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Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Dieses Gesetz ist ein Teil des Pakets rund um die internationale Übereinkunft zur Mindestbesteuerung. Natürlich ist es sinnvoll, dass das auch reportet wird. Ein guter Wettbewerb braucht faire Bedingungen. Guter Wettbewerb von Unternehmen, die international tätig sind, braucht faire Bedingungen, die auch die Position der Klein- und Mittelbetriebe auf dem Markt stärken.
Es gilt aber immer auch die andere Seite zu sehen: Österreich ist ein Hochsteuerland. Zum Glück lässt die Richtlinie immer noch Steuerwettbewerb in einem gewissen Rahmen zu, weil steuerlicher Wettbewerb der Schutz der Kleinen davor ist, vom staatlichem Ungetüm ausgepresst zu werden wie eine Zitrone; das darf man nie vergessen.
Es geht ja bei den Informationen, die da veröffentlicht werden, nicht um die Steuerleistung alleine. Da werden weitere Informationen veröffentlicht, und das ist nicht ganz unheikel, weil möglicherweise Rückschlüsse auf die Wettbewerbssituation eines einzelnen Unternehmens möglich wären. Daher sind Ausnahmen erlaubt. Es gibt die Möglichkeit, sensible Zahlen, die für die Wettbewerbsposition eines Unternehmens relevant sind, nicht zu veröffentlichen oder zeitverzögert zu veröffentlichen – das ist entscheidend.
Die Umsetzung dieser Richtlinie wird in vier Jahren evaluiert – das haben die europäischen Liberalen in die Richtlinie hineinreklamiert –, um eine Folgenabschätzung dahin gehend zu machen, was die Umsetzung der Richtlinie für positive und negative Folgen gehabt hat.
Man hat nämlich bei den letzten Reden ein bisschen den Eindruck bekommen können, dass internationale Konzerne grundsätzlich etwas Böses wären. Das ist natürlich nicht der Fall. Die Bilanzen werden von Wirtschaftsprüfern geprüft. Die Gehälter in den internationalen Konzernen sind besser als die beim Kleinunternehmen ums Eck, das muss auch einmal klar gesagt werden. Österreich profitiert sehr von den Steuerleistungen großer Unternehmen. Da pauschal alle in den Verdacht der Steuerhinterziehung zu stellen wird der Sache bei Weitem nicht gerecht. (Beifall bei den NEOS.)
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