82/PET XXVII. GP
Eingebracht am 20.01.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Abgeordnete/r zum Nationalrat
Andreas Kollross
An Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Mag. Wolfgang Sobotka
Parlament
1017 Wien, Österreich
Wien, am 15.01.2022
Sehr geehrter Herr Präsident!
In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem.
§100 (1) GOG-NR die Petition betreffend
Mehr Unterstützung für unsere Feuerwehr!
Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in
folgender Hinsicht
angenommen:
Finanz-Verfassungsgesetz 1948
Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von ____________ BürgerInnen unterstützt.
Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung
dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen,
Anlage
Hinweis: Ggf.
vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen
Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht
nach den Bestimmungen des
Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.
PETITION
Mehr Unterstützung für unsere Feuerwehr!
Seit Jahren wird von den österreichischen Feuerwehrverbänden und den Gemeinden gefordert, eine umsatzsteuerrechtliche Lösung für die Finanzierung der Anschaffung von Feuerwehrgerätschaften durch die Kommunen zu erwirken.
Das Problem, dass für die kommunale Anschaffung der Gerätschaften aus EU-rechtlichen Gründen Umsatzsteuer zu entrichten ist, welche somit in die jährlichen Budgets und Finanzierungsvolumina einzurechnen ist, und diese um ein Sechstel kürzt, wurde vom Finanzministerium bislang nicht gelöst. Weder sind auf EU-Ebene Vorschläge aus Österreich bekannt, eine Ausnahmebestimmung in der Richtlinie vorzusehen, noch wurden Maßnahmen im Inland gesetzt um die Finanzierungssituation auf kommunaler Ebene zu erleichtern. Die Spendenbegünstigung für Feuerwehren, kann das Problem nur lindern, nicht aber grundsätzlich lösen, selbst die Förderrichtlinien der Länder sind nicht einheitlich.
Angesichts der Naturkatastrophen der vergangenen Jahre und der starken Beanspruchung der Hilfeleistung der Feuerwehren, muss die gerätetechnische Ausstattung der Feuerwehren im Katastrophenfall sichergestellt werden, sei es, dass im Einsatz beschädigte Geräte repariert, alte Gerätschaften erneuert, oder zur Kapazitätsausweitung neue Gerätschaften angeschafft werden müssen.
Aus Sicht der Gemeinden kann ein bundesweit einheitlicher Zweckzuschuss, die steuerlichen Rahmenbedingungen, die real zu einer Kürzung der jährlichen Investitionsbudgets führen, ausgleichen und einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierungssicherheit schaffen. Abgesehen von den hohen Pandemiekosten, welche die Gemeinden finanziell zu tragen haben, kommen in den nächsten Jahren weitere Kürzungen der Gemeinde-Ertragsanteile durch die geplante Steuerreform hinzu.
Wir fordern daher:
• Die Schaffung eines Anspruchs für Gemeinden auf einen europarechtskonformen, direkten, bundesweit einheitlich geregelten Zweckzuschuss für die Anschaffung und Reparatur von Feuerwehrgerätschaften
• Die Gewährung dieses Zweckzuschuss in Höhe von einem Sechstel der nachgewiesenen Finanzierungskosten