16.28

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Wir haben es schon gehört, die Internationale Organisation für Rebe und Wein hat den Sinn, dass sie die Akteure des Weinbaus zusammenführt, um den Weinsektor zu stärken. Wir haben schon ein bisschen von der Historie gehört: Die Vorgängerorganisation wurde 1924 gegründet und hieß Internationales Amt für Rebe und Wein. 2001 erfolgte dann eine Umbenennung in den heutigen Namen, also Internationale Organisation für Rebe und Wein.

Aufgabe dieser Organisation ist, die Erzeuger- und Verbraucherländer von Trauben und Wein mit Informationen zur Entwicklung von Vorschriften, zur Minimierung von Handelshemmnissen, zur Förderung einer nachhaltigen Produktion und zum Schutz der Verbraucher zu sorgen. Auch Österreich ist neben 49 anderen Ländern von Chile bis Neuseeland Vertragspartei dieser internationalen Organisation.

Warum steht die aktuelle Gesetzesänderung überhaupt zur Debatte? – Ganz einfach: Bis ins Jahr 2019 waren die Räumlichkeiten an dem Standort, an dem die Organisation gegründet worden ist, dann hat man innerhalb von Paris umziehen müssen, dort hatte man zu wenig Platz und die Organisation konnte ihre Aufgaben nicht mehr in der gewünschten Form wahrnehmen.

Deshalb hat die Generalversammlung beschlossen, den Sitz nach Dijon zu verlegen. Leider ist nicht zur Debatte gestanden, dass man überhaupt das Land wechselt, also wird auch Frankreich die Adaptierungskosten und den Betrieb dieser Organisation übernehmen.

Da das eine Änderung des Übereinkommens erfordert, braucht es auch eine Ratifizierung in den Vertragsländern und damit auch eine Beschlussfassung durch den Nationalrat. Ich bitte um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

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