57/PET XXVII. GP

Eingebracht am 12.05.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Abgeordnete/r zum Nationalrat

NR-Abg. FAIKA EL-NAGASHI

An Herrn

Präsidenten des Nationalrates Mag. Wolfgang Sobotka Parlament

1017 Wien, Österreich

Wien, am 11.05.2021

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend „Aufhebung der Zucht mit Freigängerkatzen“ bzw. „Kastrationspflicht verschärfen“

Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Gemäß Artikel 11 Absatz 1 Ziffer 8 B-VG ist die Gesetzgebungskompetenz in Angelegenheiten des Tierschutzes Bundessache.

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 44.737 BürgerInnen unterstützt.
Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

Anlage

Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.


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Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung Mindestanforderung für die Haltung von Katzen

Um die bestehende Katzenproblematik wirksam einzudämmen, fordern wir umgehend die Überarbeitung bzw. Artpassung der derzeitigen, schwammig und ungenau formulierten gesetzlichen Grundlagen laut nachstehenden Punkten:

Ø  Verpflichtende Kastration für alle Katzen beiderlei Geschlechts und unabhängig von der Haltungsform

 einzige Ausnahme: Tiere, die zur kontrollierten Zucht verwendet werden

Ø  Definition der „Zucht" als gezielte Verpaarung, die einen Sachkundenachweis voraussetzt und einer Bewilligungspflicht sowie der regelmäßigen behördlichen Kontrolle unterliegt

Ø  Festlegung des Kastrationsalters (5 Monate)

Ø  Kennzeichnungspflicht mittels Microchip und Registrierung aller Katzen in jeder Haltungsform im Alter zwischen der 10. und 12. Lebenswoche

Ø  Zusätzliche Tätowierungspflicht aller Katzen bei der Kastration (in Vollnarkose) zum vorgegeben Kastrationsalter

Ø  Meldepflicht von verwilderten Hauskatzen an die Bezirkshauptmannschaften, damit gezielte Fangaktionen in die Wege geleitet werden können

Zu diesen Maßnahmen wurde bereits umfangreiches Beweismaterial, sowie Erklärungen übermittelt, welche über www.kastrationspflicht.at unter Download abgerufen werden können.

Abschließend möchten wir nochmals darauf hinweisen:

Nur die vollständige Umsetzung aller Forderungen ergibt ein Gesamtpaket, welches die Katzenproblematik nachhaltig und tierschutzkonform lösen und das

Katzenelend in Österreich lindern kann.