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Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie! Wir freuen uns immer ganz besonders, wenn viele Gäste zu uns ins Haus kommen. Ich hoffe, Sie haben genauso viel Freude an diesem neu renovierten Parlament, wie wir als Abgeordnete haben.

Meine Damen und Herren, wir beenden heute die Diskriminierung von Senio­rinnen und Senioren bei der Vergabe von Krediten. Nicht selten stehen ältere Menschen vor der Herausforderung, dass das Haus, die Wohnung adaptiert gehört, dass sie modernisiert gehört, dass eine neue Heizung eingebaut gehört; oft einmal sind auch die Wohnräume oder das Bad behindertengerecht auszustatten oder es ist auch der Einbau eines Treppenliftes notwendig. Wir kennen diese Situationen alle aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis. Für uns als ÖVP ist es absolut wichtig, dass unsere Seniorinnen und Senioren weiterhin ein selbstbestimmtes Leben führen können, daher beschließen wir heute die Novelle des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes, die ganz klare Regelungen gegen eine Altersdiskriminierung schaffen wird.

Meine Damen und Herren, die bisherige Gesetzeslage ist so, dass sie für die älteren Menschen ein größeres Hindernis darstellt. Warum? – Weil die Kreditvergabe an Seniorinnen und Senioren erschwert möglich war und nur dann, wenn die Abzahlung der Kreditraten innerhalb des statistischen Lebenszeitraums möglich war. Die Sicherheiten, die gegeben sind, konnten nicht ausreichend genug berücksichtigt werden. Das werden wir heute mit dieser Novelle ändern.

Für uns ist es wichtig, die Kreditwürdigkeit nicht nur vom Alter abhängig zu machen, sondern ganz klar auch die finanziellen Sicherheiten, die vorliegen, miteinzurechnen. Wir beenden daher heute diese Altersdiskriminierung. Derjenige, der genug finanzielle Sicherheiten hat, um den Kredit abzubezahlen, selbst wenn die statistische Lebenserwartung nicht mehr ausreichend ist, die Kreditraten zu bedienen, der soll diesen Kredit auch bekommen – wenn die finanzielle Sicherheit gegeben ist.

Da ist auch noch wesentlich, zu erwähnen, dass Erben als Gesamtrechtsnach­folger in den Kreditvertrag eintreten können. Ein weiterer wichtiger Schritt ist, dass wir mithineinnehmen, dass die Banken dazu angehalten sind, eine angemessene Nachsicht walten zu lassen, wenn ein Todesfall eintritt, und zwar insofern als die Häuser, die Wohnungen, die Sicherstellungen nicht sofort veräußert werden müssen, sondern dass man da ein wenig zuwartet und den Erben die Möglichkeit gibt, das Haus selbst zu veräußern, weil dann der Preis oftmals ein anderer ist.

Meine Damen und Herren, die Kreditwürdigkeit der älteren Menschen steht für uns außer Zweifel, und die Kredite sind dann zu vergeben, wenn die finanziellen Sicherheiten gegeben sind.

Lassen Sie mich von dieser Stelle aus unseren Seniorinnen und Senioren, die Gott sei Dank alle zu einem großen Teil sehr rüstig sind, ein großes Danke sagen, denn den Wohlstand, den wir heute in Österreich haben, haben unsere älteren Mitbürger für uns und mit uns geschaffen. – Alles Gute! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

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