14.04

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja nicht alltäglich, dass eine Luftfahrtgesetznovelle etwas mit der Medizin zu tun hat, aber diesmal ist es der Fall. Ich freue mich, dass ich mich als Arzt und Gesundheitssprecher dazu äußern darf.

Wir hatten nämlich, was das Rettungswesen in der Luft betrifft, eine gewisse Schieflage. Was erwarten wir als Gesellschaft von einem Notarzthubschrauber? – Wenn man ihn braucht und das Wetter es zulässt, dann soll er auch fliegen. Die doppelte Schieflage war nun Folgendes: Notarzthubschrauber zählen zur Zivilluftfahrt. Während zum Beispiel Polizeihubschrauber und Bundesheerhubschrauber die Freiheit gehabt haben, haben es die Notarzthubschrauber nicht gehabt.

Die zweite Schieflage: Diese Einschränkung hat ausgerechnet jene Standorte betroffen, die an einem Zivilflughafen angedockt waren, währenddessen solche in der Peripherie, wie zum Beispiel in der Steiermark Niederöblarn oder Sankt Michael, die Einschränkungen nicht hatten. Ich bin sehr froh, dass Dank unseres Landeshauptmanns, der früheren Gesundheitslandesrätin, des jetzigen Gesundheitslandesrates und dank Ihnen, Frau Ministerin, diese Gesetzeslage nun bereinigt worden ist. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Litschauer.)

Jetzt ist es so, dass auch jene, die in den Flughäfen in Graz, Linz und Salzburg stationiert sind, rund um die Uhr fliegen und die Piloten selber entscheiden können: Passt es mit dem Wetter, kann ich es mir zumuten?

Es ist ganz wichtig, dass die Bedeutung der Flugrettung mittlerweile eine ganz andere geworden ist, als sie es vielleicht noch vor einigen Jahrzehnten war. Das hängt mit dem Fortschritt der Medizin zusammen, denn heute ist es zeitkritisch, dass ein:e Patient:in mit einem Herzinfarkt oder mit einem Schlaganfall oder ein Unfallopfer wirklich rasch zu einem Zentralversorger kommt, wo etwa bei Herzinfarkt oder Schlaganfall das verschlossene Gefäß wieder geöffnet werden kann, oder bei einem Polytrauma wirklich alle Fachdisziplinen von der Unfallchirurgie bis zur Neurochirurgie dann vor Ort im Krankenhaus sind und wirklich eine lebensrettende Intervention machen können.

Flugrettung ist etwas, das auch ein weiteres, doch nicht zu vernachlässigendes persönliches Risiko für alle Beteiligten bedeutet – ich weiß, wovon ich spreche. Meine Frau ist in jüngeren Jahren als Intensivmedizinerin auch mit der Flugrettung geflogen. Irgendwie war bei mir immer ein bisschen die Sorge mit dabei, deshalb möchte ich ein ausdrückliches Danke an die Pilotinnen und Piloten, die Rettungssanitäterinnen, Rettungssanitäter und die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen sagen, die diese segensreiche Aufgabe auf sich nehmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.07