105/PET XXVII. GP

Eingebracht am 25.01.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Abgeordnete zum Nationalrat

Dipl.-Ing. Andrea Holzner

Dr. Karl Renner-Ring 3

1017 Wien, Österreich

An Herrn Präsidenten des Nationalrates

Mag. Wolfgang Sobotka

Parlament, 1017 Wien, Österreich

Wien , am 25.01.2023

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend

Grenzüberschreitender Notarztdienst zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland

Seitens der Einbringer:innen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Es handelt sich um ein bilaterales Abkommen, welches sich im Kompetenzbereich des Bundes befindet.

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von mehreren Gemeinden unterstützt.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Anlage

Petition

betreffend

Grenzüberschreitender Notarztdienst zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland

Seit dem Beitritt in die Europäische Union haben sich in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Kooperationen im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit entwickelt. Dazu zählen etwa grenzüberschreitende Polizei- oder etwa Rettungseinsätze, Es gibt aber Bereiche, die derzeit nicht von derartigen Kooperationen erfasst sind. Ein Bereich, in dem ein wesentlicher Verbesserungsbedarf besteht, ist der grenzüberschreitende Notarztdienst zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland.

Zwar gibt es gültige Vereinbarungen zwischen den beiden Ländern. Diese Rechtsgrundlagen stammen allerdings aus dem Jahr 1931 und können den aktuellen Herausforderungen nicht standhalten. Der Mangel an einem modernen, den Anforderungen der Zeit entsprechenden Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland erschwert die reibungslose Zusammenarbeit in diesem für die betroffenen Menschen so wesentlichen Bereich. Dies macht sich nicht zuletzt bei den zuständigen Behörden und Einsatzorganisation, etwa beim Roten Kreuz - sowohl in Bayern als auch in Österreich - bemerkbar. Zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik besteht bereits ein derartiges Abkommen (Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst, BGBl. III 213/2016).

Es ist fraglich, ob die aufgrund der „Berufsanerkennungs-Richtlinie“ (2005/36/EG) erlassenen Rechtsakte ausreichen, um eine reibungslose grenzüberschreitende notärztliche Zusammenarbeit gewährleisten zu können. Aufgrund von Anzeige- und Anerkennungsvorschriften ist es in der Praxis kaum möglich, im Nachbarstaat Einsätze zu übernehmen. Zahlreiche Aufgaben, etwa im Bereich der Schmerztherapie oder der Medikamentengabe bei Unfällen oder Stürzen, sind aktuell nicht erfasst. Außerdem sollte bei der seitens des von der BMSGPK angekündigten Novelle des Ärztegesetzes 1998 die Ermöglichung eines grenzüberschreitenden Notarztdienstes Berücksichtigung finden.

Die Petition fordert

                die Evaluierung des aktuellen Rechtsrahmens betreffend die Durchführung eines grenzüberschreitenden Notarztdienstes zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland.

                Abschluss eines Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines grenzüberschreitenden Notarztdienstes, das sich am erwähnten Abkommen BGBl. III 213/2016 orientieren soll, sowie Novellierung ebenjener im Sinne eines reibungslosen grenzüberschreitenden Notarztdienstes.

                Berücksichtigung der Notwendigkeiten, die sich aus einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich Rettungswesen ergeben, im Ärztegesetz 1998.


 

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An Herrn

Präsidenten des Nationalrats

Mag. Wolfgang Sobotka

Parlament

1010 Wien

Sehr geehrter Herr Präsident!

Folgende Petition wird gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR betreffend

Grenzüberschreitender Notarztdienst zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland

überreicht:

Petition

des Gemeinderates der Gemeinde Tarsdorf vom 12. Dezember 2022.

Seit dem Beitritt in die Europäische Union haben sich in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Kooperationen im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit entwickelt. Dazu zählen etwa grenzüberschreitende Polizei- oder etwa Rettungseinsätze. Es gibt aber Bereiche, die derzeit nicht von derartigen Kooperationen erfasst sind. Ein Bereich, in dem ein wesentlicher Verbesserungsbedarf besteht, ist der grenzüberschreitende Notarztdienst zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland.

Zwar gibt es gültige Vereinbarungen zwischen den beiden Ländern. Diese Rechtsgrundlagen stammen allerdings aus dem Jahr 1931 und können den aktuellen Herausforderungen nicht standhalten. Der Mangel an einem modernen, den Anforderungen der Zeit entsprechenden Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland erschwert die reibungslose Zusammenarbeit in diesem für die betroffenen Menschen so wesentlichen Bereich. Dies macht sich nicht zuletzt bei den zuständigen Behörden und Einsatzorganisation, etwa beim Roten Kreuz - sowohl in Bayern als auch in Österreich - bemerkbar. Zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik besteht bereits ein derartiges Abkommen (Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst, BGBl. III 213/2016).

Es ist fraglich, ob die aufgrund der „Berufsanerkennungs-Richtlinie“ (2005/36/EG) erlassenen Rechtsakte ausreichen, um eine reibungslose grenzüberschreitende notärztliche Zusammenarbeit gewährleisten zu können. Aufgrund von Anzeige- und Anerkennungsvorschriften ist es in der Praxis kaum möglich, im Nachbarstaat Einsätze zu


übernehmen. Zahlreiche Aufgaben, etwa im Bereich der Schmerztherapie oder der Medikamentengabe bei Unfällen oder Stürzen, sind aktuell nicht erfasst. Außerdem sollte bei der seitens des von der BMSGPK angekündigten Novelle des Ärztegesetzes 1998 die Ermöglichung eines grenzüberschreitenden Notarztdienstes Berücksichtigung finden.

 

Die Petition fordert

                die Evaluierung des aktuellen Rechtsrahmens betreffend die Durchführung eines grenzüberschreitenden Notarztdienstes zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland

                Abschluss eines Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines grenzüberschreitenden Notarztdienstes, das sich am erwähnten Abkommen BGBl. III 213/2016 orientieren soll, sowie Novellierung ebenjener im Sinne eines reibungslosen grenzüberschreitenden Notarztdienstes

                Berücksichtigung der Notwendigkeiten, die sich aus einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich Rettungswesen ergeben, im Ärztegesetz 1998.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen!

Für den Gemeinderat

Bürgermeisterin


Dipl.-Ing. Andrea Holzner

 

 

 

 

 

An Herrn

Präsidenten des Nationalrats

Mag. Wolfgang Sobotka

Parlament

1010 Wien, Österreich

St. Pantaleon, am 19.12.2022

Sehr geehrter Herr Präsident!

Folgende Petition wird gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR betreffend

Grenzüberschreitender Notarztdienst zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland

überreicht:

Petition

Seit dem Beitritt in die Europäische Union haben sich in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Kooperationen im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit entwickelt. Dazu zählen etwa grenzüberschreitende Polizei- oder etwa Rettungseinsätze. Es gibt aber Bereiche, die derzeit nicht von derartigen Kooperationen erfasst sind. Ein Bereich, in dem ein wesentlicher Verbesserungsbedarf besteht, ist der grenzüberschreitende Notarztdienst zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland.

Zwar gibt es gültige Vereinbarungen zwischen den beiden Ländern. Diese Rechtsgrundlagen stammen allerdings aus dem Jahr 1931 und können den aktuellen Herausforderungen nicht standhalten. Der Mangel an einem modernen, den Anforderungen der Zeit entsprechenden Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland erschwert die reibungslose Zusammenarbeit in diesem für die betroffenen Menschen so wesentlichen Bereich. Dies macht sich nicht zuletzt bei den zuständigen Behörden und Einsatzorganisation, etwa beim Roten Kreuz - sowohl in Bayern als auch in Österreich - bemerkbar. Zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik besteht bereits ein derartiges Abkommen (Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst, BGBl. III 213/2016).

Es ist fraglich, ob die aufgrund der „Berufsanerkennungs-Richtlinie“ (2005/36/EG) erlassenen Rechtsakte ausreichen, um eine reibungslose grenzüberschreitende notärztliche Zusammenarbeit gewährleisten zu können. Aufgrund von Anzeige- und Anerkennungsvorschriften ist es in der Praxis kaum möglich, im Nachbarstaat Einsätze zu übernehmen. Zahlreiche Aufgaben, etwa im Bereich der Schmerztherapie oder der Medikamentengabe bei Unfällen oder Stürzen, sind aktuell nicht erfasst. Außerdem sollte bei der seitens des von der BMSGPK angekündigten Novelle des Ärztegesetzes 1998 die Ermöglichung eines grenzüberschreitenden Notarztdienstes Berücksichtigung finden.

Die Petition fordert

                die Evaluierung des aktuellen Rechtsrahmens betreffend die Durchführung eines grenzüberschreitenden Notarztdienstes zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland

                Abschluss eines Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines grenzüberschreitenden Notarztdienstes, das sich am erwähnten Abkommen BGBl. III 213/2016 orientieren soll, sowie Novellierung ebenjener im Sinne eines reibungslosen grenzüberschreitenden Notarztdienstes

                Berücksichtigung der Notwendigkeiten, die sich aus einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich Rettungswesen ergeben, im Ärztegesetz 1998.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Für den Gemeinderat

Bürgermeister

Beschlossen in der GR Sitzung am 14.12.2022, Top 13.

 


 

UID: ATU23401600
Geretsberg, 15 12.2022

An Herrn

Präsidenten des Nationalrats

Mag. Wolfgang Sobotka

Parlament 1010 Wien

Sehr geehrter Herr Präsident!

Folgende Petition wird gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR betreffend

Grenzüberschreitender Notarztdienst zwischen der Republik Österreich und der Bun­desrepublik Deutschland

überreicht:

Petition

Seit dem Beitritt in die Europäische Union haben sich in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Kooperationen im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit entwickelt. Dazu zählen etwa grenzüberschreitende Polizei- oder etwa Rettungseinsätze. Es gibt aber Berei­che, die derzeit nicht von derartigen Kooperationen erfasst sind. Ein Bereich, in dem ein we­sentlicher Verbesserungsbedarf besteht, ist der grenzüberschreitende Notarztdienst zwi­schen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland.

Zwar gibt es gültige Vereinbarungen zwischen den beiden Ländern. Diese Rechtsgrundla­gen stammen allerdings aus dem Jahr 1931 und können den aktuellen Herausforderungen nicht standhalten. Der Mangel an einem modernen, den Anforderungen der Zeit entspre­chenden Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland erschwert die reibungslose Zusammenarbeit in diesem für die betroffenen Menschen so we­sentlichen Bereich. Dies macht sich nicht zuletzt bei den zuständigen Behörden und Ein­satzorganisation, etwa beim Roten Kreuz - sowohl in Bayern als auch in Österreich - be­merkbar. Zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik besteht bereits ein derartiges Abkommen (Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst, BGBl. III 213/2016).


Es ist fraglich, ob die aufgrund der „Berufsanerkennungs-Richtlinie“ (2005/36/EG) erlasse­nen Rechtsakte ausreichen, um eine reibungslose grenzüberschreitende notärztliche Zu­sammenarbeit gewährleisten zu können. Aufgrund von Anzeige- und Anerkennungsvor­schriften ist es in der Praxis kaum möglich, im Nachbarstaat Einsätze zu übernehmen. Zahl­reiche Aufgaben, etwa im Bereich der Schmerztherapie oder der Medikamentengabe bei Unfällen oder Stürzen, sind aktuell nicht erfasst. Außerdem sollte bei der seitens des von der BMSGPK angekündigten Novelle des Ärztegesetzes 1998 die Ermöglichung eines grenz­überschreitenden Notarztdienstes Berücksichtigung finden.

Die Petition fordert

                die Evaluierung des aktuellen Rechtsrahmens betreffend die Durchführung eines grenzüberschreitenden Notarztdienstes zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland

                Abschluss eines Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepub­lik Deutschland über die Durchführung eines grenzüberschreitenden Notarztdienstes, das sich am erwähnten Abkommen BGBl. III 213/2016 orientieren soll, sowie Novellie­rung ebenjener im Sinne eines reibungslosen grenzüberschreitenden Notarztdienstes

                Berücksichtigung der Notwendigkeiten, die sich aus einer grenzüberschreitenden Zu­sammenarbeit im Bereich Rettungswesen ergeben, im Ärztegesetz 1998.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleiben wir

image7mit freundlichen Grüßen

Für den Gemeinderat

 

Johann Brunthaler

Bürgermeister