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Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Herzlichen Dank, Herr Präsident, für die Worterteilung. – Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste, die Sie hier im Haus dieser Debatte folgen, und liebe Zuseher und Zuseherinnen vor den Fernsehbildschirmen daheim! Wir haben jetzt schon von einigen Rednerinnen und Rednern gehört, es geht um eine ganz wichtige Gesetzesvorlage, mit der wir jetzt die Verbands­klagenrichtlinie der EU umsetzen.

Warum ist diese Gesetzesvorlage so wichtig, meine Damen und Herren? – Wir alle sind in gewisser Hinsicht Verbraucherinnen und Verbraucher. Als Verbraucherinnen und Verbraucher sind wir halt in der Rechtskette oft einmal eher hinten angereiht. Daher ist es so wichtig, dass wir die Verbraucherinnen und Verbraucher mit guten Rechten ausstatten, aber nicht nur mit guten Rechten, sondern auch mit einem guten prozessualen Wesen, damit diese Rechte wirklich gut, sinnvoll und konstruktiv umgesetzt werden können. Das haben wir mit dieser Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle sicher­gestellt.

Jetzt schaue ich in eure Richtung, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der SPÖ: Gebt euch doch einen Ruck und stimmt mit! Was kann denn dagegen sprechen, dass wir diese Verbandsklagenrichtlinie jetzt auch in unser österreichisches Recht umsetzen, dass wir wirksame prozessuale Mittel zur Verfügung stellen, um diese unerlaubten Praktiken zu beenden, die immer wieder vorherrschend sind? (Beifall bei der ÖVP.)

Wir wollen gemeinsam die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken. Wir wollen, dass die Interessen der großen Zahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern weniger geschädigt und weniger bedroht werden.

Bereits jetzt können Qualifizierte Einrichtungen Verbandsklagen erheben, um Verstöße gegen Unionsrecht wirklich zu unterbinden. Wir haben diese Mög­lichkeit mit der Unterlassungsklage. Jetzt fügen wir aber noch die Möglichkeit einer ganz wesentlichen Klage hinzu, nämlich jene der sogenannten Klage auf Abhilfe. Das, meine Damen und Herren, ist neu und das ist auch wichtig. Die Zahl 50 – 50 Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem gemeinsamen Interesse braucht es, damit eine Qualifizierte Einrichtung diese Verbandsklage auf Abhilfe einbringen kann –, diese Zahl 50 wird nicht der Stolperstein sein.

Ich sehe das Positive darin und das müssen wir voranstellen: Es ist jetzt möglich, eine gemeinsame Klage auf Schadenersatz, aber zum Beispiel auch auf Schmerzensgeld durch eine Qualifizierte Einrichtung einzubringen. Ja, und die Qualifizierte Einrichtung, das ist nicht irgendeine, dazu ist der Bundeskartell­anwalt berufen, der die Einhaltung der Kriterien und die Zulassungsmöglichkeit prüft. Ex lege haben wir zum Beispiel die Wirtschaftskammer oder die Arbeiter­kammer.

Meine Damen und Herren, das ist eine ganz wesentliche Stärkung der Verbraucherinnen- und Verbraucherrechte. Ich verstehe nicht, dass sich eine Fraktion hier herinnen einer Besserstellung und einer rechtlichen Absicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher verschließt. Das kann ich nicht verstehen, denn wir stärken hier ganz bewusst und ganz klar die Rechte aller Verbraucherinnen und Verbraucher.

Meine Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich bitte zum Schluss noch ein paar persönliche Worte an unsere Justiz­sprecherin Michaela Steinacker aus meinem Klub, der Volkspartei, richten!

Liebe Michaela, du hast über viele Jahre das Justizwesen, die Gesetzentwürfe, die Gesetzesthemen, die in den letzten Jahren vorangetrieben wurden, extrem stark begleitet. Du hast viele Verhandlungen mit unterschiedlichen Minis­terin­nen und Ministern, mit unterschiedlichen Koalitionspartnern geführt. Du hast dich wie kaum eine andere in diesen Bereich eingearbeitet und hast mit Herzblut da ganz viel weitergebracht.

Stellvertretend für alle bedanke ich mich an dieser Stelle für dein großes Engagement, und ich hoffe sehr, dass wir auf das ganze Wissen, das du dir in der Genese von vielen Gesetzen angeeignet hast, immer wieder auch zurückgreifen können. Vielen Dank für alles, was du hier eingebracht hast. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, Grünen und NEOS.)

14.05