122/PET XXVII. GP

Eingebracht am 17.05.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Abgeordnete/r zum Nationalrat

Ulrike Fischer

Faika El-Nagashi

An Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Mag. Wolfgang Sobotka

Parlament, 1017 Wien, Österreich

                               Wien  , am  17. May 2023                

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend

Schluss! mit weiteren Beschränkungen der Verpackung, der Bezeichnung oder anderer Angaben von Fisch-, Fleisch- und Milchalternativprodukten

Seitens der Einbringer:innen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Aufgrund der Bereiche Gesundheitswesen, Ernährungswesen, Zivilrechtswesen (Verbraucherschutz), Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie, Bekämpfung

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von Bürger:innen   50 unterstützt. Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Anlage

Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.

Schluss!

mit weiteren Beschränkungen betreffend die Verpackung, die Bezeichnung oder anderer Angaben von Fisch-, Fleisch- und Milchalternativprodukten weder auf gesetzlicher Ebene noch im österreichischen Lebensmittelbuch.

Laut der FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) zählt die tierische Landwirtschaft zu den entscheidenden Ursachen des Klimawandels. Nach aktuellen Studien ist die Nutztierhaltung weltweit für mindestens 15 % bis 20% der Treibhausgas-Emissionen verantwortlich. 28 % der Landoberfläche unserer Erde wird für die tierhaltende Landwirtschaft verwendet. Die Fleischproduktion ist eine der ineffizientesten Möglichkeiten der Lebensmittelgewinnung. Die Produktion von einem Kilogramm Rindfleisch verbraucht alleine so viel Wasser, dass man dafür ein ganzes Jahr täglich duschen könnte.

Eine pflanzenbasierte Ernährung ist einer der wichtigsten individuellen Beiträge, den Konsument:innen zum Klimaschutz leisten können.

Schon jetzt reduzieren 35% der Östereicher:innen ganz bewusst ihren Fleischkonsum, indem sie nur selten und/oder nur bestimmte Qualitäten von Fleisch essen und 42% wollen ihren Fleischkonsum weiter reduzieren. Der Fleischkonsum war zuletzt im Durchschnitt auf unter 60 kg pro Kopf gesunken, während der Milchkonsum 2021 um 6,1 % gesunken ist. Pflanzliche Milch ist hingegen das Alternativprodukt, das am meisten verzehrt wird.[1]

Dennoch ist es in den letzten Jahren unter dem Vorwand einer möglichen Verbraucher:Innen- Täuschung vermehrt zu Verboten und Auflagen im Zusammenhang mit dem Vertrieb, der Aufmachung und der Bezeichnung für pflanzliche Fisch-, Fleisch- und Milchprodukte gekommen. Lediglich die Niederlande,[2] haben eine entsprechende Klarstellung veröffentlicht, wonach es bei der Kennzeichnung von vegetarischen Fleischvarianten möglich ist, Namen von Fleischprodukten zu verwenden, sofern aus der Bezeichnung klar hervorgeht, dass es sich um eine vegetarische Variante handelt. Dadurch werden die Verbraucher eindeutig über die Art und den Inhalt des Produkts informiert. So wurde klargestellt, dass Begriffe wie "Schnitzel", "Burger" und "Wurst" auch weiterhin für vegetarische Produkte verwendet werden dürfen. Auch Namen von Tierarten dürfen verwendet werden, solange klar ist, dass sie vegetarisch sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass Bezeichnungen wie "vegetarische Hühnerteile", "vegetarischer Thunfisch" und "vegetarischer Krabbensalat" weiterhin erlaubt bleiben.


 

Pflanzenmilch ist bereits eine der am stärksten eingeschränkten Lebensmittelkategorien in der EU.

Der Status quo bei der Vermarktung von pflanzlichen Milchalternativen stellt eine große Herausforderung einerseits für die Industrie andererseits für Konsument:innen dar. Die EU- Gesetzgebung, insbesondere die EU-Verordnung 1308/2013 schränkt Hersteller:Innen von pflanzlichen Milchalternativen bereits drastisch ein, indem nur tierische Produkte als „Milch, Käse, Butter & Co." bezeichnet werden dürfen.

Deshalb darf die umgangssprachlich weitgehend als Hafermilch bezeichnete Milchalternative aus Hafer beispielsweise nur als Haferdrink ausgelobt werden. Bei unseren deutschen Nachbarn wurde inzwischen schon über Verbote von Bezeichnungen wie etwa „Veggie-Schnitzel" oder „veganer Currywurst" nachgedacht; unter dem Vorwand des Verbraucherschutzes versteht sich.

Diesem Irrsinn muss Einhalt geboten werden! Wir lassen uns den Verbraucherschutz für solche beinharten Lobby-Phantasien der tierhaltenden Landwirtschaft nicht länger missbrauchen.

Dass es sich beim Argument der Verbraucher:Innen-Täuschung um einen lahmen Vorwand handelt wird schon allein dann augenscheinlich, dass wir offensichtlich nicht erkennen können sollen, dass eine „Hafermilch" ein pflanzliches Produkt ist, wir allerdings sehr wohl verstehen sollten, dass es sich bei einer „Bodymilk" oder einer „sheabutter" weder um ein Lebensmittel noch um ein Produkt tierischen Ursprungs handelt.

Die Unterzeichner:Innen dieser Petition fordern, dass es zu keinen weiteren Beschränkungen, Benachteiligungen und Ungleichbehandlungen von Fisch-, Fleisch und Milchalternativen und -produktalternativen kommt. Dazu zählt insbesondere, dass diese weiterhin in Verpackungen, die denen für tierische Produkte ähneln, vertrieben werden, dass sie hinsichtlich ihrer CO2-Bilanz mit tierischen Produkten verglichen werden, dass sie Abbildungen von Tieren verwenden und dass sie mit Bezeichnungen wie beispielsweise „Veggie- Schnitzel“, „Vegane Bratwurst“, „NOCHICKEN NUGGETS“, „WIE’N SCHNITZEL“, „Steak rein pflanzlich“, „pflanzliches Geschnetzeltes“, „veganer LaX(chs)“, „Shrymps“ „Mlik“, „not milk“, „ich bin keine Milch“, „Variation von Milchprodukten“, „Variation von Milch“, „Joghurtvariation“, „pflanzliche Joghurt-Variation“, „pflanzliche Quarkalternative“ oder ähnlichem in den Verkehr gebracht werden dürfen. Es besteht hier keine Verwechslungsgefahr mit tierischen Produkten.

Und daher sagen wir: Schluss! mit weiteren Beschränkungen betreffend die Verpackung, die Bezeichnung oder anderer Angaben von Fisch-, Fleisch- und Milchalternativprodukten weder auf gesetzlicher Ebene noch im österreichischen Lebensmittelbuch.



[1] https://smartproteinproject.eu/

[2] https://www.tweedekamer.nl/kamerstukken/amendementen/detail?id=2019Z25606&did=2019D52669.