32/PET XXVII. GP

Eingebracht am 14.08.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Abgeordnete/r zum Nationalrat

Andreas Minnich

An Herrn

Präsidenten des Nationairates

Mag. Wolfgang Sobotka

Parlament

1017 Wien, Österreich

Gerasdorf, am 22.6.2020

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend

Keine Riesen-Schottergrube im Herzen Gerasdorfs

Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Das MinroG ist Bundessache.

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von _____/_____ BürgerInnen unterstützt.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

 

Anlage

Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.

Petition: Keine Riesen-Schottergrube im Herzen Gerasdorfs Ausgangssituation:

Die Gemeinde Gerasdorf bei Wien zählt rund 11.000 Einwohner auf einer Fläche von ca. 35 km2. Das Gemeindegebiet gliedert sich in die 5 Ortschaften bzw. Katastralgemeinden Gerasdorf, Kapellerfeld, Föhrenhain, Oberlissen und Seyring. Der gesamte Siedlungs- und Lebensraum wird siedlungswirtschaftlich, betriebs-, land- und, jagdwirtschaftlich sowie als Naherholungsgebiet genutzt.

Aktuelle Situation vor Ort:

Rund 200 ha gegenwärtig landwirtschaftlich genutzter Fläche zwischen den KGs Gerasdorf, Kapellerfeld und Föhrenhain (siehe Karte) sind im „Regionalen Raumordnungsprogramm Wien Umland Nord" des Landes NÖ als „Überörtliche Festlegung" gem. § 212 Mineralrohstoffgesetz festgelegt, dh. zur Gewinnung von Sand und Kies geeignet. Die ursprüngliche Festlegung stammt aus dem 1960er Jahren und wurde gem. § 212 MinroG mit 1. Jänner 1999 nicht mehr durch das Raumordnungsprogramm des Landes veränderbar.

Nach aktuellem Stand wurde bereits von einem Projektwerber um Genehmigung der Kiesgewinnung auf ca. 100.000 m2 angesucht. Weitere Interessenten versuchen derzeit im großen Stil Ackerflächen im fraglichen Gebiet zu aufzukaufen. Auch um einen Stromanschluss mit sehr großer Kapazität wurde bereits angesucht.

Eine Kiesgewinnung in diesem Ausmaß würde die Lebensqualität der Gerasdorferinnen und Gerasdorfer durch Verlust riesiger Naherholungsgebiete rund um den Marchfeldkanal sowie durch Lärm- und (Fein-)staubbelastung aufgrund des Abbaus und Schwerverkehrs stark vermindern und die Landwirtschaft durch den Verlust weitläufiger Ackerflächen zurückdrängen, was nicht mit Zielen der Nachhaltigkeit und der Regionalität hochwertiger Lebensmittel vereinbar ist.

Die aus den 1960er Jahren stammende Festlegung von zur Sand- und Kiesgewinnung geeigneter Flächen entstammt aus einer nicht mit dem heutigen Verständnis von Klima- und Umweltschutz sowie Nachhaltigkeit vergleichbaren Situation und hatte eine bei weitem kleiner bewohnt Fläche, Einwohnerzahl und Siedlungsdichte in den Gerasdorfer KGs als Voraussetzung.

 

 

 

Deswegen fordern wir:

Eine Änderung des § 212 MinroG hinsichtlich der Beachtung überörtlicher Raumordnungsvorschriften der Länder, sodass ein Verbot der Gewinnung von grundeigenen mineralischen Rohstoffen durch Änderung überörtlicher Raumordnungsvorschriften auch nach dem 1. Jänner 1999 möglich wird.

§ 212 in aktueller Fassung: Ein Gewinnungsbetriebsplan für das obertägige Gewinnen von grundeigenen mineralischen Rohstoffen darf nicht genehmigt werden, wenn am 1. Jänner 1999 die Gewinnung derartiger Vorkommen auf Grundstücken, auf die sich der Gewinnungsbetriebsplan bezieht, auf Grund überörtlicher Raumordnungsvorschriften der Länder verboten war. Die Genehmigung des Gewinnungsbetriebsplanes ist jedoch zulässig, wenn die Gewinnung auf den zuvor genannten Grundstücken zwar am 1. Jänner 1999 verboten war, nach dem 1. Jänner 1999 durch Änderung überörtlicher Raumordnungsvorschriften zulässig wird.