18.05

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Zuhörerin­nen und Zuhörer! Ich glaube, in einem Punkt sind wir uns zumindest einig, und zwar: Es steht außer Frage, dass die Einführung des Grundbuches ein Meilenstein in der öster­reichischen Verwaltungsgeschichte war.

Ich sehe das in meiner Arbeit als Verwaltungsjuristin beim Land Steiermark, wo ich mittlerweile schon das sechste Jahr täglich mit dem Grundbuch zu tun habe. Genau deswegen sehe ich auch, dass in manchen Bereichen Anpassungen an die modernen Anforderungen notwendig sind.

Auch im persönlichen Gespräch mit den Parteien stellt sich oft heraus, dass es da ein Verbesserungspotenzial gibt. Um das zu realisieren, braucht es eine Vereinfachung für die Behörden. Es gibt in der Praxis von Bezirksgericht zu Bezirksgericht unterschiedliche Vorgehensweisen in Grundbuchsangelegenheiten.

Die heutige Novelle zielt genau in diese Richtung, nämlich in die Richtung einer Ver­einfachung für die Behörden und gleichzeitig auch einer Vereinfachung für die Bür­gerinnen und Bürger. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ganz konkret werden dabei folgende Schritte umgesetzt: Zusätzlich zur Papierrangord­nung und der damit verbundenen analogen Erfassung und Verarbeitung will man eine technisch verbesserte Treuhänderrangordnung einführen und somit den Ablauf prak­tischer und schneller gestalten. Auch Unsicherheiten wie zum Beispiel bei den Fragen, was passiert, wenn der Treuhänder verstirbt, oder ob man die Rangordnung schon löschen kann, obwohl die gesetzliche Frist noch nicht verstrichen ist, sollen mit diesem Entwurf geklärt werden.

Welche Vorteile bringt dieser Entwurf? – Es ist erstens ein wichtiger Schritt, um das Grundbuch digitaler und fit für die Anforderungen unserer Zeit zu machen. Zweitens wird den Bürgerinnen und Bürgern durch einheitliche Standards Rechtssicherheit geboten. Ein dritter wichtiger Punkt ist, dass durch diese Novelle die Antragstellung für die Rang­ordnungseintragung erleichtert wird.

Man kann also zusammenfassend sagen, dass wir das Grundbuch effizienter und digi­taler gestalten wollen. Gerade die vergangenen Wochen und Monate haben uns gezeigt, wie wichtig die Digitalisierung in allen Lebensbereichen ist. Diese Novelle ist also ein weiterer Schritt – und das freut mich sehr –, um eines der Versprechen aus dem Regie­rungsprogramm umzusetzen, nämlich das Versprechen der Deregulierung und eines schlanken und bürgernahen Staates. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

18.08