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Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Präsidentin des Rechnungshofes! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie von meinen Vorredner:innen schon angesprochen, war ein Prüfgegenstand des Rechnungshofes die Einführung der E-ID beziehungsweise die Umstellung von der Handysignatur auf die ID Austria.

Begonnen hat dieser Prozess im Mai 2018, und der Rechnungshof hat nun eine Reihe von Empfehlungen abgegeben und Kritikpunkte festgehalten, die nachvollziehbar und richtig sind. Neben zahlreichen Ungereimtheiten und zeitlichen Verzögerungen wird vor allem auf die hohe Zahl an Drittan­bieter:in­nen und -unternehmen hingewiesen sowie auf die Kosten von 19 Millionen Euro: Insgesamt sind laut Rechnungshof 28 verschiedene Unternehmen für die Konzeption, die Projektentwicklung und die Umsetzung des elektronischen Identitätsnachweises in Österreich herangezogen worden. Man hat sich dadurch in hohem Ausmaß in eine technische Anhängigkeit begeben, die es gerade im digitalen Bereich zu verhindern gilt.

Kritisch zu betrachten ist auch die Tatsache, dass es keine ressortübergreifende Gesamtverantwortung im damaligen BMDW und im BMI gab, um dieses Projekt kompetent zu betreuen und eine rasche Umsetzung zu ermöglichen. Die fehlende Strategie im Jahr 2018 hat genau zu dieser technischen Abhängigkeit geführt und nebenbei auch noch immense Kosten verursacht.

Ich bin froh, dass den Empfehlungen aus dem Prüfzeitraum 2018 bis 2022 nachgekommen wurde und schlussendlich eine gut funktionierende, datenschutz­technisch akzeptable Lösung zur Verfügung steht. Mittlerweile wurde die Applikation bereits von mehr als 800 000 Personen heruntergeladen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

An vielen der Kritikpunkte, die im Bericht angeführt werden, wurde bereits gearbeitet, und entsprechende Maßnahmen wurden umgesetzt: Unter anderem gibt es nun ein übergeordnetes Projektmanagement, und die Beauftragung externer Beraterinnen und Berater beziehungsweise Unternehmen wurde weitest­gehend beendet und eingestellt. Als Lesson learned gilt es aber mitzunehmen, dass man vor allem bei Digitalisierungsprojekten eine übergeord­nete Strategie benötigt, um Ressourcen zu bündeln und Fachwissen zu sammeln.

In Anbetracht der aufgezählten Gefahren und negativen Konsequenzen, die sich bei einer uneinheitlichen Digitalisierung ergeben würden, begrüße ich den Digital-Austria-Act als umfassenden Maßnahmenkatalog, der die Verwaltungs­land­schaft transformieren und die Digitalisierung in unserem Land vorantreiben soll. Durch eine zielstrebige und planvolle Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen in den verschiedensten Bereichen der Verwaltung soll künftig dafür gesorgt werden, dass die Patzer der Vergangenheit nicht wiederholt werden. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

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