wenn wir eine Verord­nung erlassen, diese direkte Anwendbarkeit hat, aber man muss sich natürlich bei die­sem Gebilde, das die EU uns jetzt aufsetzt, auch vor Augen führen, dass wir das in 27 Mitgliedstaaten umzusetzen haben, und deswegen gibt es diese gesetzliche Ausfor­mung.

Und: Wenn so etwas passiert, dass wir eine Europäische Staatsanwaltschaft schaffen, dann müsste man normalerweise davon ausgehen, dass alle Staaten mitziehen. Wenn aber so namhafte Staaten wie Polen, Ungarn, Irland, Dänemark oder auch Schweden, die selbst die Demokratie sehr hochhalten, davon Abstand nehmen, eine zentrale Euro­päische Staatsanwaltschaft einzurichten, dann sollte man sich schon überlegen, wohin der Weg geht. (Beifall bei der FPÖ.)

Sowohl die SPÖ als auch die ÖVP waren immer, vor allem auch mit ihren Bundesländer­organisationen, sehr stark Verfechter insbesondere des Subsidiaritätsprinzips, und hier drehen wir es auf die gegenteilige Situation um. Die Frage ist ja am Ende des Tages auch: Was ist denn das nächste Prinzip? Gibt es dann eine einheitliche europäische Polizei? Gibt es eine einheitliche europäische Armee? Wohin entwickelt sich diese Dis­kussion dann am Ende des Tages? – Daher lehnen wir diese Europäische Staatsanwalt­schaft ab. (Beifall bei der FPÖ.)

Einerseits haben wir, glaube ich, jetzt nach Covid andere Sorgen, als europaweit 50 Staats­anwälte einzustellen, einen überbordenden Moloch an staatsanwaltlicher Tätigkeit auf­zubauen. Mir ist bis jetzt noch nicht untergekommen, dass wir heute im Fall eines euro­päischen Exekutionsverfahrens oder eines europäischen gesetzlichen Mahnverfahrens nicht in der Lage wären, eine Rechtsdurchsetzung in allen anderen europäischen Staa­ten zu gewährleisten. Man denke an Rom I, man denke an Rom II und auch, im Bereich von Unterhaltsansprüchen, an Rom III – da haben wir alle diese Maßnahmen gesetzt. Warum man deshalb eine zentrale Staatsanwaltschaft für strafrechtliche Verfolgungen ausschließlich für EU- und Europafragen benötigt, das weiß ich nicht und das entzieht sich meiner Kenntnis.

Daher, zusammengefasst: Abschließend darf man auch noch festhalten, dass man bei all diesen Maßnahmen, die Sie da jetzt auch gesetzlich umsetzen, eines vergisst, näm­lich dass auch der Rechtsschutzbeauftragte, nämlich in Österreich, ausgehebelt wird. (Zwischenruf der – den Kopf schüttelnden – Abg. Steinacker.) Daher müssen wir in der Zusammenschau und im Wirken dessen, dass diese Staatsanwaltschaft uns überhaupt nicht in das Konzept und schon gar nicht in die nationalstaatliche Souveränität passt, diese ablehnen – und daher müssen Sie leider mit dieser Ablehnung rechnen. (Beifall bei der FPÖ.)

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