13.27

Abgeordnete MMag. Katharina Werner, Bakk. (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleg:innen hier im Haus! Liebe Menschen hier im Saal und natürlich auch zu Hause! Das Medizinproduktegesetz ist jetzt zwei Jahre alt. Ich möchte schon noch auf diesen Prozess betreffend die Spirale eingehen: Am 15. Juni vor zwei Jahren startete der erste Musterprozess. Das heißt, man wusste eigentlich schon vorher, dass es da Handlungsbedarf gibt. Am 8.6. war die Ausschusssitzung, um das ursprüngliche Gesetz zu beschließen. Das heißt, man hätte eigentlich schon damals, vor zwei Jahren, auf diesen Um­stand eingehen können.

Schon damals haben wir darauf hingewiesen, dass es einige Dinge in diesem Ge­setz gibt, die nicht vollständig den EU-Vorgaben entsprechen, Punkte – das ist mir als Konsumentenschutzsprecherin schon wichtig –, die eben das Interesse der Patientinnen und Patienten betreffen. Einen dieser Punkte korrigieren wir heute, das ist wichtig und richtig, nämlich dass eben die Patientinnen und Pa­tienten direkt informiert werden müssen, wenn es Probleme mit einem Implantat gibt.

Weil das Ganze bislang noch sehr abstrakt geklungen hat, möchte ich es an diesem Beispiel noch einmal verdeutlichen. Das betrifft viele Menschen: 28 500 dieser Verhütungsspiralen des spanischen Herstellers wurden in Öster­reich verkauft. Die betroffenen Frauen wurden nicht informiert, dass die Verhütung nicht funktioniert – aber nicht nur das: Teile von diesem Produkt können unbemerkt abbrechen, diese scharfkantigen Teile können dann zu erheblichen Schmerzen führen, und im schlimmsten Fall folgt eine Operation und müssen diese Teile operativ entfernt werden. Das heißt, es sind massive Eingriffe, die dann stattfinden müssen, weil die Patientinnen nicht informiert wurden.

Das Tragische an diesem Fall ist: Erst nach Medienanfragen hat das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen vor den Gefahren gewarnt. Deshalb ist der Schritt, den wir heute setzen, umso wichtiger. Es ist ein erster Schritt, dieses Gesetz zu verbessern. Sind jetzt alle Punkte, die wir damals schon bemän­gelt haben, verbessert worden? – Nein. Das heißt, das Gesetz ist immer noch nicht perfekt.

Ein wichtiger Punkt – und ich denke, da spreche ich einem grünen Gesund­heitsminister aus dem Herzen – ist der Punkt der Nachhaltigkeit der Pro­dukte. So muss zum Beispiel eine Verbandschere, wenn sie einmal verwendet worden ist, jetzt weggeworfen werden. Das ist noch ein Punkt, der in die­ses Gesetz eingearbeitet werden müsste. Von unserer Seite gilt da natürlich immer die Einladung zur Zusammenarbeit, dass wir das gemeinsam angehen und da einfach auch noch einmal Verbesserungen in unserem Gesundheitssystem schaffen.

Vielleicht funktioniert das Ganze im Gesundheitsbereich auch ein bisschen besser als im Bereich Tierschutz, wo wir noch immer auf die Übermittlung des Vor­schlags, des Entwurfs für die Verordnung warten. Ich meine, die Oppositionsparteien haben das Ganze noch immer nicht bekommen, der Kleintierzuchtverband in Niederösterreich aber sehr wohl. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

13.30