18.25

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Wir haben schon gehört, was wir da nun beschließen werden. Ich verstehe Kollegen Stefan, was die System­widrigkeit betrifft, nicht ganz, weil wir ja eben explizit eine Stiftung auskoppeln, damit der Verfassungsgerichtshof nicht selbst dieser Aufgabe nachkommt.

Man darf vielleicht historisch daran erinnern, woher die Idee kommt: Die kam vom Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes. Er hat sich nämlich überlegt, wie er das, was er für den 100. Geburtstag unserer Verfassung initiiert hat – nämlich den Container, in dem wir eine Ausstellung gehabt haben, die Wissen über die österreichische Bundesverfassung vermitteln soll –, langfristig und nachhaltig institutionalisieren kann. Damit es eben zu keiner Vermengung von Aufgaben kommt, war der Vorschlag, daraus eine entsprechende Stiftung zu machen und ihr diese Aufgaben sowie auch den Verfassungspreis zuzuordnen, damit dieser vergeben werden kann.

Das ist ein Initiativantrag, der aus dem Parlament kommt, was ich als sehr leiden­schaftlicher und überzeugter Parlamentarier als sehr positiv betrachte: dass wir uns wirklich zusammengesetzt und gemeinsam versucht haben, etwas aus einer Idee des Verfassungsgerichtshofpräsidenten zu entwickeln. Es ist darüber hinaus auch noch vorbildlich, wie der Prozess vorangegangen ist. Wir als Ausschuss haben mit dem Initiativantrag, den wir eingebracht haben, eine Ausschussbegut­achtung beschlossen und durchgeführt. Da sind sehr viele kritische Stimmen gekommen, die ich persönlich nicht ganz nachvollziehen konnte, aber nichtsdesto­trotz haben wir versucht, diese kritischen Stimmen, die insbesondere aus Juristenkreisen gekommen sind, wahrzunehmen, und haben da Verbesserungen gemacht.

Es ging darum, wer in dem Stiftungsvorstand sitzt, was denn genau die Auf­gaben sind, wofür das Geld ausgegeben werden darf, dass es eben nicht dazu kommt – was irgendwie gemutmaßt wurde, was ich so nicht nach­vollziehen konnte, aber es ist ja egal; wir haben trotzdem versucht, Kritik ent­sprechend zu entgegnen –, dass der Verfassungsgerichtshof sich da quasi seine Haus- und Hofwissenschaft baut; diese Sorge bestand. Das war nie die Intention, aber wir können trotzdem auf Kritikerinnen und Kritiker zugehen und versuchen, etwas besser zu machen.

Insgesamt glaube ich, dass es natürlich wichtig ist, dass wir Menschen mehr Informationen über die österreichische Bundesverfassung vermitteln und auch Menschen mehr vermitteln, was für subjektive Rechte sie haben. Ich glaube, insbesondere in Hinblick auf die Coronazeit – und diesbezüglich spricht die FPÖ sehr oft an, was da schiefgelaufen ist –, dass es wichtig ist, dass wir umfassendes Wissen vermitteln. Ich erinnere mich an einen Bundeskanzler, der gesagt hat, ihm ist eigentlich egal, was der Verfassungsgerichtshof dann macht, weil bis dahin die entsprechenden Verordnungen und Gesetze eh nicht mehr gültig sind. Ich fand es einigermaßen schrecklich, dass ein Bundeskanzler der Republik Österreich so etwas sagt, dass er so einen unfassbar nicht vorhandenen Respekt gegenüber den Institutionen der österreichischen Republik an den Tag legt. Insbesondere deswegen glaube ich, dass es gut ist, dass wir Menschen aller Altersklassen vermitteln, was denn der Verfassungsgerichtshof und die Verfas­sung bedeuten, welche subjektiven Grundrechte man aus unserer Verfassung ableiten kann.

Deswegen glaube ich, dass nicht nur der Initiativantrag ein sehr guter ist, sondern dass auch der Begutachtungsprozess ein sehr positiver und sehr guter war und ein Vorbild dafür sein kann, wie man parlamentarische Prozesse in Zukunft vielleicht immer oder zumindest öfter gestalten kann. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.29