17.00

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Rechts­extremismus und nationalsozialistische Wiederbetätigung sind ein Problem in diesem Land. Ich sage das nicht gerne, aber es braucht die Melde­stelle für NS-Wiederbetätigung und es braucht saubere Ermittlungen, denn National­sozi­alismus ist nicht irgendeine Ideologie, sondern ein Verbrechen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Mein Vorredner von der Freiheitlichen Partei hat jetzt ausführlich über die Gefahren geredet, die für Betroffene entstehen könnten, wenn man die Möglichkeit eröffnet, solche Sachverhalte auch anonym anzuzeigen. – Nun, in einem Rechtsstaat liegt zwischen einer Anzeige und einem Schwurgerichts­prozess im Allgemeinen eine Ermittlung, Herr Kollege, und diese Ermittlung ist alles andere als anonym; und wenn ein Beschuldigter einmal einen Beschul­digtenstatus hat, hat er Rechte. – Sie wissen das alles. (Abg. Ries: Ja!)

Trotzdem: Es ist vernünftig und gescheit und notwendig – gerade bei diesen Delikten, von denen wir hier sprechen –, auch die Möglichkeit zu eröffnen, Sachverhalte anonym anzuzeigen. Warum? – Weil das zum einen sogenannten Whistleblowern die Möglichkeit eröffnet, der Behörde, in diesem Fall der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst, entsprechende Hinweise zu geben, und weil es zum Zweiten sehr viele Personen unter Umständen davon abhält, solche Meldungen zu machen, wenn man sich an fünf Fingern einer Hand abzählen kann, um wen es dabei geht. (Abg. Lausch: Das müssen Sie dem Koalitionspartner erzählen, nicht uns!)

Herrschaften, das ist ja nicht irgendein Kleingartenverein! Wenn ich eine Meldung über eine NS-Wiederbetätigung mache, dann spreche ich von extrem gewaltbereiten Strukturen und Menschen, über die ich da erzähle, über die ich da eine Meldung mache. Jedermann versteht, dass es in Italien möglich ist, mafiöse Strukturen und Verbrechen der Mafia anonym anzuzeigen – na, was denn sonst? Warum sollte das dann bei nationalsozialistischer Wiederbetätigung nicht möglich sein? (Abg. Lukas Hammer: Na sie wollen halt wen schützen!)

Ich habe ein bisschen das Gefühl, Herr Kollege, dass Sie Ihre Argumentation nicht ganz durchdacht haben – im Gegensatz zu Kollegin Schatz, bei der ich mich an dieser Stelle für ihre Initiative, die zu diesem gemeinsamen Antrag geführt hat, bedanken möchte. – Danke fürs Zuhören. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

17.03