14.45

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich ist das eine sehr, sehr spannende Frage, über die hier ein Antrag vorliegt, weil wahrscheinlich damals, als dieses Gesetz so geändert wurde, tatsächlich die Situation nicht mitbedacht wurde, dass es eine Einsetzungsminderheit gibt, die gleichzeitig Teil einer Regierungsmehrheit ist – die vor allem Teil der Mehrheit im Geschäftsordnungsausschuss ist –, die dann gegen diesen Untersuchungsausschuss stimmen könnte. Darum, glaube ich, kann man sich durchaus überlegen, ob es sinnvoll ist, eine Minderheit dann diesen Überprüfungsantrag stellen zu lassen.

Bedenken muss man aber, finde ich, schon, dass diese Überprüfungsanträge ja den Sinn hatten, der Einsetzungsminderheit nicht durch eine Mehrheit den Untersuchungsgegenstand auseinandernehmen zu lassen, beziehungsweise andere Überprüfungsrechte, für die es eben diese Überprüfungsanträge gibt, nicht von einer Mehrheit zerstören zu lassen. Das heißt, diese Überprü­fungsanträge dienen dem Schutz der Einsetzungsminderheit.

Jetzt stellt sich die Frage: Kann eine andere Minderheit dieses Recht bekommen, der Einsetzungsminderheit diese Untersuchungsrechte einzuschränken? Das ist eigentlich die zentrale Frage, die wir hier beantworten müssen, und da­rum finde ich den Antrag eigentlich grundsätzlich spannend.

Man muss sich das wirklich gut anschauen. Das heute ist die erste Lesung, da­nach kommt der Antrag in den Ausschuss. Ich glaube, dieses spannende Thema wird wirklich zu erörtern sein: Kann eine andere Minderheit der Einset­zungsminderheit die Untersuchungsrechte einschränken? Darauf, glaube ich, kann man es zusammendestillieren.

Gerade wenn wir überlegen, dass es möglicherweise ja Konstellationen geben könnte, in denen mehrere unterschiedliche Parteien – mehr Parteien als jetzt – im Nationalrat vertreten sind, die dann in unterschiedlichen Zusam­mensetzungen Mehrheiten bilden können – einerseits die Einsetzungs­minderheit, andererseits eine, die vielleicht eine Mehrheit im Geschäftsord­nungsausschuss hat, der aber wiederum eine Minderheit von anderen Parteien gegenübersteht –, ist das grundsätzlich eine Frage, die wir, glaube ich, für die Zukunft klären sollten.

Ich bin eher der Meinung, dass es darum geht, der Einsetzungsminderheit den Untersuchungsgegenstand und die Untersuchungsbefugnisse so weit wie möglich zu erhalten. Die Frage aber, wie man das dann im Endeffekt löst, wird, denke ich, auf jeden Fall eine Diskussion im Geschäftsordnungsausschuss wert sein. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

14.48