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Abgeordnete MMag. Michaela Schmidt (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Im März des vergangenen Jahres haben wir im Nationalrat einen 450 Millionen Euro schweren Zweckzuschuss für Wohn- und Heizkosten beschlossen. Die Mittel haben die Bundesländer erhalten, um Haushalte bei der Bewältigung der hohen Wohn- und Heizkosten zu unterstützen – Wohn- und Heizkosten, die deshalb so extrem gestiegen sind, weil sich die Bundesregierung geweigert hat, mitten in der größten Energiekrise der letzten 50 Jahre in die Preise einzugreifen und die Teuerung aktiv zu bekämpfen.
Sie, Herr Finanzminister, haben damals argumentiert, man greife damit besonders jenen Haushalten unter die Arme, die eine finanzielle Unterstützung besonders benötigen. Die Kolleg:innen der Grünen haben argumentiert, der Heiz- und Wohnkostenzuschuss sei ein weiterer Baustein für leistbares Wohnen und Leben. Und die Bundesregierung hat gesagt, der Zuschuss werde deshalb über die Bundesländer abgewickelt, weil sie jahrzehntelange Erfahrung haben und die Maßnahmen daher treffsicher seien.
Nun, 15 Monate später, stellt sich heraus, dass manche Bundesländer diese Gelder gar nicht vollständig an die Haushalte, die diese finanzielle Unterstützung tatsächlich benötigt hätten, weitergegeben haben. Anders ist ja nicht zu erklären, warum hier jetzt plötzlich beschlossen werden soll, dass die verbliebenen Gelder in den Händen der Bundesländer bleiben sollen.
Wie viel ist denn insgesamt übrig geblieben? – Wir wissen es nicht. Vielleicht wissen Sie es ja, Herr Bundesminister, vielleicht können Sie uns sagen, welche Bundesländer diese Zuschüsse nicht ausbezahlt haben.
Es ist symptomatisch für die Untätigkeit bei der Bekämpfung der Teuerung, die die Bundesregierung in den letzten zwei Jahren zu verantworten hat. Anstatt wirksame Preiseingriffe gibt es halbherzige Einmalzahlungen, und jetzt stellt sich heraus, dass diese teilweise nicht einmal bei denjenigen angekommen sind, die die Gelder so dringend benötigt hätten, nämlich bei den Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen.
Gleichzeitig befeuert man mit dem heutigen Abänderungsantrag auch eine absurde Budgetpolitik für die Bundesländer. Ausgerechnet jene Bundesländer, die die Gelder eben nicht an die Betroffenen weitergeleitet haben, werden dafür belohnt und dürfen sich jetzt über freie Mittel in den Länderbudgets freuen. Das ist falsch, das ist absurd, aber es ist eben auch symptomatisch für das Versagen des Bundesministers bei der Budgetpolitik. Deswegen werden wir dieser Gesetzesvorlage auch nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
Einen Hinweis zum Schluss: Es war die KöSt-Senkung der Bundesregierung, die für ein Sinken der Steuereinnahmen gesorgt hat, und natürlich führt das auch dazu, dass die Gemeinden weniger Einnahmen haben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Höfinger – sich mit der linken Hand über den Kopf greifend und sich am rechten Ohr kratzend –: Man kann sich auch so kratzen!)
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