124/PET XXVII. GP

Eingebracht am 14.06.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Abgeordnete/r zum Nationalrat Gabriele Heinisch-Hosek

An Herrn

Präsidenten des Nationalrates
Mag. Wolfgang Sobotka
Parlament, 1017 Wien, Österreich

Wien, am 14. Juni 2023

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die
Petition betreffend

"Bessere soziale Absicherung von Künstler:innen"

Seitens der Einbringer:innen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Arbeitsrecht, Sozial- und Vertragsversicherungswesen in Sinne des Art. 10 Abs. 1 Z 11 B-VG

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von Bürger:innen
unterstützt. Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir

 

mit freundlichen Grüßen

 

Anlage

Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.


 

Petition: Bessere soziale Absicherung von

Künstler:innen

Die Anzahl der atypisch und hybrid Beschäftigten, Neuen Selbstständigen und insbesondere auch Solo-Selbstständigen im Kunst- und Kulturbereich wächst stetig.

Es braucht daher dringend eine Anpassung der Sozialversicherungssysteme an diese Arbeitsrealitäten, damit die soziale Absicherung von Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen garantiert ist. Sonst sind Altersarmut und prekäre Verhältnisse vorprogrammiert.

Der Kulturrat Österreich, der Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden, die
IG Autorinnen Autoren, IG Freie Musikschaffende, IG Freie Theaterarbeit, Initiative
Tanz und Bewegungskunst Österreich, WORKING CONDITIONS
- Working Group of Wiener Perspektive sowie die gewerkschaftliche Initiative vidaflex haben sich zu einer solidarischen Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen und ein umfassendes Forderungspapier vorgelegt. Dieses Papier beinhaltet einen Maßnahmenkatalog, der durchgängige Sozialversicherungsleistungen für atypisch bzw. hybrid und selbständig arbeitende Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen sicherstellen soll.

Die Unterstützer:innen dieser Petition fordern:

Ø eine sofortige und ernsthafte Auseinandersetzung mit den Forderungen der Arbeitsgemeinschaft

Ø die zeitnahe Einrichtung einer Arbeitsgruppe mit Vertreter:innen von BMKÖS, BMAW, Sozialministerium, AMS, ÖGK, SVS und KSVF

Ø die Erarbeitung eines umfassenden Maßnahmenkatalogs zur besseren sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Kulturarbeiter:innen

(Beilage: Positionspapier: Sozialversicherung für Künstlerinnen in Österreich)



 

SOZIALVERSICHERUNG FÜR KÜNSTLER*INNEN IN ÖSTERREICH

Positionspapier

Wien, am 24. Mai 2023

Wir, der Kulturrat Österreich, der Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden, die IG Autorinnen Autoren, IG Freie Musikschaffende, IG Freie Theaterarbeit, Initiative Tanz und Bewegungskunst Österreich, WORKING CONDITIONS - Working Group of Wiener Perspektive sowie die gewerkschaftliche Initiative vidaflex, haben uns zu einer solidarischen Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, eine längst überfällige Anpassung der Sozialversicherungsleistungen für Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen entlang der tatsächlich herrschenden Arbeitsrealitäten zu erwirken.

Wir stehen auf dem Standpunkt, dass auch im Kunst- und Kulturbereich das geltende Arbeitsrecht eingehalten werden muss, möchten aber darauf hinweisen, dass in zahlreichen Fällen eine eindeutige Zuordnung der Tätigkeit zu „selbständig“ oder „unselbständig“ nicht möglich ist.

Warum brauchen wir so dringend eine grundlegende Reform der sozialen Absicherungssysteme?

Die Anzahl der atypisch bzw. hybrid[1] Beschäftigten, Neuen Selbständigen und insbesondere auch Solo-Selbständigen im Kunst- und Kulturbereich wächst stetig.

Die klassische Konstellation „Arbeitgeber*in - Arbeitnehmern“ mit kontinuierlichen und vor allem durchgängigen Beschäftigungsverhältnissen existiert in Kunst und Kultur überwiegend für die in Organisation und Verwaltung Beschäftigten in Theatern und Museen, bei Festivals, Verlagen und Filmproduktionsfirmen.

Sehr viele Künstler*innen arbeiten selbständig. So sind etwa Akteur*innen der bildenden Kunst, Autor*innen, Bühnen- und Kostümbildner*innen, Komponist*innen, Choreograf*innen

usw. meist der Gruppe der Neuen Selbständigen zuzuordnen, wobei die meisten als Solo- Selbständige tätig sind. Neben dieser Gruppe gibt es außerdem viele atypisch bzw. hybrid Beschäftigte mit wechselnden Beschäftigungs- und Vertragsformen, z.B. an einzelnen Projekten kurzfristig mitwirkende oder mehrfach geringfügig angestellte Künstler*innen.

Für Solo-Selbständige, Neue Selbständige, atypisch bzw. hybrid Beschäftigte und für projektbasiertes Arbeiten greifen die geltenden Regulative der SV-Systeme, die noch aus dem vorigen Jahrhundert stammen, zu kurz und bieten keine ausreichende Absicherung - weder
im Krankheitsfall noch bei Arbeitslosigkeit und betreffend Pensionsansprüche.

Da im Kunst - und Kulturbereich die Anzahl prekär tätiger und schlecht bezahlter Personen überdurchschnittlich hoch ist, zeigen Phasen der Erwerbslosigkeit und fehlende Versicherungszeiten hier noch schwerere Auswirkungen: oft gibt es keinen oder nur einen geringen Anspruch auf Arbeitslosengeld, nur niedrige Pensionsbeiträge bzw. nur eine geringe Anzahl an Beitragsmonaten; auch sonstige Leistungen des AMS wie Weiterbildung und Umschulungsangebote sind für Betroffene nicht zugänglich, gleichzeitig aber aus den geringen Verdiensten heraus für die oder den Einzelnen ohne Unterstützung des AMS nicht leistbar.

Paradoxerweise sind Leistungen aus den gezahlten Beiträgen oft auch noch gefährdet.

Liegen zu wenige Beitragsmonate in der Arbeitslosenversicherung vor, entsteht vorerst kein Anspruch - obwohl Beiträge bezahlt wurden. Dasselbe gilt für Pensionsansprüche, die erst ausbezahlt werden, wenn 180 Beitragsmonate erreicht wurden - bei weniger Monaten entsteht derzeit kein Anspruch.

Wir haben daher einen Forderungskatalog mit Maßnahmen erarbeitet, die schnell umzusetzen wären und einfache und durchgängige Sozialversicherungsleistungen für atypisch bzw. hybrid und selbständig arbeitenden Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen bieten:

1.  SOLO-SELBSTÄNDIGE IN KUNST UND KULTUR

Selbständige, die vollständig auf sich gestellt arbeiten und keine Mitarbeiter*innen haben, können nicht mit dem klassischen Bild eines „Unternehmens“ (mit einem/einer oder mehreren Eigentümer*innen und Mitarbeiter*innen) gleichgesetzt werden. Um diese Gruppe, die im Kunst- und Kulturbereich immer stärker vertreten ist, eindeutig zu definieren, arbeiten wir mit dem Begriff „Solo-Selbständige“.

Anpassungen bei den Sozialversicherungsleistungen für diese Gruppe - insbesondere auch in der Krankenversicherung - halten wir für unabdingbar: Da Solo-Selbständige beim Erwirtschaften ihres Einkommens von ihrer eigenen Arbeitskraft abhängig sind, können krankheitsbedingte Ausfälle zu einem hundertprozentigen Einkommensverlust und somit zu einer unmittelbaren Existenzbedrohung führen. Für Solo-Selbstständige braucht es daher dringend Krankengeld ab dem 4. Tag.


Wir fordern daher:

          Krankengeld ab dem 4. Tag für Solo-Selbständige im Regelsystem - zumindest in Höhe der Armutsgefährdungsschwelle[2].

          Zusätzlich als ersten Schritt in diese Richtung das Streichen des Mindestbeitrags zur freiwilligen Zusatzkrankenversicherung für Selbständige der SVS und/oder die Einführung einer sozialen Staffelung, beispielsweise eine Beitragsfreiheit bis zur Armutsgefährdungsschwelle.

          In beiden Fällen Krankengeld auch bei geringem Einkommen zumindest in einer existenzsichernden Höhe - selbst wenn das tatsächliche Erwerbseinkommen niedriger war.

2.  ATYPISCHE UND HYBRIDE BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE

Kurzanstellungen und tageweise Anstellungen sind insbesondere seit dem Wegfall der täglichen Geringfügigkeitsgrenze im Kunst- und Kulturbereich gehäuft anzutreffen und bringen den Betroffenen zahlreiche Nachteile.

Wir fordern daher:

          Einbindung von Arbeitnehmer*innen/Dienstnehmer*innen in alle Teile der Pflichtversicherung (Pensionsversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung) bei Überschreiten der monatlichen ASVG- Geringfügigkeitsgrenze - unverzüglich zum Zeitpunkt der Beschäftigung und unabhängig davon, ob es sich um ein einziges Beschäftigungsverhältnis, mehrere tageweise oder andere geringfügige Beschäftigungen (bei unterschiedlichen Dienstgeber*innen) handelt.

3.  ARBEITSLOSENVERSICHERUNG

Atypisch bzw. hybrid Beschäftige sowie selbständig tätige Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen brauchen einen leichteren Zugang zu einer Arbeitslosenversicherung, die so wie bei klassischen Arbeitnehmer*innen in erwerbsfreien Zeiten eine schnelle und flexible finanzielle Absicherung gewährleistet.

 

Wir fordern daher:

         Streichung des §12 Abs.1 Z2 AIVG: Eine bestehender Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung alleine soll der Definition von Arbeitslosigkeit nicht mehr entgegen stehen.

         Erweiterung der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld bet Kurzanstellungen: Anfangsphasen sollen doppelt zählen.

         Die Möglichkeit der Ruhendmeldung der selbständigen Tätigkeit soll für alle selbständigen Tätigkeiten ermöglicht werden - auch rückwirkend, aber zumindest mit möglicher Wirksamkeit ab dem Datum der Meldung

Die Einstiegsfristen in die freiwillige Arbeitslosenversicherung der SVS für Selbständige sind derzeit mit der einzigen Einstiegsmöglichkeit „sechs Monate ab der Verständigung über den Beginn der Pensionsversicherung nach GSVG bzw. FSVG“ und dann erst wieder nach 8, 16, 24... Jahren nicht praktikabel.

Wir fordern daher:

         Bessere Zugänglichkeit zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige der SVS durch mehr zeitliche Flexibilität bei den Einstiegsmöglichkeiten.

         Selbständig erwerbstätige Frauen ab 60 und Männer ab 63 Jahren sollen nicht länger automatisch von der freiwilligen Arbeitslosenversicherung der SVS ausgeschlossen werden, sofern sie davor eine noch festzulegende Zeit in diese eingezahlt haben.

         Erweiterung der Zuschussmöglichkeiten des Künstler*innensozialversicherungsfonds (KSVF): Der Zuschuss muss auch für freiwillige Erweiterungen des Versicherungsschutzes (z.B. Arbeitslosenversicherung, Familienversicherung, Zusatzversicherung in der Krankenversicherung etc.) bezogen werden können. Der Zuschusshöchstbetrag ist zu erhöhen.

4.  KOMPLIZIERTE BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE BRAUCHEN BERATUNG.

Das Arbeitsleben im Kunst- und Kulturbereich ist vielfältig und lässt sich nur selten ausschließlich klassischen Beschäftigungsverhältnissen zuordnen. Information und Beratung durch die Sozialversicherungsträger sind immer wieder kompliziert und nicht eindeutig und werden den Bedürfnissen und vor allem auch der sprachlichen Diversität der in Österreich arbeitenden Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen nicht gerecht.

 

Wir fordern daher:

           Die Einrichtung einer mehrsprachigen Service- b2w. Ombudsstelte für Kunst und Kultur bei der SVS unter Nutzung der bereits dafür vorhandenen Planstellen.

 

Als sinnvollen nächsten Schritt schlagen wir einen Termin unserer Arbeitsgruppe mit Vertreter*innen von BMKÖS, BMAW, Sozialministerium, AMS, ÖGK, SVS und KSVF vor und bitten diesbezüglich um baldige Rückmeldung.

Wir freuen uns auf einen konstruktiven Austausch und eine gute Zusammenarbeit!

Kulturrat Österreich

Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden IG Autorinnen Autoren
IG Freie Musikschaffende
IG Freie Theaterarbeit

Initiative Tanz und Bewegungskunst Österreich

WORKING CONDITIONS - Working Group of Wiener Perspektive

vidaflex, Vereinigung der Ein-Personen-Unternehmen Österreich



[1] hybrid beschäftigt: gleichzeitig angestellt und selbständig tätig.

[2] 2022: € 1371.- netto monatlich 12mal pro Jahr für einen Ein-Personen-Haushalt