83/PET XXVII. GP
Eingebracht am 23.02.2022
Dieser Text ist elektronisch
textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Petition
Rudolf Silvan
Abgeordnete/r zum Nationalrat
An Herrn
Präsidenten des Nationalrates Mag. Wolfgang Sobotka Parlament
1017 Wien, Österreich
Wien, am 23.Februar 2022
Sehr geehrter Herr Präsident!
In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend Berufsbedingte Covid-19 Erkrankungen ohne Ausnahme als Berufskrankheit anerkennen!
Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
„Sozialversicherungswesen“ gemäß Art. 10 Abs. 1 Z 11 B-VG.
Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 1.122 BürgerInnen unterstützt. Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
Anlage
Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.
Petition
Berufsbedingte Covid-19 Erkrankungen ohne Ausnahme als Berufskrankheit anerkennen!
Abgeordneter zum Nationalrat Rudolf Silvan
Petition Berufsbedingte Covid-19 Erkrankungen ohne Ausnahme als Berufskrankheit anerkennen!
Abg. zum NR Rudolf Silvan
An: Bundesminister für Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz Petition:
Wenn eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt wird, übernimmt die Allgemeine Unfallversicherung sowohl Heilbehandlung und Rehabilitation als auch unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die finanzielle Entschädigung der Betroffenen. Auf Nummer 38 der Liste der anerkannten Berufskrankheiten finden sich zwar auch Infektionskrankheiten wieder - darunter fällt eine Covid-19-lnfektion - allerdings sind die Berufe, die hier erfasst sind, auf wenige Sparten eingeschränkt.
Konkret werden in Österreich nur jene berufsbedingten Covid-19 Infektionen als Berufskrankheiten anerkannt, wenn eine Ansteckung in folgenden Einrichtungen bzw. Unternehmungen stattgefunden hat: Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten, Entbindungsheime und sonstige Anstalten, die Personen zur Kur und Pflege aufnehmen, öffentliche Apotheken, ferner Einrichtungen und Beschäftigungen in der öffentlichen und privaten Fürsorge, in Schulen, Kindergärten und Säuglingskrippen und im Gesundheitsdienst sowie in Laboratorien für wissenschaftliche und medizinische Untersuchungen und Versuche sowie in Justizanstalten und Hafträumen der Verwaltungsbehörden bzw. in Unternehmen, in denen eine vergleichbare Gefährdung besteht.
Im Vergleich dazu besteht in Deutschland die Möglichkeit, dass Infektionen über die Berufskrankheiteniiste hinaus als Arbeitsunfall versichert sind. Auszug aus der Homepage der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung: „Eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS- CoV-2 infolge einer versicherten Tätigkeit, ohne dass die Voraussetzungen einer Berufskrankheit vorliegen, kann die Erkrankung einen Arbeitsunfall darstellen.
Dies setzt voraus, dass die Infektion auf die jeweilige versicherte Tätigkeit (Beschäftigung, (Hoch-)Schulbesuch, Ausübung bestimmter Ehrenämter, Hilfeleistung bei Unglücksfällen o.a.) zurückzuführen ist. In diesem Rahmen muss ein intensiver Kontakt mit einer infektiösen Person ("Indexperson") nachweislich stattgefunden haben und spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Kontakt die Erkrankung eingetreten bzw. der Nachweis der Ansteckung erfolgt sein.
Mittels dieser Petition wird die österreichische Bundesregierung, allen voran der Bundesminister für Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz aufgefordert, umgehend dafür zu Sorge zu tragen, dass berufsbedingte Erkrankungen mit dem Covid-19 Virus ohne Ausnahme als Berufskrankheit anerkannt werden. Dies ist für (Long-)Covid Patient*innen von enormer Bedeutung.