105/PET XXVII. GP
Eingebracht am
25.01.2023
Dieser Text ist elektronisch
textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Petition
Abgeordnete zum Nationalrat
Dipl.-Ing. Andrea Holzner
Dr. Karl Renner-Ring 3
1017 Wien, Österreich
An Herrn Präsidenten des Nationalrates
Mag. Wolfgang Sobotka
Parlament, 1017 Wien, Österreich
Wien , am 25.01.2023
Sehr geehrter Herr Präsident!
In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend
Grenzüberschreitender Notarztdienst zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland
Seitens der Einbringer:innen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Es handelt sich um ein bilaterales Abkommen, welches sich im Kompetenzbereich des Bundes befindet.
Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von mehreren Gemeinden unterstützt.
Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Anlage
Petition
betreffend
Grenzüberschreitender Notarztdienst zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland
Seit dem Beitritt in die Europäische Union haben sich in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Kooperationen im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit entwickelt. Dazu zählen etwa grenzüberschreitende Polizei- oder etwa Rettungseinsätze, Es gibt aber Bereiche, die derzeit nicht von derartigen Kooperationen erfasst sind. Ein Bereich, in dem ein wesentlicher Verbesserungsbedarf besteht, ist der grenzüberschreitende Notarztdienst zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland.
Zwar gibt es gültige Vereinbarungen zwischen den beiden Ländern. Diese Rechtsgrundlagen stammen allerdings aus dem Jahr 1931 und können den aktuellen Herausforderungen nicht standhalten. Der Mangel an einem modernen, den Anforderungen der Zeit entsprechenden Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland erschwert die reibungslose Zusammenarbeit in diesem für die betroffenen Menschen so wesentlichen Bereich. Dies macht sich nicht zuletzt bei den zuständigen Behörden und Einsatzorganisation, etwa beim Roten Kreuz - sowohl in Bayern als auch in Österreich - bemerkbar. Zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik besteht bereits ein derartiges Abkommen (Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst, BGBl. III 213/2016).
Es ist fraglich, ob die aufgrund der „Berufsanerkennungs-Richtlinie“ (2005/36/EG) erlassenen Rechtsakte ausreichen, um eine reibungslose grenzüberschreitende notärztliche Zusammenarbeit gewährleisten zu können. Aufgrund von Anzeige- und Anerkennungsvorschriften ist es in der Praxis kaum möglich, im Nachbarstaat Einsätze zu übernehmen. Zahlreiche Aufgaben, etwa im Bereich der Schmerztherapie oder der Medikamentengabe bei Unfällen oder Stürzen, sind aktuell nicht erfasst. Außerdem sollte bei der seitens des von der BMSGPK angekündigten Novelle des Ärztegesetzes 1998 die Ermöglichung eines grenzüberschreitenden Notarztdienstes Berücksichtigung finden.
Die Petition fordert
• die Evaluierung des aktuellen Rechtsrahmens betreffend die Durchführung eines grenzüberschreitenden Notarztdienstes zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland.
• Abschluss eines Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines grenzüberschreitenden Notarztdienstes, das sich am erwähnten Abkommen BGBl. III 213/2016 orientieren soll, sowie Novellierung ebenjener im Sinne eines reibungslosen grenzüberschreitenden Notarztdienstes.
• Berücksichtigung der Notwendigkeiten, die sich aus einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich Rettungswesen ergeben, im Ärztegesetz 1998.
An Herrn
Präsidenten des Nationalrats
Mag. Wolfgang Sobotka
Parlament
1010 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Folgende Petition wird gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR betreffend
Grenzüberschreitender Notarztdienst zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland
überreicht:
Petition
des Gemeinderates der Gemeinde Tarsdorf vom 12. Dezember 2022.
Seit dem Beitritt in die Europäische Union haben sich in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Kooperationen im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit entwickelt. Dazu zählen etwa grenzüberschreitende Polizei- oder etwa Rettungseinsätze. Es gibt aber Bereiche, die derzeit nicht von derartigen Kooperationen erfasst sind. Ein Bereich, in dem ein wesentlicher Verbesserungsbedarf besteht, ist der grenzüberschreitende Notarztdienst zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland.
Zwar gibt es gültige Vereinbarungen zwischen den beiden Ländern. Diese Rechtsgrundlagen stammen allerdings aus dem Jahr 1931 und können den aktuellen Herausforderungen nicht standhalten. Der Mangel an einem modernen, den Anforderungen der Zeit entsprechenden Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland erschwert die reibungslose Zusammenarbeit in diesem für die betroffenen Menschen so wesentlichen Bereich. Dies macht sich nicht zuletzt bei den zuständigen Behörden und Einsatzorganisation, etwa beim Roten Kreuz - sowohl in Bayern als auch in Österreich - bemerkbar. Zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik besteht bereits ein derartiges Abkommen (Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst, BGBl. III 213/2016).
Es ist fraglich, ob die aufgrund der „Berufsanerkennungs-Richtlinie“ (2005/36/EG) erlassenen Rechtsakte ausreichen, um eine reibungslose grenzüberschreitende notärztliche Zusammenarbeit gewährleisten zu können. Aufgrund von Anzeige- und Anerkennungsvorschriften ist es in der Praxis kaum möglich, im Nachbarstaat Einsätze zu
Die Petition fordert
• die Evaluierung des aktuellen Rechtsrahmens betreffend die Durchführung eines grenzüberschreitenden Notarztdienstes zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland
• Abschluss eines Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines grenzüberschreitenden Notarztdienstes, das sich am erwähnten Abkommen BGBl. III 213/2016 orientieren soll, sowie Novellierung ebenjener im Sinne eines reibungslosen grenzüberschreitenden Notarztdienstes
• Berücksichtigung der Notwendigkeiten, die sich aus einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich Rettungswesen ergeben, im Ärztegesetz 1998.
Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen!
Für den Gemeinderat
Bürgermeisterin
An Herrn
Präsidenten des Nationalrats
Mag. Wolfgang Sobotka
Parlament
1010 Wien, Österreich
St. Pantaleon, am 19.12.2022
Sehr geehrter Herr Präsident!
Folgende Petition wird gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR betreffend
Grenzüberschreitender Notarztdienst zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland
überreicht:
Petition
Seit dem Beitritt in die Europäische Union haben sich in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Kooperationen im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit entwickelt. Dazu zählen etwa grenzüberschreitende Polizei- oder etwa Rettungseinsätze. Es gibt aber Bereiche, die derzeit nicht von derartigen Kooperationen erfasst sind. Ein Bereich, in dem ein wesentlicher Verbesserungsbedarf besteht, ist der grenzüberschreitende Notarztdienst zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland.
Zwar gibt es gültige Vereinbarungen zwischen den beiden Ländern. Diese Rechtsgrundlagen stammen allerdings aus dem Jahr 1931 und können den aktuellen Herausforderungen nicht standhalten. Der Mangel an einem modernen, den Anforderungen der Zeit entsprechenden Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland erschwert die reibungslose Zusammenarbeit in diesem für die betroffenen Menschen so wesentlichen Bereich. Dies macht sich nicht zuletzt bei den zuständigen Behörden und Einsatzorganisation, etwa beim Roten Kreuz - sowohl in Bayern als auch in Österreich - bemerkbar. Zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik besteht bereits ein derartiges Abkommen (Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst, BGBl. III 213/2016).
Es ist fraglich, ob die aufgrund der „Berufsanerkennungs-Richtlinie“ (2005/36/EG) erlassenen Rechtsakte ausreichen, um eine reibungslose grenzüberschreitende notärztliche Zusammenarbeit gewährleisten zu können. Aufgrund von Anzeige- und Anerkennungsvorschriften ist es in der Praxis kaum möglich, im Nachbarstaat Einsätze zu übernehmen. Zahlreiche Aufgaben, etwa im Bereich der Schmerztherapie oder der Medikamentengabe bei Unfällen oder Stürzen, sind aktuell nicht erfasst. Außerdem sollte bei der seitens des von der BMSGPK angekündigten Novelle des Ärztegesetzes 1998 die Ermöglichung eines grenzüberschreitenden Notarztdienstes Berücksichtigung finden.
Die Petition fordert
• die Evaluierung des aktuellen Rechtsrahmens betreffend die Durchführung eines grenzüberschreitenden Notarztdienstes zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland
• Abschluss eines Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines grenzüberschreitenden Notarztdienstes, das sich am erwähnten Abkommen BGBl. III 213/2016 orientieren soll, sowie Novellierung ebenjener im Sinne eines reibungslosen grenzüberschreitenden Notarztdienstes
• Berücksichtigung der Notwendigkeiten, die sich aus einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich Rettungswesen ergeben, im Ärztegesetz 1998.
Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Für den Gemeinderat
Bürgermeister
Beschlossen in der GR Sitzung am 14.12.2022, Top 13.
Präsidenten des Nationalrats
Mag. Wolfgang Sobotka
Parlament 1010 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Folgende Petition wird gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR betreffend
Grenzüberschreitender Notarztdienst zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland
überreicht:
Petition
Seit dem Beitritt in die Europäische Union haben sich in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Kooperationen im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit entwickelt. Dazu zählen etwa grenzüberschreitende Polizei- oder etwa Rettungseinsätze. Es gibt aber Bereiche, die derzeit nicht von derartigen Kooperationen erfasst sind. Ein Bereich, in dem ein wesentlicher Verbesserungsbedarf besteht, ist der grenzüberschreitende Notarztdienst zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland.
Zwar gibt es gültige Vereinbarungen zwischen den beiden Ländern. Diese Rechtsgrundlagen stammen allerdings aus dem Jahr 1931 und können den aktuellen Herausforderungen nicht standhalten. Der Mangel an einem modernen, den Anforderungen der Zeit entsprechenden Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland erschwert die reibungslose Zusammenarbeit in diesem für die betroffenen Menschen so wesentlichen Bereich. Dies macht sich nicht zuletzt bei den zuständigen Behörden und Einsatzorganisation, etwa beim Roten Kreuz - sowohl in Bayern als auch in Österreich - bemerkbar. Zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik besteht bereits ein derartiges Abkommen (Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst, BGBl. III 213/2016).
Die Petition fordert
• die Evaluierung des aktuellen Rechtsrahmens betreffend die Durchführung eines grenzüberschreitenden Notarztdienstes zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland
• Abschluss eines Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines grenzüberschreitenden Notarztdienstes, das sich am erwähnten Abkommen BGBl. III 213/2016 orientieren soll, sowie Novellierung ebenjener im Sinne eines reibungslosen grenzüberschreitenden Notarztdienstes
• Berücksichtigung der Notwendigkeiten, die sich aus einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich Rettungswesen ergeben, im Ärztegesetz 1998.
Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Für den Gemeinderat
Johann Brunthaler
Bürgermeister