121/PET XXVII. GP
Eingebracht am 12.05.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Abgeordnete zum Nationalrat
Petra Wimmer
Andreas Kollross
An Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Mag. Wolfgang Sobotka
Parlament
1017 Wien, Österreich
Wien, am 12. Mai 2023
Sehr geehrter Herr Präsident!
In der Anlage überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend
höhere Mittel für Länder und Gemeinden aus dem Finanzausgleich, um den Rechtsanspruch auf Kinderbildung ab dem 1. Lebensjahr umsetzen zu können
Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Finanzausgleichsgesetz
Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
Anlage
Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind
PETITION
Höhere Mittel für Länder und Gemeinden aus dem Finanzausgleich, um den Rechtsanspruch auf Kinderbildung ab dem 1. Lebensjahr
umsetzen zu können!
Der Ausbau von Kinderbildungseinrichtungen geht in Österreich nur schleppend voran. Dabei setzt die aktuelle Bundesregierung die Ziele unambitioniert an. Laut dem Budgetvoranschlag für das Jahr 2023 sollen der prozentuelle Anteil der unter 3- Jährigen und der 3- bis 6-Jährigen, die eine Kinderbildungseinrichtung besuchen, lediglich um 1 Prozent steigen. Für den Ausbau dieser Einrichtungen sollen Länder und Gemeinden sorgen. Bei der Erstellung des Budgetvorschlages war die aktuelle Höhe der Inflationsrate noch nicht absehbar. Dennoch bedeutet das für die Länder und Gemeinden, dass sie de facto mit den zugeteilten Budgetmitteln weniger Kinderbetreuungsplätze als geplant schaffen können. Hinzu kommt, dass die Länder und Gemeinden mit der hohen Inflationsrate zu kämpfen haben. Die gestiegenen Energiekosten reißen ein großes Loch in die Gemeindekassen. Zusätzlich belasten die gestiegenen Lohnkosten die Budgets. Für viele Gemeinden ist es daher nicht möglich, in große Projekte zu investieren. Gemeinden müssen diese vorfinanzieren und erhalten erst nach Abschluss der Projekte finanzielle Mittel von den Ländern. Für die Finanzierung müssen die Gemeinden Kredite aufnehmen. Die steigenden Zinsen machen viele Bauprojekte daher unmöglich. Dabei würden Länder und Gemeinden gerne in den Ausbau von Kinderbildungseinrichtungen investieren. Einerseits um die Abwanderung von Bürger*innen zu stoppen (dies gilt insbesondere für den ländlichen Raum, da dort VIF-konforme Kinderbetreuungsplätze rar gesät sind), anderseits um die lokale Wirtschaft anzukurbeln und so auch höhere Einnahmen durch die Kommunalsteuer zu generieren.
Aktuell herrscht in vielen Bereichen Arbeitskräftemangel. Im Gegenzug würden viele Frauen gerne arbeiten gehen, können das aber aufgrund von fehlenden Kinderbildungseinrichtungen nicht. Dabei drängen gerade sie unter anderem aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten auf den Arbeitsmarkt. Für viele Familien ist es schwierig, die gestiegenen Kosten zu decken. Insbesondere, da aufgrund der Covid19-Pandemie und der damit einhergehenden Umschichtung von Arbeitsplätzen bei vielen die finanziellen Reserven aufgebraucht sind.
Der Ausbau von Kinderbildungseinrichtungen ist somit für die Familien, die Wirtschaft, die Länder und Gemeinden von essentieller Bedeutung. Dementsprechend ist es dringend notwendig, die Mittel für die Länder und Gemeinden für den Ausbau der Kinderbildungseinrichtungen im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen zu erhöhen.
Auf diese Weise ist sowohl den Familien geholfen als auch der Wirtschaft.
Mit der vorliegenden Petition fordern wir die Bundesregierung, insbesondere den Bundesminister für Finanzen, auf im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen dafür zu sorgen, dass genügend Finanzmittel des Bundes zur Verfügung gestellt werden, damit Länder und Gemeinden in die Lage versetzt werden, einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Lebensjahr umzusetzen.