15.09

Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte zum Thema Gesundheit vorerst eine wichtige Botschaft an alle Zuseherinnen und Zuse­her richten: Trotz des harten Coronalockdowns halten die Ärztinnen und Ärzte ihre Pra­xen und Ordinationen uneingeschränkt offen. Ich glaube, das ist eine wichtige Informa­tion. (Beifall bei der ÖVP.)

Was tut man normalerweise, wenn man sich krank fühlt, wenn man nicht zur Arbeit ge­hen kann? – Man konsultiert einen Arzt, geht in die Ordination, lässt sich untersuchen und wird dann gegebenenfalls krankgeschrieben. Vor zehn Tagen wurde im Gesund­heitsausschuss über den Antrag, eine Verlängerung der telefonischen Krankschreibung für alle zu ermöglichen, beratschlagt.

Zur Erinnerung: Im Frühjahr schuf die Österreichische Gesundheitskasse im Rahmen des Lockdowns die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung, um die Hot­line 1450 zu entlasten und den persönlichen Kontakt und dadurch weitere Ansteckungen zu minimieren – eine sinnvolle Aktion, wie ich finde, wobei man betonen muss, dass Hausärzte bisher schon die Patientinnen und Patienten, die sie gut kennen, telefonisch krankschreiben konnten.

Ja, gibt’s denn das?, werden manche sich jetzt fragen: Die ÖGK ist so flexibel? – Ja, in der Tat, das ist sie. In den vergangenen Monaten, in der Krise ist aufgefallen, dass die von manchen als starrer Moloch beschriebene ÖGK beweglich, anpassungsfähig und auch durchaus konstruktiv ist.

In der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses waren auch Generaldirektor Wurzer und Obmann Huss eingeladen, um die Situation der ÖGK und prinzipiell der Versicherten zu diskutieren und sich den Fragen der Ausschussmitglieder zu stellen. Ich habe dieses Gespräch mit den ÖGK-Chefs als sehr konstruktiv und zukunftsorientiert empfunden. Es wurden vielversprechende Ansätze erörtert, Lösungen diskutiert und auch Konzepte an­gedacht. – Eine interessante Zahl: Ohne Coronakrise wäre das Betriebsergebnis der fu­sionierten ÖGK 2020 im positiven Bereich.

Zurück zum Thema der telefonischen Krankschreibung: Sie wurde im Sommer zwi­schenzeitlich aufgehoben, nun hat die ÖGK angesichts der gestiegenen Infektionszah­len die Möglichkeit der telemedizinischen, in der Regel telefonischen Konsultation aber wieder eingeführt, auch zum Zweck der Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit – und das ist gut so. Die telefonische Krankschreibung ist aber formell eine Entscheidung der Selbst­verwaltung, sprich der ÖGK, und nicht von uns als Aufsichtsbehörde.

Prinzipiell erleben die Digitalisierung und die Telemedizin durch die Coronakrise einen Turboschub. Was vor einem Jahr teilweise noch undenkbar war, ist mittlerweile Norma­lität, und gewisse Bereiche in der Medizin kann man wirklich gut telemedizinisch darstel­len, aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine telefonische Krankschreibung ohne un­mittelbare Untersuchung der Patienten ist nicht generell sinnvoll und sollte daher zu­rückhaltend und streng definiert angewandt werden, beziehungsweise sollte der Arzt da­rüber individuell entscheiden. Warum? – Eine Anamnese, ein Bild- oder ein Laborbefund sind im Regelfall noch keine exakte Diagnose; zu dieser gehört eine sorgfältige klinische Untersuchung, um auch einem eventuellen Missbrauch Einhalt zu gebieten. Daher ist eine telefonische Krankschreibung für Krisenzeiten sehr sinnvoll, generell entspricht sie aber nicht dem sorgfältigen ärztlichen Prozedere, das wir uns alle wünschen und auch gewohnt sind.

Nützen wir dennoch die sinnvollen, modernen Möglichkeiten der Telemedizin, und das nicht nur in Krisenzeiten, und springen wir im Sinne einer Weiterentwicklung doch auf den digitalen Schnellzug auf! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

15.13