11.40
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Frau Kollegin Prammer hat es schon angesprochen, es geht insbesondere um Stärkung von Vertrauen. Das Ganze, wieso wir das Vertrauen in die Institutionen stärken müssen, hat natürlich einen Auslöser. Der Auslöser, wieso wir diese Novelle jetzt machen, liegt ein paar Jahre zurück. Das hat etwas mit einem Bundeskanzler zu tun, der keine besondere Nähe zu den Institutionen hatte und dem die Institutionen und das Vertrauen in Institutionen ziemlich egal waren.
Wir hatten einen Bundeskanzler, der den Sessel, auf dem jetzt Frau Präsidentin Bures sitzt, als Rangierbahnhof für seine Postenbesetzungen wahrgenommen hat. Wir hatten einen Bundeskanzler, der jemandem einen Gefallen tun und vielleicht einen Lebenswunsch erfüllen wollte und jemanden, der Vizekanzler war, direkt danach in den Verfassungsgerichtshof entsendet hat.
Das hat dazu geführt, dass der damalige – dann – Verfassungsrichter bei ganz vielen Entscheidungen nicht mitentscheiden konnte, weil er schlichtweg befangen war, weil es um Gesetze ging, bei denen er im Ministerrat die entsprechenden Vorträge selbst mitbeschlossen hat.
Deswegen müssen wir das hier heute beschließen. Ich bin sehr froh, dass wir diese Cooling-off-Phase in Zukunft auch für „gewöhnliche“ – unter Anführungszeichen – Verfassungsrichter haben werden, damit wir eben nicht das Problem haben, dass der Anschein einer Befangenheit da ist oder dass überhaupt eine Befangenheit da ist und die Verfassungsrichter dann ihre Arbeit gar nicht machen können, weil sie davor in der Politik waren und alle diese Gesetze, über die sie vielleicht jetzt entscheiden müssen, davor eigentlich selbst zu verantworten hatten.
Das ist wichtig, weil es in Zeiten wie diesen essenziell ist, dass wir das Vertrauen in die Institutionen stärken. Ich habe schon gesagt, es hat ja nicht jeder, der in der Politik ist, ein Interesse daran, die Institutionen zu stärken, es gibt oder gab manche, denen das ziemlich egal war, die auch mit der Verfassung keine so enge Beziehung hatten, wie man sie eigentlich haben sollte. Ich erinnere mich: Der gleiche Bundeskanzler hat gesagt, ihm ist ja eigentlich egal, ob der Verfassungsgerichtshof danach Verordnungen aufhebt, denn dann gelten sie eh schon nicht mehr.
Es ist also insgesamt wichtig, dass wir sensibler mit den Institutionen umgehen, deswegen ist es auch gut, dass es eine Cooling-off-Phase in Bezug auf – unter Anführungszeichen – „gewöhnliche“ Verfassungsrichter geben wird.
Wir haben angeregt, dass man vielleicht auch darüber reden sollte, ob Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in Zukunft auch miteinbezogen werden. Das müsste man in Bezug auf andere Posten dann auch noch machen. Wir werden uns das, glaube ich, in Zukunft anschauen.
Es ist jetzt einmal gut, dass eine Forderung, die wir NEOS vor vielen, vielen Jahren aufgrund eines Anlassfalles aufgestellt haben, jetzt umgesetzt wird und wir in Zukunft hoffentlich nicht mehr das Problem haben werden, dass Verfassungsrichter aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit so massiv und so oft befangen sind. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)
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