12.20

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Außenminister! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil es ein vermeintlich kleines Randthema ist, unseres Erachtens ist es jedoch ein nicht unwesentliches Thema.

Worum geht es? –Es geht darum, ob im Ausland erstellte Urkunden ohne weitere Prüfung durch Organe der Republik, etwa das Außenministerium oder die zuständigen österreichischen Botschaften, sozusagen vollinhaltlich anerkannt werden, das heißt, mit den entsprechenden Konsequenzen, natürlich insbe­son­dere im Personenstandswesen, was zum Beispiel Einbürgerungen oder Passaus­stellungen, Personalausweise betrifft, aber auch etwa im universitären Bereich die Anerkennung von Universitätsabschlüssen und Ähnlichem.

Dafür gibt es dem Grunde nach ein internationales Abkommen oder eine Ver­einbarung, das 1961 durch die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht abgeschlossene Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung. Dem kann man als Land beitreten oder nicht, und diejenigen, die dabei sind, können Einspruch erheben, wenn sie Bedenken haben, dass eben die Urkundensicherheit in einem Land nicht gegeben ist.

Wir reden jetzt von drei Tagesordnungspunkten beziehungsweise drei Ländern: Pakistan, Senegal und die Philippinen, mit unterschiedlichen Vorgehensweisen der Bundesregierung.

Hinsichtlich Pakistan und Senegal wird nämlich genau dieser Einspruch erhoben. Das begrüßen wir, deswegen stimmen wir dem auch zu. Die Bundesregierung ist der Meinung, dass da hinsichtlich der Urkundensicherheit nicht der gewünschte Grad gegeben ist und wir es uns, flapsig formuliert, vorbehalten, das im Rahmen der österreichischen Organe – Außenministerium, Botschaft et cetera – noch einmal nachzuprüfen. Das würde eben entfallen, wenn dieser Einspruch gegen den Beitritt nicht erfolgt.

Anders gestaltet es sich bei den Philippinen. Da hat die Republik Österreich ursprünglich, 2019, auch einen solchen Einspruch getätigt, der jetzt zurückge­nommen werden soll. Wir haben insoweit ein Verständnisproblem, als in der Begründung der jeweiligen Rücknahme dieses Einspruchs jeweils die Beurteilun­gen von Transparency International herangezogen werden, wenn es um den Korruptionsindex und so weiter geht. Da liegt Pakistan auf Platz 140 von 180 Staaten, Senegal auf Platz 73 und die Philippinen auf Platz 116. Insoweit verste­hen wir das nicht ganz: Die Philippinen liegen mit Platz 116 deutlich hinter Senegal. Beim Senegal machen Sie einen Einspruch, bei den Philippinen wollen Sie diesen Einspruch zurücknehmen.

Das ist aus unserer Sicht nicht ganz logisch und wir würden sagen: Es lohnt sich, dass sich die Republik Österreich über ihr Außenministerium und über die Botschaften halt ein bisschen die Mühe antut und Urkunden und Dokumente trotzdem noch einmal nachprüft, weil ja ganz erhebliche rechtliche Konsequen­zen damit verbunden sind.

Wir wissen ja angesichts der doch dramatischen Migrationsströme, was mit Dokumenten, sofern überhaupt vorhanden, passiert. Was die Echtheit der Dokumente betrifft, sollten wir uns daher die Zeit nehmen, gerade bei solchen Ländern, die Dokumente auch durch österreichische Behörden noch ein­mal zu prüfen. (Beifall bei der FPÖ.)

12.23