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Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Herr Präsident! Lieber Herr Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Drei kurze Punkte aus diesem Gesetzespaket: Der erste Punkt wurde schon ausführlich diskutiert. Die Pädagoginnen- und Pädagogenausbildung wird, kann man sagen, konsolidiert: fünf Jahre klassisch – drei Jahre Bachelor, zwei Jahre Master. Großer Vorteil: Der Master soll zunehmend berufs­begleitend ermöglicht werden. Es gibt die Fächerbündel, was für die Stunden­plan­gestaltung gut ist, und die Induktionsphase, dieser praktische Bereich wird auf die praktischen Elemente des Masters angerechnet. Mit einem Wort: eine pragmatische, realisierbare und qualitativ hochwertige Reform. – Herz­lichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Zweiter Punkt: Privatuniversitäten. Es wird nun nicht mehr möglich sein, gewinn­orientierte Eigentümerschaft und akademische Leitung in Personalunion zu führen. Es mag verwundern, dass es bisher möglich war. Ich finde es sehr gut, dass das nun gesetzlich geklärt worden ist – ein weiterer guter Schritt. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Der dritte Punkt betrifft Plagiate und wissenschaftliche Integrität. Dieses Thema wurde nun aus den Einzelgesetzen herausgenommen und für alle gültig im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz verankert. Es wurde auch der Aspekt der künstlichen Intelligenz mit aufgenommen und das ist ein ganz wichtiger Aspekt. Ich sage nicht sogenannte künstliche Intelligenz, ich sage künstliche sogenannte Intelligenz, weil wir uns einig sind, dass sie künstlich ist; bei der Intelligenz kann man ein bisschen ein Fragezeichen dazu machen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Auf jeden Fall werden sich Hochschulen natürlich Gedanken machen, wie man damit umgeht, wenn künstliche Intelligenz herangezogen wird, um irgendwelche Arbeiten abzurunden oder – wie es euphemistisch heißt – zu unterstützen. Ich werfe einen nüchternen Blick darauf. Wenn man zeigen will, dass Studierende in der Lage sind, etwas im Internet zu finden, zu kompilieren, in eine nette Form zu bringen, dann mag KI unterstützen. Will man aber herausfinden, ob jemand etwas in seinem eigenen Kopf hat, damit umgehen kann, es versteht, kreativ etwas daraus entwickeln kann, dann wird es uns nicht erspart bleiben, mündlich zu prüfen oder schriftliche Tests unter Klausurbedingungen – vielleicht sogar handschriftlich – durchzuführen, damit sich auch wirklich zeigt, was jemand eigenständig produzieren kann.

Das wird eine Herausforderung für die Universitäten und Hochschulen. Ich kenne aber die Dynamik dieser Einrichtungen und bin überzeugt, sie werden auch diese Herausforderung sehr gut meistern. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

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