15.54
Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wie von den Vorrednern schon angesprochen diskutieren wir hier mehrere Doppelbesteuerungsabkommen, die geändert und auch an den OECD-Standard angepasst werden.
Im speziellen Fall des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Österreich kommen wir den jüngsten Entwicklungen – vor allem aus der Coronazeit mit den Homeofficetagen – nach, um vor allem bei den Grenzgängern diese Homeofficetage besser zu berücksichtigen. Was passiert? – Wie gesagt, die Anpassung der Grenzgängerregelung für nicht selbstständig Tätige und die Einführung der Grenzgängerregelung für Bedienstete im öffentlichen Dienst.
Die Definition von Grenzgänger besagt, dass sich sowohl der Wohnort als auch die Arbeitsstätte innerhalb von 30 km Luftlinie von der Grenze befinden müssen. Wie es schon mehrmals angesprochen wurde, waren bisher maximal 45 Tage davon ausgenommen. Wie sieht die Besteuerung aus und wer hat das Besteuerungsrecht? – Im Falle der Grenzgänger für unselbstständig Beschäftigte hat es der Wohnsitzstaat, und im Falle der Beschäftigten im öffentlichen Dienst hat es der Arbeitgeberstaat.
Ich rede als Oberösterreicher, und beinahe das ganze Innviertel ist in der Grenzregion zu Deutschland. Es ist, glaube ich, für die arbeitenden Menschen im Grenzraum enorm wichtig, dieses vereinfachte und bessere System auch dementsprechend nutzen können – sowohl für die Deutschen, die zum Arbeiten nach Österreich kommen, als auch für die Österreicher, die in Deutschland arbeiten.
Wir freuen uns, weil im Ausschuss auch schon alle Fraktionen ihre Zustimmung bekundet haben, dass wir da eine Vereinfachung und somit eine Verbesserung beschließen können. (Beifall bei der ÖVP.)