57/PET XXVII. GP
Eingebracht am 12.05.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Abgeordnete/r zum Nationalrat
NR-Abg. FAIKA EL-NAGASHI
An Herrn
Präsidenten des Nationalrates Mag. Wolfgang Sobotka Parlament
1017 Wien, Österreich
Wien, am 11.05.2021
Sehr geehrter Herr Präsident!
In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend „Aufhebung der Zucht mit Freigängerkatzen“ bzw. „Kastrationspflicht verschärfen“
Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Gemäß Artikel 11 Absatz 1 Ziffer 8 B-VG ist die Gesetzgebungskompetenz in Angelegenheiten des Tierschutzes Bundessache.
Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 44.737
BürgerInnen unterstützt.
Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser
Petition verbleibe ich/verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
Anlage
Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.
Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung Mindestanforderung für die Haltung von Katzen
Um die bestehende Katzenproblematik wirksam einzudämmen, fordern wir umgehend die Überarbeitung bzw. Artpassung der derzeitigen, schwammig und ungenau formulierten gesetzlichen Grundlagen laut nachstehenden Punkten:
Ø Verpflichtende Kastration für alle Katzen beiderlei Geschlechts und unabhängig von der Haltungsform
einzige Ausnahme: Tiere, die zur kontrollierten Zucht verwendet werden
Ø Definition der „Zucht" als gezielte Verpaarung, die einen Sachkundenachweis voraussetzt und einer Bewilligungspflicht sowie der regelmäßigen behördlichen Kontrolle unterliegt
Ø Festlegung des Kastrationsalters (5 Monate)
Ø Kennzeichnungspflicht mittels Microchip und Registrierung aller Katzen in jeder Haltungsform im Alter zwischen der 10. und 12. Lebenswoche
Ø Zusätzliche Tätowierungspflicht aller Katzen bei der Kastration (in Vollnarkose) zum vorgegeben Kastrationsalter
Ø Meldepflicht von verwilderten Hauskatzen an die Bezirkshauptmannschaften, damit gezielte Fangaktionen in die Wege geleitet werden können
Zu diesen Maßnahmen wurde bereits umfangreiches Beweismaterial, sowie Erklärungen übermittelt, welche über www.kastrationspflicht.at unter Download abgerufen werden können.
Abschließend möchten wir nochmals darauf hinweisen:
Nur die vollständige Umsetzung aller Forderungen ergibt ein Gesamtpaket, welches die Katzenproblematik nachhaltig und tierschutzkonform lösen und das
Katzenelend in Österreich lindern kann.
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