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Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minis­ter! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, die Corona­pandemie hat uns gelehrt, dass wir uns keinesfalls in Sicherheit wiegen dürfen, dass wir auf eventuelle Änderungen und Mutationen gefasst sein müssen und dass wir auf sich ändernde Gegebenheiten reagieren müssen.

Eine schwangere Frau und ihr ungeborenes Kind sind besonders schutzbedürftig. Der Arbeitsminister hat deshalb gemeinsam mit dem Sozialminister die Möglichkeit, per Ver­ordnung mit einer Sonderfreistellung auf eine neue Gefährdungslage zu reagieren, um sicherzustellen, dass einer schwangeren Frau der Schutz gewährt wird, den sie benötigt. Dies ist in einer Zeit der Pandemie notwendig, um schnellstmöglich Klarheit für werdende Mütter, aber auch für Unternehmerinnen und Unternehmer zu schaffen. Unser Arbeits­recht bietet wirklich einen guten Schutz und Rechtssicherheit, aber es ist nicht explizit auf eine Pandemie ausgelegt, daher ist das nur richtig, um bei einer eventuellen Gefähr­dungslage eingreifen zu können.

Bei einer Sonderfreistellung gibt es natürlich Kriterien in Bezug auf den Tätigkeitsbereich einer Schwangeren. Zum Beispiel: Kann der 2-Meter-Abstand eingehalten werden? Liegt eine FFP2-Masken-Pflicht für andere Personen vor? Ist die Schwangere geimpft oder nicht?, und so weiter. Sonderfreistellungen können weiters nur in Anspruch genom­men werden, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Das heißt: Kann der Dienstgeber oder die Dienstgeberin die Arbeitsbedingungen so verändern, dass keine Gefährdung mehr möglich ist, beziehungsweise kann ein Ersatzarbeitsplatz gefunden werden? Stichwort: Homeoffice oder Hybridformen.

Ja, es ist eine sehr vernünftige Regelung, die im Ermächtigungszeitraum von Juli bis Dezember 2022 im Bedarfsfall per Verordnung getroffen werden kann, um damit den werdenden Müttern Sicherheit bieten zu können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Disoski.)

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