59/PET XXVII. GP
Eingebracht am 19.05.2021
Dieser Text ist elektronisch
textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Petition
Abgeordnete/r zum Nationalrat
Jan Krainer
Drin Stephanie Krisper
An Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Mag. Wolfgang Sobotka
Parlament
1017 Wien, Österreich
Wien, am 17.5.2021
Sehr geehrter Herr Präsident!
In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend Aufklärung muss weitergehen - #lbizaUA verlängern!
Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Art. 53 B-VG regelt das Recht des Nationalrates, Untersuchungsausschüsse einzusetzen.
Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von _______ BürgerInnen unterstützt.
Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
Anlage
Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.
Aufklärung muss zu Ende gebracht werden - #lbizaUA verlängern!
Es besteht die Gefahr, dass der „Ibiza"-Untersuchungsausschuss des Nationalrats vor Ende der Aufklärungsarbeit gestoppt wird. Denn es fehlen noch wesentliche Teile der Akten. Die Grünen haben es jetzt in der Hand, dass der U-Ausschuss die notwendige Verlängerung erfährt. Sie müssten nur einem entsprechenden Antrag von SPÖ und NEOS zustimmen.
Der „Ibiza"-Untersuchungsausschuss wurde auf Grund eines Verlangens von SPÖ und NEOS am 22. Jänner 2020 eingesetzt. Der Ausschuss untersucht die „mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung".
Mittlerweile werden wesentliche Entscheidungsträger der türkisen ÖVP in Strafverfahren als Beschuldigte geführt. Der darüber hinaus gehenden Frage der politischen Verantwortung wegen Machtmissbrauchs widmet sich der U-Ausschuss.
U-Ausschüsse sind auf Grund des Gesetzes befristet - der „Ibiza"-Untersuchungsausschuss beendet die Beweisaufnahme daher mit 15. Juli 2021. Seit seinem Beginn versucht die ÖVP, die Arbeit des U- Ausschusses zu behindern.
Mittlerweile musste daher schon mehrmals den Verfassungsgerichtshof angerufen werden, um das Kontrollrecht des Parlaments gegenüber der Regierung durchzusetzen. Die ÖVP spielte durch ihre Blockade des U-Ausschusses auf Zeit. Insbesondere wurden dem Ausschuss Dokumente, die ihm aufgrund ihrer abstrakten Relevanz zu liefern sind, vonseiten des Finanzministers Blümel vorenthalten. Durch dieses Verhalten gegenüber dem Parlament als Volksvertretung und dem VfGH zeigt die ÖVP ihre fragwürdige Vorstellung von unserem Land, in dem nur Recht sein soll, was der ÖVP recht ist.
Erschreckend ist aber auch der Beitrag zu diesem Vorgehen vonseiten der Grünen, die gemeinsam mit der ÖVP zunächst die Untersuchung überhaupt beschneiden wollten, was wiederum erst durch den VfGH gestoppt wurde.
Nun liegt es an den Grünen, eine Verlängerung des Untersuchungsausschusses durch ihre Zustimmung zum SPÖ/NEOS-Antrag um wenige Monate zu ermöglichen, damit in diesem Zeitraum die Aufklärung seriös zu Ende gebracht werden kann.
Die Grünen haben aus Koalitionstreue gegenüber den Türkisen nun zunächst „Nein" zu abschließender Aufklärung gesagt. Aber gemeinsam können wir Werner Kogler und die grünen Abgeordneten noch überzeugen.
Deine Stimme für Aufklärung, gegen Vertuschung: Unterstütze jetzt den Aufruf zu einer Verlängerung des #lbizaUA!