Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 1486 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:
„In Behandlung des Ersuchens des Magistrats der Stadt Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl wird im Sinne des Artikel 57 Absatz 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl besteht. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl wird nicht zugestimmt.“
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.