135/PET XXVII. GP
Eingebracht am 20.11.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Abgeordnete/r zum Nationalrat
Andreas Kollross
An Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Mag. Wolfgang Sobotka
Parlament
1017 Wien, Österreich
Wien , am 19.10.2023
Sehr geehrter Herr Präsident!
In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend
Ein Bankomat pro Gemeinde
Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Nationalbankgesetz
Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von / BürgerInnen unterstützt.
Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Anlage
Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.
PETITION
Ein Bankomat pro Gemeinde
Die Menschen haben ein Recht auf ihr Bargeld. Daher soll es künftig in jeder Gemeinde zumindest einen Bankomaten geben. Um das zu garantieren, braucht es ein Bargeldversorgungsgesetzes, in dem die Banken dazu verpflichtet werden.
In immer mehr Gemeinden sperren Bank-Filialen zu und selbst die Bankomaten sind weg. Viele Bürger*innen haben keinen Zugang zu ihrem eigenen Bargeld mehr. 2021 waren schon 317 Gemeinden ohne Bankomaten – Tendenz steigend. Derzeit sind nach Expert*innenschätzung rund 450 Gemeinden ohne Bankomaten, oder sie müssen dafür bezahlen.
Der einstige Ethos von Banken, einen wichtigen Versorgungsauftrag zu leisten, weicht immer öfter reiner Geschäftemacherei. Die Banken lassen es sich unverschämt teuer bezahlen, wenn es einen Bankomaten in der Gemeinde geben soll. Gemeinden flattern teilweise Schreiben von Bankomatbetreibern mit Gebührenerhöhungen von bis zu +771 Prozent (!) ins Haus, wie das Beispiel der Gemeinde Kemeten im Burgenland zeigt. Bei der ohnehin angespannten Finanzlage vieler Gemeinden ist das ein Wucher, den sich kaum eine Gemeinde leisten kann.
Währenddessen macht der heimische Bankensektor Rekordgewinne. Im Vorjahr waren es 10,2 Milliarden Euro. Würde derselbe Sektor in jeder Gemeinde einen Bankomaten aufstellen, wären das Kosten von rund 11 Millionen Euro. Also nur rund 0,1 Prozent des Gewinns.
Es braucht ein Bargeldversorgungsgesetz, damit die Menschen jederzeit Zugang zu ihrem eigenen Geld haben, ohne kilometerweit zum nächsten Bankomaten fahren zu müssen und ohne, dass Gemeinden den Versorgungsauftrag der Banken übernehmen müssen.
Wir fordern daher:
• Zumindest einen Bankomaten in jeder Gemeinde
• Die Verpflichtung der Banken zur Bargeldversorgung
• Dass die Kosten für die Errichtung, Instandhaltung und Servicierung der Bankomaten vom Bankensektor getragen werden