14.21

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Drei sehr unterschiedliche Gesetzesmate­rien, die da unter einem verhandelt werden.

Als Erstes zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz: Jetzt kommt dieser Abänderungsantrag kurzfristig herein und es werden dem BUAG neue Berufsgruppen unterworfen, nämlich die Spengler, aber nicht alle, nur die Spengler, die keine Lüftungs- und Galanteriespengler sind. Ich bin ge­spannt, wie viele sich dann in der Praxis auskennen werden.

Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer! Das bedeutet für Sie auch etwas, wenn Sie nicht in so einem Betrieb arbeiten. Warum? – Die Buak ist re­lativ teuer, da muss man hohe Beiträge zahlen, das ist für die Betriebe aufwendig, und diese zusätzliche Bürokratie und zusätzlichen Kosten zahlen natürlich Sie, wenn Sie Kundin oder Kunde eines solchen Spenglers sind, der jetzt auch unter das BUAG fällt. Das muss man immer dazusagen.

Dann zur Telearbeit: Wir begrüßen natürlich, dass jetzt auch regierungsseitig erkannt worden ist, dass die Menschen mobil sind und von allen möglichen Orten aus ihrer Arbeit nachgehen können. An diesem Gesetz haben so viele kluge Leute mitgearbeitet, dass es ein bisschen kompliziert ge­worden ist, wenn Sie das durchlesen. Jetzt gibt es Telearbeit im engeren Sinn und Telearbeit im weiteren Sinn. Gesetze im Bereich des Arbeitsrechts be­treffen viele Menschen und sollten daher einfach verständlich sein.

Telearbeit im engeren Sinn ist es, wenn Sie bei Verwandten der dritten Parentel arbeiten. Also ich frage mich, wie viele Bürgerinnen und Bürger mit dem Wort Parentel überhaupt etwas anfangen können. Das kennen die Juristen, weil sie das studiert haben, aber sonst muss man das nicht kennen – jetzt steht es im Gesetz drinnen. Ich sage Ihnen nur als Beispiel: Die Kinder Ihrer Cousins und Cousinen sind Verwandte der dritten Parentel. Ich kann nicht die Namen aller Kinder meiner Cousins aufzählen. Überprüfen Sie einmal, ob Sie das können! So ein absurdes Gesetz ist das geworden – leider.

Also grundsätzlich ist es schön, dass der Gesetzgeber erkannt hat, man kann auch von woanders als vom Büro aus arbeiten, aber das Gesetz ist so kompliziert geworden, dass Hunderte Rechtsfragen aufgeworfen werden, die dann alle von den Sozialgerichten geklärt werden müssen. Da verdienen die Anwälte etwas und die Richter haben noch mehr Arbeit, als sie ohnehin schon haben. (Beifall bei den NEOS.) – Vielleicht wurde es auch von der Anwaltskammer gesponsert, das weiß ich nicht.

Zum Theaterarbeitsgesetz: Dieses Gesetz ist ein Ausfluss einer Diskus­sion, die wir bei anderen Berufsgruppen schon hatten. Es geht nämlich ganz oft um die Frage: Ist ein Erwerbstätiger selbstständig oder unselbstständig beschäftigt? Es gibt einfach Menschen, die gerne selbstständig sind, und es gibt immer wieder welche, die denen vorschreiben wollen, dass sie gefälligst Angestellte zu sein haben. Das haben wir schon erlebt bei Skilehrern, bei selbst­ständigen Programmierern, bei Seminartrainern, bei Kameraleuten, die dann oft von der Gesundheitskasse gegen ihren eigenen Willen zu Ange­stellten erklärt worden sind – und jetzt auch bei Künstlern. Jetzt sagt man uns mit dem Theaterarbeitsgesetz wieder, wer aller Angestellter zu sein hat, ob sie darauf Lust haben oder nicht.

Wir sollten an einen Punkt kommen, wo wir sagen: Wenn jemand selbstständig arbeiten möchte, sollte er das dürfen und sollte nicht gegen seinen Willen zum Angestellten erklärt werden, weil manche Leute einfach gerne selbstständig und unabhängig sind. (Beifall bei den NEOS.)

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