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Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, 2,26 Prozent der stimmberechtigten Bevölkerung Österreichs haben die drei Anliegen, die ja schon referiert worden sind, unterstützt, indem sie das Volksbegehren unterschrieben haben. Damit zeigt sich – nebenbei bemerkt – sehr schön, dass die Instrumente der direkten Demokratie wohl funktionieren, da die Anliegen dieses Volksbegehrens mit diesen 2,26 Prozent hier im Haus sehr sachlich behandelt werden. Natürlich wird es Differenzen geben, wie es halt in der Justizpolitik ganz normal und legitim ist, dass man unterschiedliche Zugänge hat.
Generell ist das Anliegen aus der Titulierung des Volksbegehrens sehr zu begrüßen. Wir brauchen eine unabhängige Justiz und die Justiz muss unabhängig bleiben. Das ist auch ein ganz tragender Grundsatz unserer Verfassungsarchitektur: die strikte Trennung zwischen der Exekutive, der Legislative, die sich hier im Haus abspielt, und der Justiz, der Jurisdiktion. In diesem Sinne ist das Volksbegehren dem Grunde nach sehr zu unterstützen. Was die detaillierten Forderungen betrifft, möchte ich jetzt noch nicht ins Detail gehen, kann mich aber teilweise den Vorrednern anschließen.
Natürlich ist es schon problematisch zu sehen, wenn man heute das Rad der Zeit zurückdrehen will. Ich sehe keinen großen Gewinn an Rechtsstaatlichkeit, wenn man jetzt die Rechtslage von vor 2008 wiederherstellt, denn grundsätzlich funktioniert das System der Ermittlungsbehörden, die die Staatsanwaltschaften darstellen. Natürlich unterstützen wir das Anliegen einer unabhängigen Weisungsspitze im Bereich der Ermittlungsbehörde, sprich der Staatsanwaltschaft. Das ist ein Anliegen, das absolut zu teilen ist.
Ob es gescheit ist, eine besondere Staatsanwaltschaft in der Verfassung zu verankern, kann durchaus diskutiert werden, aber generell ist – aus Anlass der Wortmeldung der Kollegin Scharzenberger – doch festzuhalten: Wir müssen, wenn wir Justizpolitik machen, immer das große Ganze im Auge habe. Wenn da auf der einen Seite einer Stärkung der Beschuldigtenrechte das Wort geredet wird, darauf hingewiesen wird, dass die Auswertung von Handyinhalten relativ leicht passiert, dann konterkariert das irgendwie die Aussagen der DSN-Spitze anlässlich eines verhinderten Attentats auf die Prideparade, wo ein viel größerer Hunger nach Überwachung, nach Kontrolle, nach Auswertung von Beweismitteln besteht. So wird es nicht gehen, dass man sagt, wenn es links- oder rechtsterroristische Täter oder islamistische Täter sind, dann wird jeder Damm gebrochen und ist alles erlaubt, aber wenn es um Korruptionspublikum, um korruptionsaffine Straftäter geht, dann wollen wir die Beschuldigtenrechte möglichst schützen. So wird es auch nicht gehen. Bitte bedenken Sie bei Ihren Forderungen, dass, wenn Ermittlungsmaßnahmen einen Rahmen bekommen, der dann für alle gelten muss.
Vielen Dank, und ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen von Herzen einen sehr schönen und erholsamen Sommer. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Eßl: Habt ihr alle nichts zu tun im Sommer? Kollege, habt ihr alle nichts zu tun im Sommer?)
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