64/PET XXVII. GP

Eingebracht am 17.06.2021
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Petition

                                                                                                                      Abgeordnete/r zum Nationalrat

                                                                                                                      Maximilian Lercher

 

 

An Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Mag. Wolfgang Sobotka

Parlament

1017 Wien, Österreich

__________________ Wien , am 15.06.2021

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend LKW- Mautflucht beenden - StVO reformieren!

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von          X             BürgerInnen unterstützt.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir mit

 

 

freundlichen Grüßen

 

Anlage

Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.

 

 

 

 

Parlamentarische Petition

 „LKW-Mautflucht beenden- StVo reformieren!“

 

Nachhaltige Verkehrspolitik hat bei der Regelung von Verkehrsrouten gleichermaßen                     die Interessen von Anrainerlnnen, sowie Gemeinden und Betrieben in den                          Vordergrund zu stellen. Dafür braucht es vor allem eine moderne Gesetzesgrundlage,                     die den Anforderungen der Bevölkerung und der Wirtschaft, aber auch übergeordneten Interessen, wie dem des Klima- und Umweltschutzes gerecht wird.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht in § 43 die Möglichkeit zum Erlass von              Fahrverboten unter bestimmten Voraussetzungen vor. Im Wesentlichen muss eine Beeinträchtigung der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs vorliegen.                  Um ein LKW-Fahrverbot zu verordnen, müssen die sachlichen                           Entscheidungsgrundlagen von der jeweils zuständigen Behörde umfassend ermittelt                 werden. Der Bundesgesetzgeber sieht das angesprochene LKW-Fahrverbot als                 Ausnahme, weshalb die im Gesetz geregelten Kriterien besonders streng geprüft                      werden müssen.

Viele Gemeinden haben mit sogenannten „Mautflüchtlingen“ zu kämpfen. Derzeit                          sehen die eng gefassten und starren Voraussetzungen des § 43 StVO jedoch keine Regelungsmöglichkeit zur Unterbindung dieses unerwünschten Umgehungsverkehrs                      vor. Damit fehlt eine gesetzliche Grundlage, welche eine qualitätsvolle Lenkung des Straßenverkehrs sowohl aus Sicht der Gemeinden und der lokalen Wirtschaft als auch                aus jener der Anrainerinnen und Anrainer ermöglicht. Diese Rechtslücke hat direkte Auswirkungen  auf  die  Lebensqualität  vieler  Menschen  in  den  steirischen  Gemeinden.

Im Sinne einer fortschrittlichen Verkehrspolitik und des Klimaschutzes ist es daher                  notwendig, die gesetzlichen Bestimmungen zum Erlass von LKW-Fahrverboten (z.B. Buchauerstraße B117, Ennstalstraße B146, Triebenertauernstraße B114, B77                    Gaberlstraße) zu präzisieren, um so den Verordnungsgeber in die Lage zu versetzen,                aktuellen Problemlagen auf einer rechtlich zeitgemäßen Basis begegnen zu können,                    ohne  dabei  die  Interessen  der  Anrainerlnnen  oder  lokalen  Unternehmen  zu  gefährden.