19.09

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Ja, Herr Präsident, im Gegensatz zu meinen Vorrednern freue ich mich, dass Sie jetzt hier sind, denn vielleicht hilft das, ein paar Dinge außer Streit stellen zu können.

Nummer eins: Es ist, glaube ich, unstrittig – das hat der Immunitätsausschuss heute auch einstimmig so festgestellt –, dass die Vorwürfe, die gegen Sie im Raum stehen, in keinem Zusammenhang mit Ihrer politischen Tätigkeit als Abgeordneter stehen und dementsprechend dem Auslieferungsbegehren der WKStA natürlich zu entsprechen war.

Das Zweite – und das ist vielleicht etwas, worüber wir hier und jetzt diskutieren sollten – ist, wer denn darüber entscheidet, ob die Immunität eines Abgeordneten aufgehoben wird. Es entscheidet einzig und allein der Immunitätsausschuss, und der entscheidet auch nur über eine einzige Frage, nämlich, ob Vorwürfe, die von der Staatsanwaltschaft kommen, im Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit eines Abgeordneten sind oder eben nicht.

Wenn sie im Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit eines Abgeordneten sind, dann haben wir als Immunitätsausschuss, als Parlament darauf zu schauen, dass die Abgeordneten nicht ausgeliefert werden, weil wir darauf achten müssen, dass dieser Vertretungskörper geschützt wird.

Wenn umgekehrt die Vorwürfe nicht im Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit eines Abgeordneten sind, dann haben wir zu entscheiden, dass selbstverständlich ausgeliefert wird. Herr Präsident, da geht es nicht darum, was Sie sich wünschen. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.) Es ist vollkommen irrelevant, was ein einzelner Abgeordneter sich wünscht.

Es wird keine Person, kein einzelner Abgeordneter geschützt, sondern es werden ausnahmslos wir als Parlament, als Vertretungskörper geschützt. Wir werden historisch geschützt, damit die Verwaltung nicht mit purer Willkür Parlamente zerstören kann, damit nicht einzelne Abgeordnete von der Polizei abgeholt werden können. Deswegen gibt es die parlamentarische Immunität, und über die entscheidet einzig und allein der Immunitätsausschuss.

Im Übrigen wäre es im Umkehrschluss auch so: Wenn Sie sich gewünscht hätten, dass wir Sie ausliefern, weil Sie wollen, dass die Vorwürfe geklärt werden, und der Immunitätsausschuss beschlossen hätte: Nein, die Vorwürfe sind im Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten!, na, dann hätten wir selbstverständlich nicht ausgeliefert, ganz unabhängig davon, was Sie sich wünschen, weil Ihr Wunsch irrelevant ist. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und Grünen. – Abg. Pfurtscheller: Aber er darf es ja trotzdem, oder? ... Logik!)

Herr Präsident, vielleicht zum Abschluss: Wir haben diese Diskussion schon früher immer wieder gehabt. Dass sich Abgeordnete irgendetwas wünschen, das mag passieren. Ich glaube aber, dass ausgerechnet ein Nationalratspräsident diese Regelungen des Immunitätsrechts intensiver kennen sollte, sich vielleicht intensiver damit auseinandersetzen sollte und solche Wünsche nicht an den Ausschuss herantragen sollte. (Beifall bei den NEOS.)

Insgesamt, Herr Präsident: Wir haben es schon gehört - - (Abg. Pfurtscheller: Erbsenklauberei! – Abg. Stocker: ... Wunsch, dass er zurücktritt!) – Frau Kollegin Pfurtscheller hat da offensichtlich eine andere Meinung. Wie können das gerne in Ruhe auch im nächsten Immunitätsausschuss besprechen. Wir machen das immer wieder. Ich wiederhole es gerne noch einmal: Es geht einzig und allein darum, ob die Vorwürfe mit seiner politischen Tätigkeit als Abgeordneter im Zusammenhang stehen oder nicht.

Herr Präsident, ich glaube, das Hauptproblem ist, dass Sie diesem Amt einen schweren Schaden zufügen, und das mit jedem einzelnen Vorwurf, der dazukommt. Jetzt werden Sie auch noch ausgeliefert, es wird weiterhin gegen Sie ermittelt. Ich glaube, es wäre wirklich an der Zeit, dass Sie ganz tief in sich gehen und sich überlegen, ob es nicht besser wäre, endlich den Schaden von diesem Amt abzuwenden. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und Grünen.)

19.12